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Frage! (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Dienstag, 03.07.2018, 15:05 (vor 2732 Tagen) @ Thomas

Anker Zentren sind aber keine Transitzentren.
Man will ja, dass es rechtlich im Falle einer Rückführung so sein soll, als hätten der Schutzsuchende sich nie in Deutschland aufgehalten.
Das ist etwas vollkommen anderes, als das in Koalitionsvertrag beschriebene.

Schon die Angeführten 18 Monaten zeigen das. Die EU gibt für diese Rückführung nur 3 Monate Zeit in der Deutschland beweisen muss welches EU Land der Schutzsuchende zuerst betreten hat(das vorhanden sein eines Antrags in Italien reicht z.B. nicht, wenn man nicht ausschließen kann, dass der Schutzsuchende nicht über z.B. Malta, Frankreich oder Slowenien nach Italien gereist ist)
Schaft man dies nicht innerhalb von 3 Monate nachdem er deutschen Behörden ein Antrag auf Schutz gegeben hat, ist Deutschland und nicht mehr Italien zuständig.


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