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Update zu #Müllergate (Spieltage)

Ingenieur84, Kassel, Sonntag, 04.11.2018, 15:12 (vor 2651 Tagen) @ Voomy

Das Landesarbeitsgericht Brandenburg sagt, dass man einem Arbeitnehmer nicht einmal kündigen könnte, wenn der Ehepartner diesen eindeutig beleidigt. (Az. 10 Sa 2339/12)

Es ist wie es ist. Die Ehepartner sind eigenständige Personen. Und wenn mein Partner der Meinung ist, über meinen Arbeitgeber zu lästern, ist das prinzipiell erst mal nur ein Problem, das ich mit meinem Partner auszutragen habe. Mein Unternehmen hat da gar nichts zu melden.

Das Unternehmen wird das mit der eigenständigen Person vermutlich nicht so nüchtern und binär betrachten.
Man muss auch nicht direkt gefeuert werden. Dein Unternehmen wird dir jedoch unterschwellig aber spürbar melden, dass es das nicht so prickelnd fand.


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