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Bayern vermelden wieder Rekordumsatz (Fußball und Sport allgemein)

CorranHorn, Mittwoch, 21.11.2018, 10:37 (vor 2593 Tagen) @ Didi

Ist denn nicht der Punkt, dass der Spieler-Kauf ja eigentlich ein Aktiv-Tausch ist? Man tauscht Geld gegen einen Spieler und das ist ja nicht erfolgswirksam - wieso sollte folglich eine Rückstellung gebildet werden können? Und wie will man die auflösen, wenn gar kein Aufwand entsteht, weil es ja ein Aktivtausch ist?

Ja, ein Spielerkauf ist ein Aktivtausch. Daher zunächst mal bilanziell völlig irrelevant.
Erst dadurch, dass ein Spieler über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss (wie jede Maschine) entsteht der Verlust.

Rückstellungen kannst du dafür nicht bilden (Experte bin ich in dem Bereich allerdings nicht) - Rückstellungen sind z.B. dafür da, wenn du ein Gerichtsverfahren am Hals hast von dem du weißt, dass es dich wohl Geld kosten wird. Aber du noch nicht genau weißt wie viel und wann.
Dafür (musst) du dann eine Rückstellung bilden und den Aufwand schätzen.


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