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Fehlfarben | Sch*lke entlässt 24 Busfahrer (Fußball und Sport allgemein)

markus, Samstag, 13.06.2020, 16:16 (vor 2041 Tagen) @ simie

Das gilt aber nur, wenn diese auch vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Anders würde es ja auch wenig Sinn ergeben.

Und auch nur dann, wenn noch kein Kündigungsschutz besteht (so steht es auch in dem LAG Urteil). Sprich: Die Betriebszugehörigkeit liegt nicht bei mehr als sechs Monaten. Das ist auch das entscheidende Merkmal und nicht der Status „geringfügig Beschäftigter“.

Sollten aber alle Busfahrer entlassen werden und gibt es keine weiteren vergleichbaren Arbeitsplätze im Betrieb, die übrig bleiben, kann der Arbeitgeber aber nicht viel verkehrt machen. Das geht dann leider ohne Sozialauswahl, weil es alle vergleichbaren Arbeitsplätze betrifft. Arbeiten an Extern ausgliedern ist eine zulässige unternehmerische Entscheidung.


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