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Fehlfarben | Sch*lke entlässt 24 Busfahrer (Fußball und Sport allgemein)

Jobo, Samstag, 13.06.2020, 14:06 (vor 2271 Tagen) @ Franke

Hab da was gefunden :


Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer betriebsbedingt zu kündigen, so muss er bei der Sozialauswahl zuerst die Arbeitnehmer berücksichtigen, die einen Minijob haben oder geringfügig beschäftigt sind. So entschied es das Landesarbeitsgericht in Köln in seinem Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 252/04.


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