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Maaßen hält die „Videofalle“ für den eigentlichen Skandal (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 21.05.2019, 12:16 (vor 2700 Tagen) @ hardbreak

Welches Strafrecht gilt den da überhaupt?

Spanisches, deutsches oder österreichisches oder das des Urhebers?

Was die Aufnahmen angeht, mit Sicherheit spanisches Strafrecht. Was die Verbreitung angeht, dann kommt das wohl auf das Land an, in dem es verbreitet wird. In Deutschland gibt es das Wallraff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Berichterstattung über die Interna der Bildzeitung erlaubt hat, und das wohl auch die Veröffentlichungen des Spiegel und der Süddeutschen abdeckt.


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