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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Dienstag, 05.05.2020, 22:18 (vor 2066 Tagen)

Interessantes Urteil aus Karlsruhe heute! Nun ist die Arbeit der EZB auch hochoffiziell vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verbrecherisch angemäkelt worden. Ein gutes Zeichen, um ein wenig mehr Vertrauen in die europäischen Institutionen zu bestärken.


https://www.faz.net/einspruch/ezb-kaufprogramm-weitreichendes-urteil-aus-karlsruhe-16755462.html

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 06.05.2020, 00:54 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Entscheidung der EZB, also das Management, nicht verfassungswidrig war. Das wurde sogar ganz konkret gesagt und wird auch entsprechend nachzulesen sein. Also was erzählst du da für einen Sermon?

Verfassungsrechtlich kritisiert wurde, dass Bundesregierung und Bundestag die Entscheidung nicht kontrolliert haben. Wo man wiederum die Frage stellen darf wo ein deutsches Gericht die Frechheit her nimmt zu glauben, dass die Bundesrepublik sich als Kontrollinstanz für eine gemeinsame Einrichtung von 19 Staaten aufspielen kann. Die Kontrolle obliegt dem Europäischen Rechnungshof und damit allen Staaten. Über diesen Rechnungshof übt die Bundesrepublik auch ihre Kontrolle aus.

Du magst die EU nicht, kann das sein?

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 08:25 (vor 2066 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von FourrierTrans, Mittwoch, 06.05.2020, 08:28

Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Entscheidung der EZB, also das Management, nicht verfassungswidrig war. Das wurde sogar ganz konkret gesagt und wird auch entsprechend nachzulesen sein. Also was erzählst du da für einen Sermon?

Verfassungsrechtlich kritisiert wurde, dass Bundesregierung und Bundestag die Entscheidung nicht kontrolliert haben. Wo man wiederum die Frage stellen darf wo ein deutsches Gericht die Frechheit her nimmt zu glauben, dass die Bundesrepublik sich als Kontrollinstanz für eine gemeinsame Einrichtung von 19 Staaten aufspielen kann. Die Kontrolle obliegt dem Europäischen Rechnungshof und damit allen Staaten. Über diesen Rechnungshof übt die Bundesrepublik auch ihre Kontrolle aus.

Du magst die EU nicht, kann das sein?

Ich mag den Euro in seinem Format nicht und die Art und Weise, wie die EZB das Leiden dieses Kranken weiter in die Länge zieht. Denn wenn irgendwann, vermutlich nicht mehr allzu lange hin, das Band dieser gewaltigen Diskontinuität reißt, dann wird man recht schnell erkennen, dass die "Whatever it takes"-Mentalität (vom Wording her auch schon an Cosa-Nostra-Filme erinnernd) allen Europäern noch ganz schwer weh tun wird. Wir werden es erleben.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.05.2020, 10:13 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Aha also wieder zurück zur Markt und warum das?
Nach der üblichen Argumentationskette müsste Bayern dann eine andere Währung wie Bremen habe.

Viel sinnvoller wäre es sich irgendwann auf eine Weltwährung hin zu bewegen.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 10:33 (vor 2066 Tagen) @ hardbreak

Viel sinnvoller wäre es sich irgendwann auf eine Weltwährung hin zu bewegen.

Was zum Glück niemals passieren wird und auch aus jedem Gesichtspunkt der Geld- und Wirtschaftspolitik eine völlig absurde Vorstellung ist.

Der Euro hat bewiesen, dass gemeinsame Währungssysteme für unterschiedlich strukturierte Volkswirtschaften ohne eine gemeinsame Fiskalpolitik keinen Sinn machen. Da es weder in Deutschland noch in den meisten anderen Teilen der EU ernsthaften politischen oder gesellschaftlichen Willen für eine Fiskaluninon gibt, muss halt auch überdacht werden, inwiefern der Euro funktioniert. Derzeit sind die Nutznießer vor allem die starken Nordstaaten inklusive Deutschland. Wenn das für die Südstaaten aus nachvollziehbaren Gründen nicht funktioniert, muss die Handlungsweise des Euro oder die Währung selbst überdacht werden. Es ist keine Lösung, dass die gemeinsamen Organe wie die EZB versuchen die strukturellen Defizite des Euro auszugleichen, indem sie die Spielregeln ignorieren, die die Mitgliedsländer ihnen gegeben haben.

Die EZB hat in den vergangenen zehn Jahren in vielen Punkten signifikant versagt. Jetzt versucht man das dadurch zu kaschieren, dass man so tut, als wäre das Mandat dafür ausreichend, die Staatshaushalte der Problemländer künstlich und indirekt am Leben zu erhalten.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 02:44 (vor 2066 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Voomy, Mittwoch, 06.05.2020, 02:58

Das tut das Gericht auch nicht und ist dann, entsprechend deiner Anschuldigung, wohl eine Behauptung mit Pro-EU-Bias. Was das Gericht verlangt, ist die Einhaltung des Grundgesetzes. Da wir, im Gegensatz zu vielen anderen Nationen, im Zuge des Vertrags von Lissabon gar nicht so viel an unserer Verfassung gedoktort haben, gehört dazu zum Beispiel immer noch, dass die Bundestags-Abgeordneten eine gewisse Hoheit (aber damit einhergehend auch Pflicht zur Überprüfung!) über gewisse Entscheidungen haben. Daraus begründet sich auch, dass das Urteil eine Verletzung durch das Parlament und die Regierung war, wogegen ja auch geklagt wurde.

Es wird hier auch keine Präzedenz geschaffen, wonach sich die anderen nach Deutschland richten müssen. Es steht den anderen Ländern der Eurozone frei, diese Programme weiterhin durchzuführen. Die Bundesbank darf sich dann daran nur einfach nicht mehr beteiligen, weil sie gegen die Verfassung verstoßen würde. Die EZB hat eine Entscheidung getroffen die sie, laut dem Verfassungsgericht, nicht hätte stellvertretend für deutsches Recht treffen dürfen. Sie hätte diese Entscheidung treffen dürfen, wenn sie vom Parlament abgesegnet worden wäre.

Auch ist es falsch, dass die Kontrolle dem europäischen Rechnungshof unterliegt. Wir sind kein Föderalstaat. Wir haben diese Kompetenzen nicht vollständig an die EU abgegeben. Auch ist es nicht "irgendein deutsches Gericht", sondern nun einmal das oberste deutsche Gericht. Die EU zieht ihre Legitimation in Deutschland durch das Grundgesetz und damit obliegt es auch dem Verfassungsgericht zu überwachen, ob sich die EU - oder in diesem Fall die EZB und der EuGH - im Rahmen dieser Legitimation bewegen. Dass europäisches Recht über nationalem Recht steht ist schon eine Weile unumstritten und eigentlich nie abschließend geklärt worden.

Was übrigens ein Grund dafür ist, dass das Verfassungsgericht bisher vermieden hat, sich in europäische Belange einzumischen oder sich zu sehr mit europäischen Themen zu beschäftigen. Da scharren die obersten Verfassungswächter nämlich nicht nur in Deutschland darüber mit den Hufen, dass man in der EU der eigenen Kompetenzen sehr sicher ist, obwohl es in Deutschland ganz erhebliche Bereiche gibt, die die EU gar nicht bestimmen kann, solange keine weitere Föderalisierung erfolgt ist. Und die wird es auf absehbare Zeit nicht geben.

Warum das Verfassungsgericht hier sehr wohl zuständig ist:

1. Im Falle offensichtlicher und strukturell bedeutsamer Kompetenzüberschreitungen durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union sind die Verfassungsorgane verpflichtet, im Rahmen ihrer Kompetenzen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms und die Aufhebung der vom Integrationsprogramm nicht gedeckten Maßnahmen hinzuwirken sowie – solange die Maßnahmen fortwirken – geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die innerstaatlichen Auswirkungen der Maßnahmen so weit wie möglich begrenzt bleiben.

Die EZB hat in der letzten Krise ihr Mandat weit überschritten und alle wussten es, alle haben es damals sogar mehr oder weniger offen zugegeben. Jetzt kann man doch nicht so tun, als wäre dem nicht so. Man hat es versäumt der EZB entsprechende Kompetenzen an die Hand zu geben. Ist ja auch nicht das erste Mal. Beim ESM musste auch nachjustiert werden nachdem offensichtlich wurde, dass man sich da erheblich zu sehr über die Kante wagt. Und ja, dass solche Dinge beachtet werden, ist nun einmal die Aufgabe des Verfassungsgerichts.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 08:27 (vor 2066 Tagen) @ Voomy

Das tut das Gericht auch nicht und ist dann, entsprechend deiner Anschuldigung, wohl eine Behauptung mit Pro-EU-Bias. Was das Gericht verlangt, ist die Einhaltung des Grundgesetzes. Da wir, im Gegensatz zu vielen anderen Nationen, im Zuge des Vertrags von Lissabon gar nicht so viel an unserer Verfassung gedoktort haben, gehört dazu zum Beispiel immer noch, dass die Bundestags-Abgeordneten eine gewisse Hoheit (aber damit einhergehend auch Pflicht zur Überprüfung!) über gewisse Entscheidungen haben. Daraus begründet sich auch, dass das Urteil eine Verletzung durch das Parlament und die Regierung war, wogegen ja auch geklagt wurde.

Es wird hier auch keine Präzedenz geschaffen, wonach sich die anderen nach Deutschland richten müssen. Es steht den anderen Ländern der Eurozone frei, diese Programme weiterhin durchzuführen. Die Bundesbank darf sich dann daran nur einfach nicht mehr beteiligen, weil sie gegen die Verfassung verstoßen würde. Die EZB hat eine Entscheidung getroffen die sie, laut dem Verfassungsgericht, nicht hätte stellvertretend für deutsches Recht treffen dürfen. Sie hätte diese Entscheidung treffen dürfen, wenn sie vom Parlament abgesegnet worden wäre.

Auch ist es falsch, dass die Kontrolle dem europäischen Rechnungshof unterliegt. Wir sind kein Föderalstaat. Wir haben diese Kompetenzen nicht vollständig an die EU abgegeben. Auch ist es nicht "irgendein deutsches Gericht", sondern nun einmal das oberste deutsche Gericht. Die EU zieht ihre Legitimation in Deutschland durch das Grundgesetz und damit obliegt es auch dem Verfassungsgericht zu überwachen, ob sich die EU - oder in diesem Fall die EZB und der EuGH - im Rahmen dieser Legitimation bewegen. Dass europäisches Recht über nationalem Recht steht ist schon eine Weile unumstritten und eigentlich nie abschließend geklärt worden.

Was übrigens ein Grund dafür ist, dass das Verfassungsgericht bisher vermieden hat, sich in europäische Belange einzumischen oder sich zu sehr mit europäischen Themen zu beschäftigen. Da scharren die obersten Verfassungswächter nämlich nicht nur in Deutschland darüber mit den Hufen, dass man in der EU der eigenen Kompetenzen sehr sicher ist, obwohl es in Deutschland ganz erhebliche Bereiche gibt, die die EU gar nicht bestimmen kann, solange keine weitere Föderalisierung erfolgt ist. Und die wird es auf absehbare Zeit nicht geben.

Warum das Verfassungsgericht hier sehr wohl zuständig ist:

1. Im Falle offensichtlicher und strukturell bedeutsamer Kompetenzüberschreitungen durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union sind die Verfassungsorgane verpflichtet, im Rahmen ihrer Kompetenzen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms und die Aufhebung der vom Integrationsprogramm nicht gedeckten Maßnahmen hinzuwirken sowie – solange die Maßnahmen fortwirken – geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die innerstaatlichen Auswirkungen der Maßnahmen so weit wie möglich begrenzt bleiben.

Die EZB hat in der letzten Krise ihr Mandat weit überschritten und alle wussten es, alle haben es damals sogar mehr oder weniger offen zugegeben. Jetzt kann man doch nicht so tun, als wäre dem nicht so. Man hat es versäumt der EZB entsprechende Kompetenzen an die Hand zu geben. Ist ja auch nicht das erste Mal. Beim ESM musste auch nachjustiert werden nachdem offensichtlich wurde, dass man sich da erheblich zu sehr über die Kante wagt. Und ja, dass solche Dinge beachtet werden, ist nun einmal die Aufgabe des Verfassungsgerichts.

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 10:04 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Wenn es so offensichtlich war, hätte der EuGH vermutlich nicht so entschieden, wie er entschieden hat.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:08 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Wenn es so offensichtlich war, hätte der EuGH vermutlich nicht so entschieden, wie er entschieden hat.

So wie ich es verstanden habe, sieht das Karlsruher BVerfG diese Entscheidung(en) aber wohl zumindest als fragwürdig an. Ich zitiere mal aus einem Bericht: "Auch der EuGH habe sich aus deutscher Sicht falsch verhalten, so Voßkuhle. Er sei seiner Kontrollaufgabe nicht nachgekommen und habe nicht erkannt, dass die Anleihekäufe im Verhältnis zu ihren Nebenwirkungen unverhältnismäßig seien."
Die Kritik am EuGH dahingehend schwelt ja doch schon etwas länger.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 10:20 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Aber trotzdem kann man doch nicht von einem "offensichtlichen" Rechtsbruch sprechen, wenn ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen ist.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:28 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Aber trotzdem kann man doch nicht von einem "offensichtlichen" Rechtsbruch sprechen, wenn ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen ist.

Was wäre dann in dem Zusammenspiel/Zusammenhang ein offensichtlicher Rechtsbruch, bzw. ab wann? Müsste sich das EuGH rechtlich selbst "geißeln", sozusagen?

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 10:36 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:54 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.

Verstanden. Aber zeichnet das dann nicht sogar noch eine viel dramatischere Situation? Also wenn ich als nicht-Jurist das Urteil richtig einordne und die Berichterstattung seriöser Medien nicht falsch verstehe, dann besagt das Urteil (Zitat) "Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".
Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) wiederspiegelt?

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 11:21 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.


Verstanden. Aber zeichnet das dann nicht sogar noch eine viel dramatischere Situation? Also wenn ich als nicht-Jurist das Urteil richtig einordne und die Berichterstattung seriöser Medien nicht falsch verstehe, dann besagt das Urteil (Zitat) "Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".
Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) wiederspiegelt?

Was ist denn daran dramatisch? Wenn Rechtsauslegung immer eindeutig wäre, gäbe es keine Staats- und Rechtsanwälte, die darüber streiten, wie ein Gesetz auszulegen ist.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 13:06 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.


Verstanden. Aber zeichnet das dann nicht sogar noch eine viel dramatischere Situation? Also wenn ich als nicht-Jurist das Urteil richtig einordne und die Berichterstattung seriöser Medien nicht falsch verstehe, dann besagt das Urteil (Zitat) "Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".
Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) wiederspiegelt?


Was ist denn daran dramatisch? Wenn Rechtsauslegung immer eindeutig wäre, gäbe es keine Staats- und Rechtsanwälte, die darüber streiten, wie ein Gesetz auszulegen ist.

Ist das nicht etwas anderes, wenn der deutsche Bundesgerichtshof und der EuGH im Bezug auf deutsche Grundrechte eine (wenn ich es richtig verstanden habe) andere rechtliche Auffassung haben?

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.05.2020, 11:36 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Das wäre doch toll dann könnte man diese Kosten und Zeitfaktoren streichen.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 11:01 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

"Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".

Nein. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB und die Programme dahinter wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht als Problem gewertet. Ganz im Gegenteil. Sie haben festgestellt, dass das Programm, das hier unter die Luppe genommen wurde (PSPP), eben keine verdeckte Staatsfinanzierung ist und daher absolut in Ordnung. Alles in allem haben sie noch einmal darauf hingewiesen, dass die Geschichte so lange weitestgehend in Ordnung ist, wie die Zentralbanken nur Anleihen ihrer eigenen Länder in dem vorgegebenen Schlüssel der EZB einkaufen.

Was sie bemängeln ist die mangelnde Darlegung der EZB warum dieses Programm nötig ist und somit warum eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Auch wird bemängelt, dass der deutsche Staat sich nicht bemüht hat, gemäß unserer Verfassung, entsprechend darüber abzustimmen, ob dieses Programm für sie in Ordnung ist. Denn nur so kann die Integrationsverantwortung - oder einfacher, die Kontrolle ob eine EU-Entscheidung mit deutschem Recht vereinbar ist - erzielt werden.

Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) widerspiegelt?

Der EuGH hat in vielen Dingen ein etwas oder komplett anderes Rechtsverständnis als das deutsche Grundgesetz. Ganz prinzipiell hält sich der EuGH auch für den Verfassungsgerichten übergeordnet. Das ist aber nicht nur in Deutschland massiv umstritten - darum war die Zuständigkeit des EuGH auch eines der etwas weniger beachteten Argumente beim Brexit. Der EuGH urteilt nach seiner Interpretation über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der europäischen Institutionen. Die entscheidende Frage und somit das, was das Verfassungsschutz in Frage stellt, ist, ob das EuGH in diesem Fall überhaupt zuständig war. Eine andere Rechtsauffassung liegt nur in Nuancen vor, sondern eher ein Kompetenzstreit.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Rupo, Ruhrpott, Mittwoch, 06.05.2020, 16:27 (vor 2065 Tagen) @ Voomy

Moin,
dass wir als Laien das Urteil nicht verstehen, geschenkt.
Das was die EZB da betreibt ist aber nichts anderes als Staatsfinanzierung und das nun seit Draghis 'Whatever it takes'.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/konjunktur/euro-krise-2012-wie-mario-draghi-die-maerkte-beruhigte-15122755.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eurorettung-100.html
Was wirklich erstaunlich ist, ist doch das der 'Markt' nicht funktioniert. Die Märkte und die Börsen müssten das doch selbstständig regeln. Stattdessen wird seit Jahren fleissig billiges Geld in das System gepumpt, ob es jetzt nach den Juristen Recht oder Unrecht ist, egal.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.05.2020, 18:11 (vor 2065 Tagen) @ Rupo

Man sollte doch endlich feststellen das es so etwas wie einen funktionierenden Markt nicht gibt.
Sondern das es immer wieder ohne eingriffe zu extremen verwerfungen kommt.
Wie diese Kriese doch wieder zeigt.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 16:46 (vor 2065 Tagen) @ Rupo
bearbeitet von Voomy, Mittwoch, 06.05.2020, 16:57

dass wir als Laien das Urteil nicht verstehen, geschenkt.
Das was die EZB da betreibt ist aber nichts anderes als Staatsfinanzierung

Genau das sieht das Bundesverfassungsgericht aber nun einmal anders. 80% der derzeitigen Investitionssummen der APP Programme sind das erwähnte PSPP System. Das sieht klar vor, dass die Zentralbanken nur Anleihen ihrer eigenen Länder aufkaufen. Das ist eben keine irreguläre Staatsfinanzierung, wie sie unter den Verträgen der EZB verboten ist. Problematisch wäre es erst ab dem Punkt, da die Zentralbanken anfangen würden, wieder Anleihen anderer Staaten zu kaufen, wie es zum Beispiel mit SMP im Fall von Griechenland der Fall war. Auch die neuen Programme der Coronakrise PEPP laufen nach dem Prinzip von PSPP, sprich es werden nur Anleihen der eigenen Länder aufgekauft.

Prinzipiell lässt sich sicher die Frage stellen, ob die Politik der EZB in Sachen Anleihenkauf so richtig ist. Da sollte man bei aller Bewertung deutscher Medien aber immer bedenken, dass die deutsche Sichtweise auf dieses Thema sehr sehr isoliert in der Fachwelt ist. Wird nicht umsonst immer schändlich vom deutschen Ordoliberalismus geredet.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Rupo, Ruhrpott, Samstag, 09.05.2020, 17:48 (vor 2062 Tagen) @ Voomy

Für mich ist es staatliche Finanzierung. Wir könnten ja den Gegenbeweis versuchen und die Märkte machen lassen und die EZB greift nicht ein, so wie früher.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.05.2020, 11:38 (vor 2066 Tagen) @ Voomy

Spielen Sie damit nicht Ländern wie Polen und Ungarn in die Hände?

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 11:42 (vor 2066 Tagen) @ hardbreak

Das ist eine der möglichen Implikationen, ja. Polen wird dieses Urteil recht genau verfolgt haben. Allerdings ist es dann keine Gefahr, wenn der EuGH schlüssig darlegen kann, warum sie in diesem bestimmten Bereich (jetzt Polen betreffend) durchaus Jurisdiktion haben. Was einfacher sein dürfte, weil die Probleme mit Polen und Ungarn eher Verstöße gegen Inhalte des Lissaboner Vertrags und die anderen Verträge der EU darstellen. Und Orban braucht keine Ausrede um zu machen was er will.

Aber ja, die offene Konfrontation zwischen dem wichtigsten nationalen Gericht der EU und dem EuGH wird sicher für andere Schlachtfelder sorgen.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Lattenknaller, Madrid, Mittwoch, 06.05.2020, 09:33 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.

Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:02 (vor 2066 Tagen) @ Lattenknaller

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.


Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.

Aber die EZB ist doch kein Gesetzgeber, kein Parlament, sondern es soll nach bestehenden Gesetzen handeln, oder nicht? Ich verstehe den Vergleich irgendwie nicht.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Ulrich, Mittwoch, 06.05.2020, 09:38 (vor 2066 Tagen) @ Lattenknaller

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.


Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.

Ich muss zugeben, ich habe das Urteil nicht gelesen. Aber nach dem, was bisher gemeldet wird, hat das BVerfG zudem den Aufkauf von Anleihen nicht grundsätzlich als verfassungswidrig eingestuft, sondern lediglich deutlich mehr Transparenz bei der Begründung des Vorgehens gefordert.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Klopfer ⌂, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 00:05 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Interessantes Urteil aus Karlsruhe heute! Nun ist die Arbeit der EZB auch hochoffiziell vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verbrecherisch angemäkelt worden.

Vielleicht solltest du mal deine Wortwahl überdenken.

SGG
Klopfer

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

November82, Stadt mit K, Mittwoch, 06.05.2020, 00:14 (vor 2066 Tagen) @ Klopfer

Unfassbar hetzerische Verzerrung der Urteilsgründe.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.05.2020, 23:34 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Ich dachte ich hätte heute schon die wildesten Interpretationen dieses Urteils gelesen, aber du haust da echt mal einen raus. Verbrecherisch. Nichts davon steht im Urteil.

Ganz im Gegenteil, im vollen Wortlaut stimmt das Bundesverfassungsgericht der generellen Praxis sogar zu. Sie haben nur mangelnde Transparenz und mangelnde Rechtfertigung gegenüber den Mitgliedsländern angemahnt. In dem Moment, da man bei der EZB mehr als nur "Das ist für die Konjuktur!" begründet, bewegt man sich absolut im Rahmen des Verfassungsgerichtes. Und dass der Bundestag seiner Aufgabe nachkommen soll, und diese Vorgänge prüfen muss, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Der interessante Part des Urteils ist eigentlich nur, dass das Bundesverfassungsegericht dem EuGH indirekt abspricht, in diesem Fall hätte urteilen zu dürfen. Damit stellt man die Kompetenz des EuGH in Währungsfragen erst einmal grundsätzlich in Frage. Aber es war absehbar, dass Verfassungsgericht und EuGH irgendwann mal offen aneinandergeraten müssen.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 05.05.2020, 23:10 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Interessantes Urteil aus Karlsruhe heute! Nun ist die Arbeit der EZB auch hochoffiziell vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verbrecherisch angemäkelt worden. Ein gutes Zeichen, um ein wenig mehr Vertrauen in die europäischen Institutionen zu bestärken.


https://www.faz.net/einspruch/ezb-kaufprogramm-weitreichendes-urteil-aus-karlsruhe-16755462.html

Verbrecherisch, so, so.
Du weißt schon, was die geurteilt haben, oder?
Die EZB habe nicht ausreichend dargelegt, wozu die Anleihenkäufe seien.
Und in Zukunft solle sie das bitte doch machen, sonst darf die BuBa nicht mitkaufen.
Außerdem sollen Bundesregierung und Bundestag die Beschlüsse prüfen.
Das war's. Verbrecherisch, aber das da einige steil gehen, ist schon klar.

EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig

hardbreak, Ort, Dienstag, 05.05.2020, 22:50 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Interessantes Urteil aus Karlsruhe heute! Nun ist die Arbeit der EZB auch hochoffiziell vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verbrecherisch angemäkelt worden. Ein gutes Zeichen, um ein wenig mehr Vertrauen in die europäischen Institutionen zu bestärken.


https://www.faz.net/einspruch/ezb-kaufprogramm-weitreichendes-urteil-aus-karlsruhe-16755462.html

Warum habe ich da Angemerkelt gelesen?
Ich sollte weniger kommentare in der Zeitung lesen.

Ansosnten kann man nur sagen Gesetze die von Menschen gemacht wurden können auch von Menschen geändert werden.
Genau so kommt es immer auf die Zusamensetzung des Gerichts an da die Richter weder hier noch in den USA wo sie sogar auf lebenszeit benant sind vom Himmel fallen.

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