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Getz mal im Ernst (Spieltage)

iltisitc, Leichlingen, Mittwoch, 20.09.2017, 09:18 (vor 2403 Tagen) @ Thor

Weil zwischen strafstoßwürdigem Vergehen und Torerzielung keine Spielunterbrechung und Spielfortsetzung stattgefunden hat. Die Spielunterbrechung, bei dem der SR seine Entscheidung noch korrigieren Kann, war das Tor. Hätte er den Anstoß schon ausführen lassen, bevor der VAR den Elfmeter erkennen konnte, wäre es auch zu spät gewesen.

Das Gute bei sowas ist, dass sich die Leute nun auch näher mit den Regeln befassen müssen :)


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