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Kicker | Lärmschutz: Freiburg darf neues Stadion nach 20 Uhr nicht nutzen (Fußball und Sport allgemein)

JaHe, Berlino, Mittwoch, 23.10.2019, 17:07 (vor 2260 Tagen) @ Dimas87

Wie funktioniert das bitte bei anderen Stadien? Ernstgemeinte Frage.

Klar, es gibt sowas wie in Augsburg oder die Allianz Arena... aber es gibt auch unser Westfalenstadion oder das Olympiastadion München, um nur zwei große zu nennen... da gibt es genug Anwohner, die ebenfalls gegen den Lärm klagen könnten. Verlieren die dann wirklich im Sinne von "Wer zuerst da war, hat Recht."? Es kann ja eigentlich auch nicht sein, dass die Lärmbelästigung O.K. ist, nur weil der Anwohner eingezogen ist, als das Stadion bereits stand?


Dann argumentiere ich das bei der nächsten Party bei mir zuhause auch so: Die Nachbarn von gegenüber beschweren sich? Die haben aber später als wir gebaut, selbst Schuld.


Ohne jetzt zu tief in rechtliche Details gehen zu wollen, möchte ich dir kurz die elementaren Unterschiede deiner Beispiele anzeigen.

Im ersten Beispiel wurde nicht gegen den SC Freiburg geklagt sondern gegen den Rechtsträger der Behörde, die den Verwaltungsakt (die Baugenehmigung) erteilt hat. Eine Klage gegen einen Verwaltungsakt ist immer nur innerhalb einer bestimmten Zeit möglich. Danach ist er bestandskräftig und kann bei Rechtswidrigkeit nur noch durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.

Das zweite Beispiel betrifft keinen staatlichen Verwaltungsakt, sondern Handeln einer Privatperson. Hier wären dann eventuell zivilrechtliche Unterlassungsansprüche einschlägig.

Dies nur kurz zusammengefasst. ich lasse mich aber gerne von meinen Kollegen ergänzen oder korrigieren.

Dazu ergänzend:

Das ganze fand im einstweiligen Rechtsschutzverfahren statt, d.h. die Sache ist noch nicht durch. Ziel dieses Verfahrens ist, die "gefährdeten" Rechte der Antragsteller gegenüber dem Recht Bauen zu können, abzuwägen und bis zur Entscheidung in der Hauptsache die überwiegenden Rechte zu sichern. Hier sieht VGH allerdings einen klaren Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bundesimmisionsschutzgesetz, was ein deutlicher Hinweis auch für das Hauptsacheverfahren ist.

Was aber frappierend ist: Anscheinend wurden dem SC Freiburg in der Baugenehmigung andere dB-Werte genehmigt als rechtlich im BImschG vorgeschrieben, wie kann das denn passieren? Und wer kommt auf die Idee, ein Stadion in einem allgemeinen Wohngebiet zu bauen?

Nunja, das wird auf jedenfall spannende Nummer, wie die Stadt Freiburg und der SC damit umgehen werden.


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