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Videobeweis nur noch bei Wahrnehmungsfehlern (Fußball allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Sonntag, 12.11.2017, 19:16 (vor 2355 Tagen) @ Smeller

Grindel hat dazu heute im Dopa auch recht konfus argumentiert und den Verdacht genährt, dass man gern im Unklaren lassen will, wann der VAR sich beim Schiedsrichter melden darf und wann nicht. Die Frage ist, was unter 'Wahrnehmung' zu verstehen ist. Garnicht gesehen (weil zB im Rücken des Schiedsrichters)? Nicht richtig gesehen, d.h. hingeguckt, aber offenbar nicht alles erkannt (zB Handspiel im Strafraumgemenge)? Oder alles gesehen, aber falsch beurteilt? Und wer kann das von außen überhaupt unterscheiden? Da bräuchte man am Ende eine eigene Schiri-Cam für die Beurteilung der Art der 'Wahrnehmung'.
So lange für den Zuschauer nicht transparent ist, wann und warum der VAR hinzugezogen wird, wird die Akzeptanz nicht wachsen. Ich fand Reifs Vorschlag, dass der VAR den Schiedsrichter wenigsens von sich aus kontaktieren dürfen muss, wenn eine Entscheidung in einer spielentscheidenden Situation höchstwahrscheinlich falsch war, egal, was der Schiedsrichter gesehen oder nicht gesehen hat, gut.


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