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Der DFB auch ein wenig (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 22.08.2017, 15:59 (vor 2432 Tagen) @ Schnippelbohne

Vertragsstrafe auf Basis der Ticket-AGB:
"14.1
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB-TEK, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.4 [Untersagung des kommerziellen Weiterverkaufs], 11 oder 11 dieser AGB-TEK, ist Eintracht Frankfurt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB-TEK möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.500,- Euro gegen den betreffenden Kunden zu verhängen."

Ja, aber es ist ein Irrglaube, das ein Unternehmen via AGB Privatkunden schlechter als geltendes Recht stellen kann. Eintracht Frankfurt kann dort reinschreiben, was sie wollen, sogar, dass du dich mit dem Kauf eines Tickets verpflichtest jeden Sonntag rote Turnschuhe zu tragen. Wenn du es dann aber nicht tust, passiert nichts, weil du nicht gesetzlich dazu verpflichtet bist.

Und den immer wieder erwähnten Strafbestand des Schwarzmarkthandels, den gibt es nicht. Es gibt auch Gerichtsurteile, die bestätigen, dass du als Privatperson trotz gegenteiliger AGB dein Ticket weiterverkaufen darfst.

Der Verein widerum hat allerdings auch das Recht zur Vertragsfreiheit und kann sich dazu entschließen, in Zukunft auf Kaufverträge mit dir zu verzichten, sprich dir keine Karten mehr zu verkaufen.


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