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[Umwelt] Hambacher Forst wird geräumt (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Freitag, 14.09.2018, 12:08 (vor 2750 Tagen) @ Jura500

Natürlich hier das Recht von RWE durchgesetzt worden.
Aber warum muss man dann den Brandschutz als Vorwand nutzen?

Ist ja kein Vorwand, sondern Fakt, dass die Bauvorschriften bei der Erstellung der baulichen Anlagen in Gänze nicht eingehalten wurden. Es wurde weder eine Baugenehmigung erteilt, noch sind diese Baumhäuser in der gebauten Form überhaupt genehmigungsfähig.
Da sie ganz öffensichtliche Mängel in Sachen Standsicherheit und baulichem Brandschutz aufweisen, ist eine gefahrlose Nutzung der nichtgenehmigten Gebäude nicht möglich. Daher sind diese im Sinne der Gefahrenabwehr umgehend zu beseitigen, sobald den Ordnungsbehörden dieser Umstand angezeigt wurde.

Die Tatsache, dass die Gebäude bisher standgehalten haben und auch keinem Brand zum Opfer fielen, belegt nicht, dass Standsicherheit und baulicher Brandschutz in ausreichendem Umfang gegeben sind.

SGG
Klopfer


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