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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 05.03.2020, 15:09 (vor 2368 Tagen) @ MDomi

Beleidigung ist doch eine Straftat und Hopp eine öffentliche Person. Öffentliches Interesse? Da hätten die doch keine Wahl?

Eine ernsthafte Frage: Hast Du dir überhaupt durchgelesen, was ich geschrieben habe?

Nochmal zur Wiederholung: "Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Ohne Strafanzeige/Strafantrag passiert da gar nichts. Danach kann die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen. Sie muss es aber nicht tun."


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