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Mal eine Frage zu der Mildtätigkeit von Herrn Hopp, (Fußball und Sport allgemein)

gellendorf, Dienstag, 03.03.2020, 15:10 (vor 2370 Tagen) @ RE_LordVader

Die Einbringung von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ist natürlich steuerbegünstigt.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Tätigkeit der gemeinnützigen Stiftung.

Bei Hopp gilt nach m.M.:

Tue Gutes und rede darüber oder lass andere darüber reden.

SGG


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