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Getz mal im Ernst (Spieltage)

Phil, Mittwoch, 20.09.2017, 09:10 (vor 3290 Tagen) @ Kulibi77

Ich bin ratlos :-)

Wenn der VAR ihn anfunkt und sagt "das war rot", und er sagt "Nö", kann er das nur, wenn er zeitgleich beweist, dass er die Szene überhaupt gesehen hat?
Aber nur, so lange das Spiel unterbrochen ist bzw. die Szene im ununterbrochenen spielverlauf nicht zu lange zurück liegt? Ist dem nicht so, ist es eh egal und ein Fall für das sportgericht?

Schade, dass du nix beim DFB gefunden hast :-)

Mfg
Phil


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