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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 00:23 (vor 2671 Tagen) @ Kulibi77

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.

Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

Fazit: wer für zweifuffzich klagt, der muss komplett bescheuert sein

SGG
Klopfer


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