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Interesse für ein Gebiet aber nicht unbedingt (Fußball und Sport allgemein)

Nietzsche, Mittwoch, 02.01.2019, 10:51 (vor 2546 Tagen) @ Trainingskiebitz

Wenn es so einfach wäre...

Wenn man es sich nur nicht so einfach machen würde.

Art 3 Abs. 2 GG: 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Para 5 AGG: Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.

Diese bloßen Gesetzeszitate ohne weitere Literatur und Rechtsprechung sollten schon deutlich machen, dass deine Aussage deutlich zu holzschnittartig geraten ist.

Das grundlegende Problem ist, dass diese Gesetze voraussetzen, dass eine tatsächliche Ungleichbehandlung aufgrund der in §1 genannten Gründe vorliegt.

Quoten sind weder gut noch schlecht, auf den Wirkungszusammenhabg kommt es an.

Grundsätzlich sind Quoten zunächst einmal schlecht, weil sie prinzipiell gegen das GG verstoßen. Erst bei nachgewiesenen Problemen könnte das eine Lösung sein. Aber dazu muss man eigentlich genau das erst einmal belegen.

Und da ist bspw eine Quote für Aufsichtsräte, gestaffelt auf mehrere Jahre, in Anbetracht der Überlegenheit von Frauen sowohl quantitativ als auch qualitativ an deutschen Hochschulen in relevanten Fachgebieten nicht vollkommen fernliegend. Im Gegenteil ist der Schluss erlaubt, dass es dort tatsächlich eine gläserne Decke für Frauen gibt, die unabhängig von Qualifikation etc ist.

Der Schluss ist vielleicht erlaubt, aber nicht notwendigerweise korrekt. Und nur das ist mein Punkt.
Genau das, was Du oben sagst: Wenn es doch so einfach wäre.
Ich sag überhaupt nix gegen Quoten oder Maßnahmen, wenn sie gut begründet sind. Aber die einfache Korrelation "Anzahl Posten - Anzahl Absolventen" ist alles andere als tragfähig für eine Verletztung des GG.

Und abgesehen davon gibt das GG eine Gleichstellung nicht her. Da steht nirgends, dass irgendwas gleichmäßig auf Geschlechter verteilt sein soll. Ganz einfach deswegen, weil es das Gegenteil von Art. 3 GG ist.


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