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Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt (Fußball und Sport allgemein)

cube, Schweinfurt, Donnerstag, 27.09.2018, 13:16 (vor 2649 Tagen)

Eineinhalb Jahre nach einem Vorfall beim Spiel Köln gegen Hoffenheim wird ein FC-Anhänger verurteilt. Der Mann hatte den TSG-Mäzen gleich mehrfach beleidigt.
https://m.sport1.de/fussball/bundesliga/2018/09/1-fc-koeln-fan-fuer-beleidigung-von-dietmar-hopp-bestraft

Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 28.09.2018, 08:19 (vor 2648 Tagen) @ cube
bearbeitet von Matze0989, Freitag, 28.09.2018, 08:26

Also der Artikel lässt mich juristisch gesehen etwas verwirrt zurück. Hier geht eher hervor, dass der Verurteilte lediglich bei dem AFD Spruch dabei war, das andere Paket, so klingt es zumindest nach diesem Text, hing irgendwo anders im Block. In Anbetracht der Vergangenheit des Vaters von Hopp, kann ich in diesem Spruch aber keine Beleidigung entdecken. Viel mehr stellt sich das zwar als überspitzte aber dennoch als Meinungsäußerung dar - man könnte darin die Meinung sehen, dass wer so den Fußball aufmischt, auch zur AFD geht... Strafrechtlich müsste aber insofern immer die positivste mögliche Wertung angenommen werden, wenn eine Äußerung mehrdeutig ist.

Und der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (wg. der Vermummung) kann eigentlich auch nicht stehen bleiben, wenn es war, wie in dem Artikel beschrieben. Der Stadionbesuch gilt doch gerade nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Insbesondere ist die Eigenschaft unter freiem Himmel nicht erfüllt - da diese nicht sagt, ob freier Himmel darüber ist, sondern ob ein freier Zugang für alle möglich ist (abgekürzt), was im Stadion gerade nicht der Fall ist. Die Nichtanwendbarkeit des Versammlungsgesetzes ist hierbei ja auch im Interesse der Polizei, da diese sonst auf Maßnahmen des Versammlungsgesetzes beschränkt wäre, wobei die Beschränkungen wegen Art. 8 GG vehement sind...

Will das hier allein aus juristischer Sicht hinterfragen.
Das zweite Plakat ist für mich eindeutig eine Beleidigung und mithin zurecht dann auch zu verurteilen. Vermute auch eher, dass das eine Ungenauigkeit des Artikel Autors ist.

Im Übrigen finde ich dieses Vermummen auch daneben. Wer etwas äußern möchte, soll dazu stehen.

Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt

simie, Krefeld, Freitag, 28.09.2018, 13:33 (vor 2648 Tagen) @ Matze0989

Ich vermute auch, dass sich die Verurteilung auf das Plakat mit dem Prostitutionsbezug bezieht. Der Artikel ist da wohl einfach etwas ungenau.
Andererseits ignorierten die Gerichte auch jahrelang die Gesetzeslage und höchstrichterliche Rechtsprechung in den ganzen ACAB Fällen. Daher ist auch vorstellbar, dass sich das Gericht hier weit hervorwagt und auch das Plakat mit der AFD als Beleidigung einstuft.

Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt

Matze0989, Freitag, 28.09.2018, 09:03 (vor 2648 Tagen) @ Matze0989

Und der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (wg. der Vermummung) kann eigentlich auch nicht stehen bleiben, wenn es war, wie in dem Artikel beschrieben. Der Stadionbesuch gilt doch gerade nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Insbesondere ist die Eigenschaft unter freiem Himmel nicht erfüllt - da diese nicht sagt, ob freier Himmel darüber ist, sondern ob ein freier Zugang für alle möglich ist (abgekürzt), was im Stadion gerade nicht der Fall ist. Die Nichtanwendbarkeit des Versammlungsgesetzes ist hierbei ja auch im Interesse der Polizei, da diese sonst auf Maßnahmen des Versammlungsgesetzes beschränkt wäre, wobei die Beschränkungen wegen Art. 8 GG vehement sind...

Das sehen die Gerichte inzwischen sehr anders. Und ein Fußballspiel ist eine "sonstige Veranstaltung", hat also gerade nichts mit Art. 8 GG zu tun (wobei das nicht immer, gerade in diesem Fall, so sein muss).

Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 28.09.2018, 13:00 (vor 2648 Tagen) @ Kulibi77

Das sehen die Gerichte inzwischen sehr anders.

Die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes? Weil dieses stellt eigentlich doch die einfach gesetzliche Ausgestaltung des Art. 8 GG dar. Gut ich kanns nur für BaWü sagen. Weiß nicht, wie es in NRW gesehen wird.

Und ein Fußballspiel ist eine "sonstige Veranstaltung", hat also gerade nichts mit Art. 8 GG zu tun (wobei das nicht immer, gerade in diesem Fall, so sein muss).

Das meinte ich ja gerade, dass Art. 8 GG hier ja nicht einschlägig ist, daher dann eben meines Erachtens aber auch nicht das Versammlungsgesetzes.

Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt

Matze0989, Freitag, 28.09.2018, 13:15 (vor 2648 Tagen) @ Matze0989

Das Versammlungsgesetz des Bundes verbietet Vermummungen bei "bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen".

Ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung. Dass sich der Rest des Gesetzes eher mit Demonstrationen im Sinne von Art. 8 GG beschäftigt ist vollkommen unerheblich.

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