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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 01:13 (vor 2582 Tagen) @ Kulibi77

Für pro bono Strafsachen stehe ich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, durchaus zur Verfügung. Jemanden der mit Ticket-Dealern zu tun hatte kenne ich jetzt nicht, aber wer gerne Schadensersatz für seinen (bald) unbrauchbaren Diesel haben will, da habe ich einige Kollegen die das ohne große Kosten für den Klienten erledigen! Oder auch für Klagen gegen unlautere Sparkassengebühren! ;-)

Es gibt viele Juristen die im kleinen oder im großen viel gutes leisten.

O.k. ... ich nehme dich beim Wort und werde bei passender Gelegenheit auf dich zurück kommen.

SGG
Klopfer


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