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Regelauslegung/ persönliche Strafen (Spieltage)

Fair Play, NRW, Donnerstag, 26.10.2017, 11:26 (vor 2975 Tagen) @ bobschulz

Tateinheitliche Begehung, wodurch keine Addition der Einzelstrafen erfolgt (2x gelb), sondern eine Gesamtbewertung der Szene. Da die nur gelb zulässt, kann auch nur diese Karte gegeben werden. Anders, wenn eine Aktion rotwürdig ist (sei es rohes Spiel, sei es Notbremse), dann kann diese auch mit rot geahndet werden.


Ich verstehe das jetzt richtig:
2 verschiedene Fouls nur schnell genug nacheinander -und auch mit Verschiedenen Körperteilen -begangen können nicht so bewertet werden, wie wenn ich etwa in Minute 10 und 13 gelbwürdig foule?
Für mich als Laien sind halten und Grätschen 2 verschiedene Delikte und können nicht - oder nur von Arturo Vidal - tateinheitlich begangen werden. ( Oder geht es darum (s.u. Kulibi) , dass der Vorteil nicht angezeigt war? )
Hört sich an wie: ich habe bei 140 in der Baustelle einen Abstand von 3 Metern eingehalten, da bekomme ich nur für fehlenden Abstand ODER zu hohe Geschwindigkeit eine Strafe.

Du könntest es vergleichen mit zwei Mal innerhalb kurzer Zeit zu schnell gefahren und geblitzt. Kann auch tateinheitlich sein. Wenn er ihm nach dem Foul noch ne Kopfnuss gibt oder anrotzt, dann wäre das eine neue Situation und wird getrennt behandelt, so ist das doch in der Summe eher ein fließender Vorgang und somit tateinheitlich.


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