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Kicker | Lärmschutz: Freiburg darf neues Stadion nach 20 Uhr nicht nutzen (Fußball allgemein)

Ulrich, Mittwoch, 23.10.2019, 20:25 (vor 1692 Tagen) @ Smeller


Was aber frappierend ist: Anscheinend wurden dem SC Freiburg in der Baugenehmigung andere dB-Werte genehmigt als rechtlich im BImschG vorgeschrieben, wie kann das denn passieren? Und wer kommt auf die Idee, ein Stadion in einem allgemeinen Wohngebiet zu bauen?


Aua.

Quelle?

Nunja, das wird auf jedenfall spannende Nummer, wie die Stadt Freiburg und der SC damit umgehen werden.


Sollte man wirklich bei der Genehmigung einen dermaßen heftigen Bock geschossen und mit zu hohen Werten gearbeitet haben, dann sieht es finster aus. Ggf. müsste man sogar nachträgliche Änderungen vornehmen, um die Lärmemissionen zu reduzieren. Dach drauf setzen? ;-)


Anscheinend hat das Gericht mit zu niedrigen Werten gearbeitet. Der SC hat die aktuellen verwendet und das Gericht die bis 2017 gültigen Werte benutzt und diesen Fehler auch mittlerweile eingeräumt.

Aua, Aua!

Wobei ich vermute, die falschen Werte waren im Antrag der Kläger enthalten, und das Gericht ist diesem Antrag gefolgt. Wurde denn die Behörde nicht gehört, oder hat sie das nicht vorgetragen? Schließlich ist das Verfahren so wie ich es verstehe mittlerweile in der zweiten Instanz, nach dem die Klägerseite in der ersten Instanz keinen Beschluss zu ihren Gunsten erwirken konnte.


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