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"Der mutmaßliche Täter hat sich selbst erschossen" (Sonstiges)

Kulibi77, Samstag, 07.04.2018, 21:17 (vor 2816 Tagen) @ Franke

Üblicherweise gilt: "Mutmaßlich" bis zum Gerichtsurteil.


Aber wie ist das, wenn es nie ein Urteil geben wird, weil keiner da ist, den man anklagen kann?

Bist du Richter? Nein, dann kannst du spekulieren und verurteilen wie du willst. Abgesehen von Fragen des Persönlichkeitsrecht, besonders in Presseerzeugnissen und öffentlichen Äußerungen, hast du als Privatperson die Freiheit zu urteilen wie du willst. Du bist nicht an die "Unschuldsvermutung" gebunden.


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