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Bochum - Mitglieder stimmen Ausgliederung zu (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Samstag, 07.10.2017, 18:33 (vor 2392 Tagen) @ donotrobme

- Weil die Steuersätze für Vereine größer sind als für Unternehmen, insbesondere die Körperschaftssteuer ist bei einem Verein dieser Größe recht umfangreich.

Was übersehe ich, sowohl Vereine als auch die KGaA unterliegen der Körperschafts- und der Gewerbesteuer.

- Weil die Kontrollmechanismen gegenüber einer Geschäftsführung wirksamer sind als bei einem Verein.
Wie man beim DFB oder beim ADAC sehen konnte, kann ein Vereinsvorstand unrechtmäßig handeln, wenn sie es wollen. Bei Unternehmen fällt unrechtmäßiges Verhalten schneller auf

Stimmt schon, aber es ist in meinen Augen vorallem eine Satzungs- und Aufsichtsfrage, da es um Vertragsfreiheit geht. Die wirklich strengen Auflagen kommen erst mit Kapitalmarktbezug. In einer privat gehaltenen AG und noch mehr in einer GmbH mit kleinem Eigentümerkreis gibt es viel Spielraum für fragwürdiges Verhalten

Edit: Ach und die Haftungssumme ist bei einer GmbH (25.000) oder einer KgaA (unbeschränkt) größer als bei einem Verein (0€).
Das erleichtert die Geschäfte gegenüber externen

Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen, in engen Grenzen gibt es nachschusspflichten der Mitglieder. GmbH oder KGaA haben mit dem Stammkapital eine Haftungsobergrenze. Die KGaA hat zwar einen unbeschränkt haftenden Komplementär, nur wenn dieser eine GmBH ist, ist auch hier die Haftung nach oben beschränkt.


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