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Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Sonstiges)

markus, Sonntag, 29.09.2019, 15:38 (vor 2284 Tagen)

Jony Eisenberg (bekannter Straf- und Medienrechtler sowie TAZ Mitbegründer) hat einen interessanten Kommentar auf Heise.de verfasst. Künast hat weder eine Strafanzeige erstattet noch wollte sie gerichtlich feststellen lassen, dass sie nicht beleidigt werden darf. Es geht vielmehr darum Argumente zu sammeln, um das Netzwerkdurchsetzungesetz zu verschärfen.
Und da sind Clickbait Medien, die nicht mehr selbst recherchieren, sondern einfach nur maximale Empörung suchen, ziemlich hilfreich. Von all dem war nämlich nirgendwo sonst etwas zu lesen.


Vertreten wurde Frau Künast von einem jungen Anwalt, der in einem Gastbeitrag für die FAZ eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fordert. Er will es verschärft sehen. Statt des bisherigen "mühseligen" Verfahrens soll dort ein unmittelbarer Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern verankert werden. Finanziert wird das Verfahren nach Angaben der Geschäftsführerin von einer gemeinnützigen GmbH "Hate Aid". Wir "haben einen Fall als Testballon gesucht und sind an sie herangetreten. Sie hat uns dann ihren Fall überlassen", lässt sich die Frau in der SZ zitieren. Wir sehen: Da haben sich drei gefunden, die ein Verfahren so führen, dass sie anschließend fordern können, dass das Gesetz verschärft werden muss.

Eine Kritik an der Forderung zur Entkriminalisierung des "gewaltlosen Sex" mit Kindern ist in der aufgebrachten Öffentlichkleit nicht wahrzunehmen gewesen. Das ist auf dem Wege zur "Reform" des Gesetzes nur hinderlich.

https://www.heise.de/tp/features/Kuenast-Fall-als-Testballon-fuer-eine-Verschaerfung-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-4541663.html

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Montag, 30.09.2019, 11:05 (vor 2283 Tagen) @ markus

Warum sollte dieses Künast-Verfahren denn besonders gut geeignet sein, um für eine Verschärfung des NetzDG zu werben? Die Entscheidung des Landgerichts Berlin war doch nun wirklich so nicht vorhersehbar. Wenn der Anspruch durchgegangen wäre, hätte da doch kein Hahn nach gekräht. Und noch ist das Verfahren ja nicht abgeschlossen.

Und selbst wenn ihr Anwalt sich für eine Veränderung des Auskunftsverfahrens nach dem NetzDG engagiert, was soll denn daran skandalös sein? Im Gegensatz zum täglichen Lobbyismus durch alle möglichen Interessengruppen, wäre das doch ein geradezu vorbildlich transparenter Vorgang.

Herr Eisenberg hat dazu ja auch keine große Investigativrecherche leisten müssen. Ein Anwalt, der auf diesem Gebiet tätig ist, hat eine bestimmte Meinung zu der Reform eines Gesetzes. Ja und? Eine Organisation gegen Hass im Internet finanziert das Verfahren und bekennt sich dazu auch ganz offen auf ihrer Internetseite. Pottsblitz.

Ansonsten sind die Ausführungen von Herrn Eisenberg zum Künast-Verfahren doch eher so naja. Seine Hinweise auf andere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen halt zumindest in dieser Form nicht wirklich weiter. So waren die Umstände des Naumann-Verfahrens nunmal ganz andere. Und "durchgeknallt" ist eben auch nicht gleich "Drecksfotze". Ich sehe auch nicht den Zusammenhang dieser Ausführungen zu einer möglichen Verschärfung des NetzDG. Merkwürdiger Text insgesamt.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

markus, Montag, 30.09.2019, 13:21 (vor 2283 Tagen) @ Wallone

Bei den Äußerungen wie "Drecksf..." oder aber auch "Stück Scheisse" könnte die nächste Instanz tatsächlich anders entscheiden. Die anderen 25 Äußerungen bewegen sich aber in etwa auf dem gleichen Niveau wie "durchgeknallt". Da war schon größtenteils absehbar, dass Facebook die Daten nicht herausrausgeben darf.

Das Bundesverfassungsgericht wiederholt immer wieder, dass "besonders schwerwiegende Schimpfwörter, etwa aus der Fäkalsprache" Schmähkritik oder Formalbeleidigungen sein können. Wie man allerdings an den Begriffen "möglicherweise" und "kann" sieht, ist das aber keineswegs sicher. Zumal auch immer darauf hingewiesen wird, dass Schmähkritik eher auf die Privatfehde beschränkt ist und in einer öffentlichen berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen kann.

Dieser Fall sollte vielleicht wirklich mal bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.


Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, juris, Rn. 16). Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 <212>; 93, 266 <294>).

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Montag, 30.09.2019, 14:11 (vor 2283 Tagen) @ markus

Ja und? Was willst du mir damit demonstrieren? Dass der Ausgang des Künast-Verfahrens noch nicht feststeht? Was du nicht sagst. Ich bezweifle zwar stark, dass die Umstände es "möglicherweise" hergegeben haben, Frau Künast mit Ausdrücken aus dem Reich übelster Fäkal- und Genitalsprache zu bezeichnen, aber das war doch gar nicht mein Punkt. Es ging mir u.a. darum, wie der Autor des Textes die BVerfG-Rechtsprechung auf den Künast-Fall übertragen hat. Das war - um‘s freundlich zu formulieren - wenig überzeugend. Und der Rest des Textes gibt halt auch wenig Bemerkenswertes her.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

markus, Montag, 30.09.2019, 17:52 (vor 2283 Tagen) @ Wallone

Ich bezweifle zwar stark, dass die Umstände es "möglicherweise" hergegeben haben, Frau Künast mit Ausdrücken aus dem Reich übelster Fäkal- und Genitalsprache zu bezeichnen, aber das war doch gar nicht mein Punkt.

Das ist aber ein entscheidender Punkt, zu dem es höchstrichterlich offensichtlich noch keine Entscheidungen gibt.

Es ging mir u.a. darum, wie der Autor des Textes die BVerfG-Rechtsprechung auf den Künast-Fall übertragen hat. Das war - um‘s freundlich zu formulieren - wenig überzeugend. Und der Rest des Textes gibt halt auch wenig Bemerkenswertes her.

Find ich nicht, die Herleitung ist genau richtig. Zudem ist Eisenberg kein Student im 1. Semester mehr, sondern jemand mit jahrelanger Erfahrung auf den Gebieten Medien- und Straftecht.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Montag, 30.09.2019, 18:04 (vor 2283 Tagen) @ markus

Nun, dann sind wir was die Qualität des Textes angeht, halt unterschiedlicher Ansicht. Ich beurteile einen Text nach seinem Inhalt und nicht danach, was der Autor ansonsten beruflich macht. Zu seiner Qualität als Anwalt in diesem Bereich kann ich nichts sagen.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

markus, Montag, 30.09.2019, 19:22 (vor 2283 Tagen) @ Wallone

Nun, dann sind wir was die Qualität des Textes angeht, halt unterschiedlicher Ansicht. Ich beurteile einen Text nach seinem Inhalt und nicht danach, was der Autor ansonsten beruflich macht. Zu seiner Qualität als Anwalt in diesem Bereich kann ich nichts sagen.

Das ist aber eine subjektive Wahrnehmung. Ich fand den Text, im Vergleich zu dem was andere Medien geboten haben, sehr gut. Da ist ja teilweise anhand der drei am schlimmst klingenden Äußerungen so getan worden, als habe man gerade das Strafgesetzbuch abgeschafft. Billiger Clickbait Schrott wo jeder von woanders abschreibt und in Sachen Empörung nochmal eine Schüppe draufzulegen versucht.

Mit den weiteren Hintergrundinformationen ist das alles deutlich weniger empörend und nachvollziehbar, warum die erste Instanz so entschieden hat. Die Leitsätze vom Bundesverfassungsgericht klingen ja toll: „möglicherweise“ sind schwerwiegende Beschimpfungen aus der Fäkalsprache eine Formalbeleidigung. Das haben die vor zehn Jahren auch schon geschrieben. Dann soll doch bitte dieses Gericht den Fall entscheiden und aus dem „möglicherweise“ endlich mal Fakten schaffen. Bisher haben oftmals Landgerichte Formalbeleidigungen angenommen, die dann von oben wieder kassiert worden sind.

Dass Künasts Anwalt, die Hate Aid GmbH und Künast selbst das Gesetz verschärft sehen sollen, ist zwar deren gutes Recht. Einen faden Beigeschmack hat das aber schon, wenn man einen „Testballon“ sucht und sich eine Politikerin dafür bereit erklärt. Ebenso gehört es sich nicht, die Richter öffentlich an den Pranger zu stellen und ihnen Rechtsbeugung vorzuwerfen. Das kennt man eigentlich nur von Trump und Erdogan, die auch nicht wahrhaben wollen, dass Gerichte nicht immer so entscheiden, wie man es gerne hätte. Ein solches Vorgehen kann am Ende die Unabhängigkeit der Gerichte gefährden. Man darf die Entscheidung inhaltlich natürlich falsch finden. Dann sollte man in die nächste Instanz gehen und gut ist und nicht so ein Kasperletheater veranstalten, wie das jetzt teilweise gemacht wird.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Montag, 30.09.2019, 20:11 (vor 2283 Tagen) @ markus

Deine Meinung zu dem Text ist sicher nicht weniger subjektiv als meine. Ob über diesen Fall jemals das Bundesverfassungsgericht entscheidet, weiß derzeit niemand.

Und der "Testballon" hat also einen "faden Beigeschmack" für dich und der Vorwurf der Rechtsbeugung "gehört sich nicht". Soso. Ich glaub allerdings auch nicht, dass dabei was rumkommt. Das sind halt so die Manöver, die sich Anwälte einfallen lassen. Dass dadurch die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet würde, ist aber einigermaßen abwegig.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

hamwa, Sonntag, 29.09.2019, 21:07 (vor 2284 Tagen) @ markus

Hallo willst du frech werden oder was? Geh mal fürs Klima streiken und halt die Klappe. Renate gefällt das.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

markus, Montag, 30.09.2019, 07:49 (vor 2283 Tagen) @ hamwa

Renate ist eine ganz liebe und will uns doch nur vor Hatespeech schützen. Wir müssen dafür nur unsere Daten hergeben und kurz die Meinungsfreiheit abschaffen.
Ist doch nicht so schlimm, wir haben doch nichts zu verbergen.

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Oleoleole, Dienstag, 01.10.2019, 16:23 (vor 2282 Tagen) @ markus

Zwischen meinungsfreiheit und Beleidigungen ist ja noch Platz für das eine oder andere.

und warum sollte man Plattformbetreiber nicht dazu verpflichten die Klardaten rauszugeben? Dann kann der Betroffene diese wenigstens zivilrechtlich belangen

Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

markus, Dienstag, 01.10.2019, 19:10 (vor 2282 Tagen) @ Oleoleole

Zwischen meinungsfreiheit und Beleidigungen ist ja noch Platz für das eine oder andere.

und warum sollte man Plattformbetreiber nicht dazu verpflichten die Klardaten rauszugeben? Dann kann der Betroffene diese wenigstens zivilrechtlich belangen

Weil das dazu führen würde, dass nicht nur Straftaten, sondern auch zulässige Meinungen davon betroffen wären. Schon das derzeit gültige Gesetz ist damals massiv kritisiert worden, weil im Zweifel auch eigentlich zulässige Meinungen gelöscht würden:

SPD-nahe IT-Experten bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen nannte den Entwurf „beschämend“.[36][37] Harald Martenstein bezeichnete ihn im Tagesspiegel als „Erdoganismus in Reinkultur“,[38] er lese sich so, als „stamme er aus dem Roman 1984“ und sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. Burkhard Müller-Ullrich schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Haß und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“[39]

Experten erwarteten, dass die kurzen und starren Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würden, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.[40] Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[41][42][43]

Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hatte, forderte unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, da die Meinungsfreiheit nicht ausreichend geschützt sei.[44] Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte als Beispiel für Zensur infolge des NetzDG die Löschung gesellschaftspolitischer Beiträge einer Künstlerin durch Facebook.[45]

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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