Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)
Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 20:02 (vor 2026 Tagen)
Ich möchte mir ein Auto kaufen. Vor ca. 2 Wochen habe ich mich eigentlich entschieden. Um die Mwst einzusparen, habe ich heute den Händler angerufen. Ich habe ihm mitgeteilt das ich gerne noch bis Juli mit dem Kauf warten möchte. Der Händler hat mir mitgeteilt das die Senkung der Mwst nicht an den Kunden weitergegeben wird. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Edit: verschoben
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Rubbeldiekatz07, Dienstag, 16.06.2020, 13:37 (vor 2025 Tagen) @ Blackyellow
Wir (Gastronomen - die ich kenne) legen die MwSt. nicht um, da wir dieses als Hilfe und Unterstützung zum Restart sehen. Die 10 Wochen Umsatzausfall bekommen wir dadurch auch nicht zurück, aber es hilft uns, weniger UmSt. zu zahlen.
Zumal uns die 7% bis 30.06.2021 vorher schon zugesagt wurden.
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DemGünterseinFrisör, Dienstag, 16.06.2020, 15:09 (vor 2025 Tagen) @ Rubbeldiekatz07
Find ich nachvollziehbar, sinnvoll und vernünftig, da es für jeden einzelnen Gast nur eine Kleinigkeit ist, Euch aber helfen kann...
Wie kommuniziert ihr das?
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 09:30 (vor 2025 Tagen) @ Blackyellow
Ich habe gestern mit einem BMW-Händler gesprochen und der wird die MwSt-Senkung beim Gebrauchten an mich weiterreichen, bei Kauf nach dem 1.7. und den Wagen auch solangen reservieren.
Edit: Das ist ein Händler, der mich bisher nicht kennt.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 11:01 (vor 2025 Tagen) @ Taifun
Gerade noch das gleiche mit einem zweiten Händler in Bottrop gehabt. Geht also einwandfrei.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 06:39 (vor 2025 Tagen) @ Blackyellow
Habe vor Bekanntgabe der Senkung eine Küche gekauft, die erst im August ausgeliefert wird. Im Kaufvertrag ist explizit ausgewiesen, dass der vereinbarte Kaufpreis 19 % MwSt. enthält. Wenn dann die Rechnung nicht auf den vereinbarten Nettopreis + 16 % korrigiert ist, werde ich den Differenzbetrag einbehalten und nicht zahlen.
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Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 16.06.2020, 09:47 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Habe vor Bekanntgabe der Senkung eine Küche gekauft, die erst im August ausgeliefert wird. Im Kaufvertrag ist explizit ausgewiesen, dass der vereinbarte Kaufpreis 19 % MwSt. enthält. Wenn dann die Rechnung nicht auf den vereinbarten Nettopreis + 16 % korrigiert ist, werde ich den Differenzbetrag einbehalten und nicht zahlen.
Maßgeblich für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei Dir also August = 16 % Umsatzsteuer.
Da man Verbrauchern aber ein Bruttoangebot unterbreiten muss, wäree s für den Küchenhersteller nicht zulässig gewesen, das ASngebot Netto "plus gesetzlicher Umsatzsteuer" auszuweisen.
Du wirst nach Lieferung im August eine Rechnung mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz erhalten (bislang ist § 12 UStG ja noch nicht einmal offiziel geändert) und bei den üblichen Kosten einer Küche insofern eine durchaus deutliche Ersparnis haben.
Ganz gut erklärt übrigens hier:
haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html
Deshalb ist aber auch der Juni seit der Ankündigung für viele Unternehmen wirtschaftlich "tot", weil alle Lieferungen von Personen, die nicht vorsteuerabzugsbeerchtigt sind, in den Juli geschoben werden.
Interessant wird des bei den Bruttopreisen in Gastronomoe und Handel - schon jetzt zahlst Du bei KFC, McDonalds, BK etc. denselben Geldbetrag, egal ob Du es vor Ort im Restauran verzehrst (19 % USt) oder mitnimmst (7 % USt), der in der Masse durchaus erhebliche Unterschied erhöhtt den Profit des Restaurantbetreibers. (Wer sich an das CL Finale in London erinnert - dort gibt es wegen des unterschiedlichen Steuersatzes unterschiedliche Preise für Verzehr vor Ort und take away). Da ich mein Geld lieber dem Restaurantbetreiber gönne als dem Staat, bestelle ich bei Fast Food ausschließlich zum Mitnehmen und setze mich dann mit der Tüte an einen Tisch (aber das ist ein anderes Thema).
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 13:17 (vor 2025 Tagen) @ Ausputzer
Habe vor Bekanntgabe der Senkung eine Küche gekauft, die erst im August ausgeliefert wird. Im Kaufvertrag ist explizit ausgewiesen, dass der vereinbarte Kaufpreis 19 % MwSt. enthält. Wenn dann die Rechnung nicht auf den vereinbarten Nettopreis + 16 % korrigiert ist, werde ich den Differenzbetrag einbehalten und nicht zahlen.
Maßgeblich für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei Dir also August = 16 % Umsatzsteuer.Da man Verbrauchern aber ein Bruttoangebot unterbreiten muss, wäree s für den Küchenhersteller nicht zulässig gewesen, das ASngebot Netto "plus gesetzlicher Umsatzsteuer" auszuweisen.
Du wirst nach Lieferung im August eine Rechnung mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz erhalten (bislang ist § 12 UStG ja noch nicht einmal offiziel geändert) und bei den üblichen Kosten einer Küche insofern eine durchaus deutliche Ersparnis haben.
Jo, ist mir klar. Ich vermute allerdings nach einer ersten Mail an den Verkäufer, dass ich eine Rechnung mit dem gleichen Bruttoendpreis bekommen werde, was de facto eine Nettopreiserhöhung ist.
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Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 16.06.2020, 13:26 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Jo, ist mir klar. Ich vermute allerdings nach einer ersten Mail an den Verkäufer, dass ich eine Rechnung mit dem gleichen Bruttoendpreis bekommen werde, was de facto eine Nettopreiserhöhung ist.
Dann würde ich mich allerdings gar nicht lange mit Deinem Ansprechpartner (Verkäufer) aufhalten, sondern direkt den Weg an die Geschäftsleitung wählen mit der Frage, ob dies das Vorgehen des Hauses ist.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 13:28 (vor 2025 Tagen) @ Ausputzer
Kann mir durchaus vorstellen, dass es bei den großen Möbelhäusern intern sogar eine Ansage ist, da die drei Prozent mitzunehmen wo es geht. Da spricht man ja eher nicht nur um Centbeträge.
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Carpzov, Dormagen, Dienstag, 16.06.2020, 13:47 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Kann mir durchaus vorstellen, dass es bei den großen Möbelhäusern intern sogar eine Ansage ist, da die drei Prozent mitzunehmen wo es geht. Da spricht man ja eher nicht nur um Centbeträge.
Zumindest Höffner hat sie schon eingepreist.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 00:31 (vor 2025 Tagen) @ Blackyellow
Ich programmiere und verkaufe Kassensysteme an Einzelhandel und Gastronomie.
Keiner in dieser Kategorie wird das machen. 1. heht es denen schlecht genug und 2. ist es ein Haufen Arbeit alle Artikelpreise zu ändern. Fast alle Kassen arbeiten im MwSt-Inklusiv-Modus für Preise. Man müsste jeden Preis kalkulieren und abändern in den Stammdaten.
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Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 16.06.2020, 14:56 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
verstehe ich nicht. Im Einzelhandel kommt die Mwst da drauf. Ist doch vollkommen egal wieviel %. Ihr braucht doch die Kassen zum Stichtag nur umstellen und mit dem neuen Wert rechnen. Der Bon muss ja die richtige Mwst ausweisen, egal ob für andere Unternehmen (Vorsteuer Abzug in der UstVA! oder Privatkunden). Die Steueranmeldung muss für den Zeitraum ja auch korrekt sein.
Bei produzierenden, liefernden Unternehmen verstehe ich die Komplexität, da man hier an verschiedenen Stellen schauen muss um zum Beispiel (vereinfacht):
1. Einkauf (Bestellung)
2. Verkauf (Fakturen)
3. UstVA, Ust Reporting, Intrastat, etc.
etc. etc. glatt ziehen muss.
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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 16.06.2020, 08:51 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Ich programmiere und verkaufe Kassensysteme an Einzelhandel und Gastronomie.
Keiner in dieser Kategorie wird das machen. 1. heht es denen schlecht genug und 2. ist es ein Haufen Arbeit alle Artikelpreise zu ändern. Fast alle Kassen arbeiten im MwSt-Inklusiv-Modus für Preise. Man müsste jeden Preis kalkulieren und abändern in den Stammdaten.
Muss man nicht für jeden Artikel die Mast gesondert angeben?
Oder zumindest für die Warengruppen? Meine Eingangsrechnungen musste ich immer gesondert aufschlüsseln.
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AGraute, Dienstag, 16.06.2020, 07:37 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Also ich bin im Einzelhandel selbstständig und ich gebe die 3% jetzt schon an meine Kunden weiter damit ich nicht den kompletten Juni Umsatz verschiebe.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 06:36 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Ich programmiere und verkaufe Kassensysteme an Einzelhandel und Gastronomie.
Keiner in dieser Kategorie wird das machen. 1. heht es denen schlecht genug und 2. ist es ein Haufen Arbeit alle Artikelpreise zu ändern. Fast alle Kassen arbeiten im MwSt-Inklusiv-Modus für Preise. Man müsste jeden Preis kalkulieren und abändern in den Stammdaten.
Müssen sie doch gar nicht. Es ist in diesem Fall doch möglich, dass als Rabattposition auf den Gesamtbetrag auszuweisen. Also alte Preise und dann von der Gesamtsumme den Betrag der MwSt.-Senkung abziehen.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 08:01 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Ja, sage ich den Kunden auch: Wird trotzdem keiner machen hier. Ggf. mal einen kleinen Gutschein erstellen. Aber bei jeder Buchung für ein halbes Jahr Rabatt geben? Meine Telefonate bzgl. der Termine zu dem Thema sind bis auf sehr wenige Ausnahmen gleich: "Machen wir nicht."
Speisekarten neu drucken lassen, Etiketten neu drucken. Für viele zu viel Aufwand. %-Tasten haben natürlich viele, aber oft sind Rabatte bei den Artikeln und Warengruppen untersagt. Auch das müsste ja umprogrammiert werden. Du kannst ja nicht 2,x Prozent Rabatt geben, wenn du Postwertzeichen, Speisen und Getränke auf den Bon hast, sind 0%, 5% und 16% gemischt. Willst du einen Taschenrechner da liegen haben und das anteilig rausrechnen? Jeder Kiosk mischt den vollen und ermäßigten Steuersatz, auch Zeitschriften gehen zu 16% und 5% dann. Blumenläden auch. Und nicht Mal alle Speisen sind 5%: Süßkartoffeln sind 16%, weil Luxus. Damit ist der Gemüsehändler auch schon Mal getroffen.
Leider ein wenig an der Realität vorbei für Leute, die Steuersätze mischen.
Es ist ja so schon kompliziert genug alles: Die Steuerberater laufen Sturm gegen die Änderungen, weil sie genau wissen, dass wie damals nach der Umstellung von 16% auf 19%, sich die Prüfer in 3 Jahren auf Kassen stürzen werden, wo nicht am 01.07 die Steuer korrekt ist. Und ich sitze hier mit 600 Kunden, die ich an einem Tag umstellen soll. Ein paar werden meine Anleitungen nehmen und es selber machen, aber viele können oder wollen es nicht selber machen.
Wie gesagt: Zumindest in den bisherigen Gesprächen klang es nicht danach, als wenn das jemand machen will. Gerade die Gastro, die faktisch von 19% auf 5% runter geht beim Essen.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 08:06 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Wie gesagt: Zumindest in den bisherigen Gesprächen klang es nicht danach, als wenn das jemand machen will. Gerade die Gastro, die faktisch von 19% auf 5% runter geht beim Essen.
Dann dürfen sich diese Läden aber auch nicht über ausbleibende Gäste beschweren, wenn sie Instrumente nicht nutzen.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 08:18 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Es ist für mich so ganz allgemein extrem schwer vorstellbar, dass überhaupt jemand seine Entscheidung, Essen zu gehen, davon abhängig macht, ob das Steak 22,80€ oder 22,20€ kostet...
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 08:21 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Es ist für mich so ganz allgemein extrem schwer vorstellbar, dass überhaupt jemand seine Entscheidung, Essen zu gehen, davon abhängig macht, ob das Steak 22,80€ oder 22,20€ kostet...
Nö, aber ist eben auch Marketing dabei. Beziehungsweise werden die Kunden, die sehen, dass das Steak am 01.07. weiterhin 22,80 € kostet, sich denken: Ach, der hat die Preise erhöht und steckt sich die 3 Prozent selber ein.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 08:27 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Nö, aber ist eben auch Marketing dabei. Beziehungsweise werden die Kunden, die sehen, dass das Steak am 01.07. weiterhin 22,80 € kostet, sich denken: Ach, der hat die Preise erhöht und steckt sich die 3 Prozent selber ein.
Wenn ich ehrlich bin, kenne ich die Preise selbst meines Stamm-Italieners gar nicht auswendig. Doch selbst wenn: ich gönne ihm die 3% nach den schweren Zeiten zuletzt und Ende des Jahres ist es sowieso vorbei. Wirklich nutzen tut diese MwSt. Reduzierung denjenigen, die größere Investitionen tätigen. Im "normalen" Alltag hat das keinen Effekt...
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 11:05 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Für mich ist entscheidend, dass ca. 20 Milliarden Euro nicht beim Staat landen, sondern bei der Bevölkerung und bei Unternehmen.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 08:33 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Weiß ich nicht. Gibt genug, die beim Wocheneinkauf mehrere Läden abklappern, weil hier der Joghurt "im Angebot" ist, da die Magarine... und auch da gehts eher um Centbeträge.
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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 16.06.2020, 08:47 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Weiß ich nicht. Gibt genug, die beim Wocheneinkauf mehrere Läden abklappern, weil hier der Joghurt "im Angebot" ist, da die Magarine... und auch da gehts eher um Centbeträge.
Ja, die Leute kenne ich auch. Ist aber eine Milchmädchenrechnung wenn man die Fahrzeit und kosten einrechnet.
Ansonsten halte ich es auch so: Alle kleinen Läden, Restaurants und Gewerbetreibenden behandel ich sehr großzügig. Die hatten und haben es schwerer als ich und da schaue ich nicht auf die paar Cents.
Wenn ich aber ein Auto oder eine Küche kaufen würde, würde ich die 3% natürlich haben wollen.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 09:00 (vor 2025 Tagen) @ Lattenknaller
Weiß ich nicht. Gibt genug, die beim Wocheneinkauf mehrere Läden abklappern, weil hier der Joghurt "im Angebot" ist, da die Magarine... und auch da gehts eher um Centbeträge.
Ja, die Leute kenne ich auch. Ist aber eine Milchmädchenrechnung wenn man die Fahrzeit und kosten einrechnet.
Klar. Ich gehe doch nicht arbeiten, um meine Lebenszeit dann damit zu verschwenden, 5 Cent günstigeren Joghurts hinterher zu jagen. Ich würde auch nie einen Steuerbescheid anfechten, weil man mir mMn zu Unrecht 10 Euro zu wenig anerkannt hat. Dann ärger ich mich kurz und akzeptiere es, statt dann Paragraphen zu wälzen und Einsprüche zu erheben. Ist mir die Zeit einfach nicht wert.
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Freyr, Dienstag, 16.06.2020, 09:12 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Klar. Ich gehe doch nicht arbeiten, um meine Lebenszeit dann damit zu verschwenden,
...
Ist mir die Zeit einfach nicht wert.
Stattdessen diskutierst du (und ganz viele von uns, ich auch) in irgendeinem Forum mit wildfremden stundenlang aus wie schlecht Favre wirklich ist, weil er auf der PK keine Comedy Show macht und zum 17388 mal wie das nun mit Götze gelaufen ist
;)
scnr
Was wäre Lebenszeit wenn man sie nicht auch manchmal unsinnig füllt. :)
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Lattenknaller, Dienstag, 16.06.2020, 08:49 (vor 2025 Tagen) @ Lattenknaller
Wenn ich aber ein Auto oder eine Küche kaufen würde, würde ich die 3% natürlich haben wollen.
Ja klar! Aber kaufen würdest du die doch sowieso - ob mit oder ohne MwSt. Senkung? Deshalb haben diese 3% halt 0 Einfluss auf den Konsum an sich...
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 16.06.2020, 08:54 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Wenn ich aber ein Auto oder eine Küche kaufen würde, würde ich die 3% natürlich haben wollen.
Ja klar! Aber kaufen würdest du die doch sowieso - ob mit oder ohne MwSt. Senkung? Deshalb haben diese 3% halt 0 Einfluss auf den Konsum an sich...
Ach so, ja generell glaube ich auch an keinen so großen Effekt.
Es dürfte maximal Verschiebungen geben, die die etwas größeres erst nächstes Jahr kaufen wolllten, machen es eventuell dieses Jahr.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Lattenknaller, Dienstag, 16.06.2020, 08:57 (vor 2025 Tagen) @ Lattenknaller
Wenn ich aber ein Auto oder eine Küche kaufen würde, würde ich die 3% natürlich haben wollen.
Ja klar! Aber kaufen würdest du die doch sowieso - ob mit oder ohne MwSt. Senkung? Deshalb haben diese 3% halt 0 Einfluss auf den Konsum an sich...
Ach so, ja generell glaube ich auch an keinen so großen Effekt.
Es dürfte maximal Verschiebungen geben, die die etwas größeres erst nächstes Jahr kaufen wolllten, machen es eventuell dieses Jahr.
Wenn man das Geld schon hat. Wenn nicht, dann brauche ich einen höheren Kredit...;-)
Sorry, aber das ganze ist einfach eine farce...
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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 16.06.2020, 13:09 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Wenn ich aber ein Auto oder eine Küche kaufen würde, würde ich die 3% natürlich haben wollen.
Ja klar! Aber kaufen würdest du die doch sowieso - ob mit oder ohne MwSt. Senkung? Deshalb haben diese 3% halt 0 Einfluss auf den Konsum an sich...
Ach so, ja generell glaube ich auch an keinen so großen Effekt.
Es dürfte maximal Verschiebungen geben, die die etwas größeres erst nächstes Jahr kaufen wolllten, machen es eventuell dieses Jahr.
Wenn man das Geld schon hat. Wenn nicht, dann brauche ich einen höheren Kredit...;-)
Sorry, aber das ganze ist einfach eine farce...
Keine Sorge, die Angebote werden kommen, falls es die schon nicht gib: "Der MediaBlöd Superdeal, kaufe den Fernseher jetzt, spare die 3% und finanziere zu 0% (zzgl. .Nebenkosten pipapo) ".
Ich zahle ja keine Steuern mehr in Deutschland, von daher sehe ich das entspannt. Ich hätte das Geld aber auch zielgerichteter eingesetzt. Der Pedro in Spanien verschenkt bis zu 4000,- € für ein neues Auto (muss dann allerdings ein E-Mobil) sein. Da wird die Hildegard ganz neidisch.
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Trainingskiebitz, Block 36, Dienstag, 16.06.2020, 08:43 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Was für sich genommen schon wirtschaftlicher Unsinn ist. Manche Leute tingeln mit dem Auto (=Spritkosten etc) über die Dörfer, um 23 Cent bei der Aufbackpizza zu sparen. Vollkommen sinnbefreit.
Ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn gerade Gastronomen die Steuerersparnis nicht oder nicht vollständig an den Kunden weitergeben. Einige stehen vor dem Nichts, bei den Kunden sind es Centbeträge, die gespart werden könnten.
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Sascha, Dortmund, Dienstag, 16.06.2020, 08:45 (vor 2025 Tagen) @ Trainingskiebitz
Was für sich genommen schon wirtschaftlicher Unsinn ist. Manche Leute tingeln mit dem Auto (=Spritkosten etc) über die Dörfer, um 23 Cent bei der Aufbackpizza zu sparen. Vollkommen sinnbefreit.
Ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn gerade Gastronomen die Steuerersparnis nicht oder nicht vollständig an den Kunden weitergeben. Einige stehen vor dem Nichts, bei den Kunden sind es Centbeträge, die gespart werden könnten.
Sollte man sich aber auch nichts vormachen. Bei einem Gastronom, der "vor dem Nichts steht", ist es dann aber auch nicht mehr entscheidend, ob er die 3 % einbehält, oder nicht.
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markus, Dienstag, 16.06.2020, 09:04 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Was für sich genommen schon wirtschaftlicher Unsinn ist. Manche Leute tingeln mit dem Auto (=Spritkosten etc) über die Dörfer, um 23 Cent bei der Aufbackpizza zu sparen. Vollkommen sinnbefreit.
Ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn gerade Gastronomen die Steuerersparnis nicht oder nicht vollständig an den Kunden weitergeben. Einige stehen vor dem Nichts, bei den Kunden sind es Centbeträge, die gespart werden könnten.
Sollte man sich aber auch nichts vormachen. Bei einem Gastronom, der "vor dem Nichts steht", ist es dann aber auch nicht mehr entscheidend, ob er die 3 % einbehält, oder nicht.
Wenn man es genau nimmt, ist es für beide Parteien nicht entscheidend. Derjenige, der auf jeden Cent angewiesen ist, wird eher nicht in der Gastronomie essen. Und wenn es trotzdem stört, dass das Schnitzel nicht von 12,99€ auf 12,67€ reduziert worden ist, gibt es auch immer noch die Möglichkeit, den Betrag vom Trinkgeld wieder abzuziehen.
Die MwSt Senkung ist doch völlig gekloppt. Es kostet viel, verpufft aber völlig in der Luft. Besser wären Konsumgutscheine gewesen und das auch nur ganz gezielt in bestimmten Fällen. Oder aber eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Dann würde das Geld auch da ankommen, wo es jetzt ganz konkret fehlt. Wo haben wir mit unserem Home Office Luxus denn weniger in der Tasche? Es ist ja sogar mehr, weil wir den Fahrweg zur Firma sparen und nicht mehr mittags die teure Kantine nutzen. Statt mit der Gießkanne Geschenke zu verteilen, hätte man viel eher da ansetzen sollen, wo jetzt tatsächlich die Kohle fehlt. Das sind Leute, die jetzt ihren Job verloren haben und nur noch Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld beziehen.
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Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 08:40 (vor 2025 Tagen) @ Sascha
Weiß ich nicht. Gibt genug, die beim Wocheneinkauf mehrere Läden abklappern, weil hier der Joghurt "im Angebot" ist, da die Magarine... und auch da gehts eher um Centbeträge.
Naja, aber kaufen die denn jetzt deshalb mehr? Sag ich mir im Dezember: "ich kauf mir jetzt erstmal 100 Becher Joghurt auf Lager, weil der ja nächsten Monat 3% teurer wird"?
Tätige ich tatsächlich jetzt Investitionen (Auto, Küche, Reparaturen, etc.), die ich ohne eine MwSt. Senkung nicht getätigt hätte? Meiner Meinung nach ein ganz klares Nein...
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waltrock
, Dienstag, 16.06.2020, 08:48 (vor 2025 Tagen) @ Djerun
Anreiz ist ja eine geplante Investition vorzuziehen.
Also anstatt nächstes Jahr, in diesem Jahr zu kaufen. Sparst du bei einer 5.000€ Küche 130€, überlegst du wahrscheinlich schon.
Sind ja schließlich etwas mehr als 2% zusätzlicher Rabatt. Aber die Entscheidung, dann kaufe ich mir jetzt eine neue Küche, da gebe ich dir Recht, wird keiner wegen den 2% fällen. Daher ja auch meine Kritik an dieser Maßnahme, bei der Aufwand und Nutzen in einer schlechten Relation stehen.
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stefan09er, Dienstag, 16.06.2020, 06:20 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Ich programmiere und verkaufe Kassensysteme an Einzelhandel und Gastronomie.
Keiner in dieser Kategorie wird das machen. 1. heht es denen schlecht genug und 2. ist es ein Haufen Arbeit alle Artikelpreise zu ändern. Fast alle Kassen arbeiten im MwSt-Inklusiv-Modus für Preise. Man müsste jeden Preis kalkulieren und abändern in den Stammdaten.
Meine lieblings Bratwurst kostet jetzt 2,76 anstatt 2,69€. Ich fühle mich jetzt schon verarscht.
Ich glaube schon das der Einzelhandel die Preise punktuell anzieht um seinen Gewinn zu steigern. Der Chef der Filalie hat ja genügend Zeit gehabt in kleinster Feinarbeit die Preise im System anzupassen. Da sehe ich kein Problem drin
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Intertanked, Berlin, Dienstag, 16.06.2020, 00:59 (vor 2025 Tagen) @ Hirschkuh
Ich programmiere und verkaufe Kassensysteme an Einzelhandel und Gastronomie.
Keiner in dieser Kategorie wird das machen. 1. heht es denen schlecht genug und 2. ist es ein Haufen Arbeit alle Artikelpreise zu ändern. Fast alle Kassen arbeiten im MwSt-Inklusiv-Modus für Preise. Man müsste jeden Preis kalkulieren und abändern in den Stammdaten.
Hab zwei Freunde mit eigenem Café. Nach zwei Monaten ohne Einnahmen aber laufende Kosten, hat man nun verringerte Kapazitäten mit maximal erhöhtem Aufwand. Der eine Teil der Gäste wedelt mit dubiosen Attesten, weil es ihr Asthma völlig unmöglich macht, die 3 Meter vom Eingang zum Platz eine Maske zu tragen und ein anderer Teil möchte jeden Tag eine Einwegmaske abgreifen. Kost ja nix. Die freuen sich schon so richtig auf Gespräche der Sorte 'Sag mal, das Bier müsste jetzt aber 10 Cent günstiger sein'
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KUBAner, Montag, 15.06.2020, 22:00 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Habe am Wochenende noch eine Anzeige eines VW-Händlers mit "Jetzt Fahrzeug sichern, erst im Juli einsteigen und Mehrwertsteuer sparen (nur bei Barkauf und Finanzierung)".
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Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 21:43 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Ich möchte mir ein Auto kaufen. Vor ca. 2 Wochen habe ich mich eigentlich entschieden. Um die Mwst einzusparen, habe ich heute den Händler angerufen. Ich habe ihm mitgeteilt das ich gerne noch bis Juli mit dem Kauf warten möchte. Der Händler hat mir mitgeteilt das die Senkung der Mwst nicht an den Kunden weitergegeben wird. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Edit: verschoben
Beim Autokauf ist durch Verhandeln sicherlich mehr drin, als 3%. Rabatte vom Hersteller nutzen (wenn möglich), Inzahlungnahme-Prämie,Schwerbehindertenprämie, Journalistenprämie, Umweltbonus, Eroberungsprämie, Loyalitätsprämie ... und dann verhandeln.
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Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 21:47 (vor 2026 Tagen) @ haweka
Die 2,51% Rabatt kommen aber on top. Nachdem man den Preis schon verhandelt hat. Es kostet den Verkäufer nichts, bringt Dir je nach KfZ zwischen 200€ bis 5.000€ (theoretisch sogar deutliche mehr, aber wir reden hier wahrscheinlich nicht über KfZ mit einem Listenpreis von über 200.000,00€, nehme ich an) zusätzlichen Rabatt.
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Peter_Tirol, Vomp, Montag, 15.06.2020, 21:55 (vor 2026 Tagen) @ Jurist81
Potentielle Abnehmer in dieser Gewichtsklasse werden sich wohl wenig Gedanken über ein paar Prozent Preisnachlass machen. ;-)
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markus, Montag, 15.06.2020, 22:19 (vor 2026 Tagen) @ Peter_Tirol
Potentielle Abnehmer in dieser Gewichtsklasse werden sich wohl wenig Gedanken über ein paar Prozent Preisnachlass machen. ;-)
Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.
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Peter_Tirol, Montag, 15.06.2020, 21:58 (vor 2026 Tagen) @ Peter_Tirol
Haben kommt von Halten ;)
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Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:57 (vor 2026 Tagen) @ Peter_Tirol
Potentielle Abnehmer in dieser Gewichtsklasse werden sich wohl wenig Gedanken über ein paar Prozent Preisnachlass machen. ;-)
Erfahrungsgemäß sind dies die Geizigsten... auch wenn sie es nicht raushängen lassen
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:57 (vor 2026 Tagen) @ Peter_Tirol
Da täusch Dich mal nicht.
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:37 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
bearbeitet von quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:41
Das lässt sich lösen: Heute bestellen und bezahlen mit 19% Mwst und Auslieferung / Übergabe des Fahrzeuges auf Juli schieben...
Auf der Bestellung muss der Nettopreispreis + 19% angegeben werden - es gilt aber die Mwst bei Auslieferung.
Der Händler hat dann gar keine Wahl - er bekommt ja auch weiterhin seinen Nettopreis. Er muss nachträglich korrigieren.
Grundsätzlich - auch wenn es so nicht gelebt wird - einigst Du Dich schon immer mit dem Verkäufer einer Ware auf einen Nettopreis, auf welchen dann die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:44 (vor 2026 Tagen) @ quincy123
Nur dass man das Fahrzeug gemeinhin beim Kauf bezahlt und nicht bei der Übergabe. Zudem würde ich bei dem Verkäufer des TE nichts mehr erwerben wollen „Buy the seller“. Wenn es nicht gerade ein absoluter Exotenhändler ist, kriegt man den gleichen Wagen ein paar Kilometer weiter ebenfalls.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 21:55 (vor 2026 Tagen) @ Jurist81
Der Wagen ist schon sehr günstig und ist in seiner Ausstattung selten. Ich werde ihn zu diesem Preis und mit der Ausstattung nicht so einfach beim nächsten Händler finden. Deshalb kann ich die Aussage des Verkähfers teilweise nachvollziehen. Andererseits hat das Autohaus den Preis kalkuliert und ist selbst schuld wenn die Mage zu gering ausfällt.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Blackyellow, Dienstag, 16.06.2020, 11:19 (vor 2025 Tagen) @ Blackyellow
Ich würde auf das Auto verzichten. Ein Händler, der so arbeitet ist für mich unseriös.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 22:00 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Was für einen Wagen hast Du Dir denn ausgesucht? Keine Angst, wenn der nicht in Willich steht und weiß (wovon ich meine Frau noch überzeugen muss) ist, stehe ich da nicht in Konkurrenz zu Dir.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
simie, Krefeld, Dienstag, 16.06.2020, 07:08 (vor 2025 Tagen) @ Jurist81
Was für einen Wagen hast Du Dir denn ausgesucht? Keine Angst, wenn der nicht in Willich steht und weiß (wovon ich meine Frau noch überzeugen muss) ist, stehe ich da nicht in Konkurrenz zu Dir.
Ich hoffe deine Frau bleibt standhaft. Es fahren schon viel zu viele weiße Autos rum.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
simie, Dienstag, 16.06.2020, 09:29 (vor 2025 Tagen) @ simie
Jetzt habe ich einen nachtblauen und finde die Farbe grandios. Den Wagen in der Farbe mit ansprechender Ausstattung ist aber derzeit nicht im Markt. Daher muss man Kompromisse schließen.
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toni82, Ort, Dienstag, 16.06.2020, 12:07 (vor 2025 Tagen) @ Jurist81
Du willst zwingend ein weißes Auto zu Deinem blauen dazu? Das sagt sehr viel aus...
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toni82, Dienstag, 16.06.2020, 12:17 (vor 2025 Tagen) @ toni82
Tauschen, Toni, tauschen. Und ja, am liebsten hätte ich den Wagen in racinggelb. Aber erstens sieht man darauf jeden Dreck und zweitens ist der so sehr schwer verkäuflich, was sich auf den zu erzielenden Wiederverkaufswert negativ auswirkt.
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 16.06.2020, 00:25 (vor 2025 Tagen) @ Jurist81
Was für einen Wagen hast Du Dir denn ausgesucht? Keine Angst, wenn der nicht in Willich steht und weiß (wovon ich meine Frau noch überzeugen muss) ist, stehe ich da nicht in Konkurrenz zu Dir.
Da würde sich ein Kaffee nach dem Kauf anbieten
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
MarcBVB, Dienstag, 16.06.2020, 09:26 (vor 2025 Tagen) @ MarcBVB
Alles klar. Ich gebe Dir Bescheid, wenn es soweit ist.
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Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 22:14 (vor 2026 Tagen) @ Jurist81
Keins von beidem. Er ist hainanblau. Es ist ein Audi Q3 sline sport+. Die Kombi aus Farbe,Motorisierung,Innenausstattung und Preis findet man leider sehr selten.
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Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 22:25 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Sehr coole Farbe. Aber gerade Audi gehört dem VDA an. Das hat der VDA am 9. Juni 2020 veröffentlicht:
Die im Konjunkturpaket beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer soll den Kunden beim Autokauf in vollem Umfang zu Gute kommen, teilt der VDA mit.
Quelle:
autohaus.de/nachrichten/vda-kunden-sollen-von-mehrwertsteuersenkung-profitieren-2628297.html
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:59 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Dann morgen kaufen und dafür sorgen, dass Du erst im Juli abholen kannst. Du wirst dann die 2,5% zurück bekommen - alles andere wäre Steuerbetrug. Der Händler wird dann ja auch nur 16% Mwst abführen... er kann sich die Differenz nicht einfach einstreichen, wenn Du 19% Mwst. gezahlt hast. Diese Kohle war nie für den Händler bestimmt.
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:46 (vor 2026 Tagen) @ Jurist81
Und weiter? Es gilt die Mwst bei Übergabe, nicht bei Zahlung.... dann muss eben nachträglich korrigiert werden. Ob die Kiste dann schob bezahlt ist oder nicht, ist nicht relevant, oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler?
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:51 (vor 2026 Tagen) @ quincy123
Und dann läufst Du der Erstattung hinterher? Kann man machen. Oder man wartet zwei Wochen.
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:54 (vor 2026 Tagen) @ Jurist81
Klar.
Zwei Wochen warten wird nicht funktionieren. Dann kann der Händler eben vorher den Nettopreis entsprechend erhöhen.
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Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 21:28 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Bei mir die gleiche Situation - ich wollte meinen Wagen gegen den Gleichen als Cabrio tauschen. Der Verkäufer konnte verstehen, dass ich mit
dem Erwerb warte. Kommt also auf das Autohaus an. Wahrscheinlich wollte der Verkäufer bei Dir nur einen schnellen Abschluss, weil er wenig verkauft hat in der Krise und kam dann mit so einer Aussage, die absoluter Quatsch ist. Der VDA (dem bspw. Audi, BMW, Mercedes und Porsche angehören) hat schon mitgeteilt, dass die USt.-Senkung vollständig an die Verbraucher weiter gereicht wird. Wichtig (!): es kommt auf die Lieferung des Fahrzeugs an. Kaufst Du einen Neuwagen, muss der bis zum 31.12.2020 geliefert werden, damit Du safe bist.
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Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 16.06.2020, 09:56 (vor 2025 Tagen) @ Jurist81
Bei mir die gleiche Situation - ich wollte meinen Wagen gegen den Gleichen als Cabrio tauschen. Der Verkäufer konnte verstehen, dass ich mit
dem Erwerb warte. Kommt also auf das Autohaus an. Wahrscheinlich wollte der Verkäufer bei Dir nur einen schnellen Abschluss, weil er wenig verkauft hat in der Krise und kam dann mit so einer Aussage, die absoluter Quatsch ist. Der VDA (dem bspw. Audi, BMW, Mercedes und Porsche angehören) hat schon mitgeteilt, dass die USt.-Senkung vollständig an die Verbraucher weiter gereicht wird. Wichtig (!): es kommt auf die Lieferung des Fahrzeugs an. Kaufst Du einen Neuwagen, muss der bis zum 31.12.2020 geliefert werden, damit Du safe bist.
Lässt Du Deinen Wagen nicht über die Kanzlei laufen (also vorsteuerabzugsberechtigt)?
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Ausputzer, Dienstag, 16.06.2020, 10:50 (vor 2025 Tagen) @ Ausputzer
Nein, ggf. ändere ich das- aber derzeit mein Auto privat gehalten für mich günstiger, weil ich 22 km zur Arbeit habe nd das Fahrzeug einen recht geringen Wertverlust und gleichzeitig recht üppigen Listenpreis hat.
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Hatebreed, Montag, 15.06.2020, 20:51 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Wir bauen gerade und ab Juli kommt es komplett bei uns an.
Einziger "Streitpunkt" bei den Arbeiten ab Juli: Was passiert mit dem Material, die das jeweilige Gewerk schon vorher eingekauft hat zum alten MwSt. Satz? Aber alle Stundenlohnarbeiten etc. wird alles auf 16% gesenkt.
Interessant wird da nur noch der Punkt "Abschlagspauschalen" und wenn die Leistungen teilweise jetzt schon im Juni erbracht wurden... Was zählt denn da? Die Schlussrechnung?
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 21:33 (vor 2026 Tagen) @ Hatebreed
Es kommt auf den Zeitpunkt der Leistung an. Bei einem Bauauftrag handelt es sich um eine Werkleistung und der Zeitpunkt der Leistung bestimmt sich mit der Abnahme der jeweiligen Bauleistung. Ist dieser Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.07. Bis 30.12.2020 gilt für die gesamte Bauleistung 16 % ust. Auch für vorher bereits geleistete Abschlagszahlungen die mit 19% gezahlt wurden.
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Hatebreed, Montag, 15.06.2020, 22:13 (vor 2026 Tagen) @ Baffy
Das hört sich gut an, danke!
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:45 (vor 2026 Tagen) @ Baffy
Es kommt auf den Zeitpunkt der Leistung an. Bei einem Bauauftrag handelt es sich um eine Werkleistung und der Zeitpunkt der Leistung bestimmt sich mit der Abnahme der jeweiligen Bauleistung. Ist dieser Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.07. Bis 30.12.2020 gilt für die gesamte Bauleistung 16 % ust. Auch für vorher bereits geleistete Abschlagszahlungen die mit 19% gezahlt wurden.
hmm stimmt das denn? Ich habe am 27.12.2019 ne Küche gekauft, welche gemäß Kaufvertrag, im Oktober 2020 geliefert wird.
Hab ne Anzahlung leisten müssen, welche mit 19% Mwst ausgewiesen und dementsprechend geleistet wurde.
Ich hätte nun gedacht, dass die Nettosumme meiner Anzahlung von der Gesamtnettosumme abgezogen wird und die Restliche Nettosumme dann im Oktober mit 16% Mwst ausgewiesen wird...
Dasselbe gilt für meine Tief- & Rohbaurechnung... da sind theoretisch noch die beiden jeweiligen Schlussrechnungen fällig, welche auf Juli datiert sind. Da habe ich aber bereits zusammen ca 150.000€ bezahlt (inkl 19% Mwst).
ich kann mir nicht vorstellen, dass für bereits geleistete Abschlagszahlungen dies Rückwirkend mit 16% statt 19 %
Wenn ja, hast du eine Quelle? Wenn es stimmt, dann bekommst nen Kasten Bier von mir :DDD
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Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 21:58 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
Ja ich habe eine Quelle beim Haufe Verlag.
https://www. haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html
Wichtig ist zwischen Teilzahlung und Teilleistung zu unterscheiden. Eine Teilleistung liegt vor wenn diese abgrenzbar ist und eine eigene Abnahme über die Teilleistung vorgenommen wurde. Hier würde dann auch eine unterschiedliche Haftungsfrist gelten. Jeweils ab Abnahme.
Bei den meisten Bauverträgen handelt es sich aber um Teilzahlungen/Anzahlungen.
Hier ist ne super Tabelle im Text aufgeführt.
Leistung oder Teilleistung erbracht nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 (Abnahme)
Anzahlungen sind ganz oder teilweise vor dem 1.7.2020 geflossen
Die Anzahlungen vor dem 1.7.2020 waren mit 19 % bzw. 7 % besteuert worden (der leistende Unternehmer könnte aber auch schon in der Anzahlungsrechnung für Leistungen, die in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 ausgeführt werden - soweit dies sicher ist -, den Regelsteuersatz mit 16 % bzw. 5 % angeben; in diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer auch schon bei Zahlungszufluss mit dem entsprechenden Steuersatz), bei Ausführung der Leistung in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 sind die Leistungen mit 3 % zu entlasten.
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:50 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
Für die Küche sieht es gut aus (komplett 16% wenn zwischen Juli und Dezember geliefert wird). Für den Tiefbau eher nicht - der ist bereits erledigt, wenn ich Deinen Text richtig verstehe. Wann die Rechnung erstellt wird, ist nicht relevant.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Dienstag, 30.06.2020, 16:58 (vor 2011 Tagen) @ quincy123
bearbeitet von Voegi, Dienstag, 30.06.2020, 17:03
Für die Küche sieht es gut aus (komplett 16% wenn zwischen Juli und Dezember geliefert wird). Für den Tiefbau eher nicht - der ist bereits erledigt, wenn ich Deinen Text richtig verstehe. Wann die Rechnung erstellt wird, ist nicht relevant.
muss den fred nochmal hochholen... vll kann mir @baffy auch helfen
Der Küchenbauer behauptet nun, dass es nur für Küchen gelten würde, welche ab Juni gekauft und im Juli-Dez geliefert werden. Wenn ich mir das Anwendungsschreiben des BMF anschaue, finde ich überhaupt keine Grundlage, warum der Zeitpunkt der Kaufvertragsschließung relevant sein sollte. Im gesamten Dokument ist immer nur der Zeitpunkt der Leistungserbrinung (in dem Fall die Lieferung und Montage) für die Ust maßgeblich...
Aber was habe ich an Handhabemitteln dagegen zu Protestieren? geh ich zum Anwalt, dann kost mich die Deckung mehr als die Ersparnis durch die MwSt....
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:54 (vor 2026 Tagen) @ quincy123
Für die Küche sieht es gut aus (komplett 16% wenn zwischen Juli und Dezember geliefert wird). Für den Tiefbau eher nicht - der ist bereits erledigt, wenn ich Deinen Text richtig verstehe. Wann die Rechnung erstellt wird, ist nicht relevant.
Ich könnte mich in den Arsch beißen, dass die scheiss Komune, die gefühlt ein Jahr für nen Bauantrag gebaraucht hat, binnen weniger Wochen eine Rohbauabnahme erteilt hat... Wenn das in den Juli gefallen wären, dann hätte ich gute Karten gehabt :D
Ärgerlich....
Das bedeutet, das alle Gewerke,welche Ihre Arbeiten vor Juli noch nicht beendet haben, theoretisch Chancen haben Rückwirkend mit 16% bewertet zu werden? Wer ist denn da in der Beweispflicht?
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 22:03 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
bearbeitet von Baffy, Montag, 15.06.2020, 22:07
Es sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, dieses bestimmt dann den Tag der Leistung.
Alle Leistungen die bereits vorher abgenommen sind werden nicht von der Senkung betroffen.
Allerdings kommt es hier auf die Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an und nicht durch die Baubehörde. Die Frage ist halt beim Tiefbau und Rohbau gab es eine Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftraggnehmer???
Wenn ein Gesamtbauunternehmen beauftragt wurde ist in der Regel die Abnahme des gesamten Objektes (inkl. Tiefbau) nach Fertigstellung dessen.
Wenn einzelne Bauaufträge für die einzelnen Gewerke an unterschiedliche Auftragnehmer erteilt wurden, ist jeder Bauauftrag einzeln zu betrachten. (bisschen viel einzeln :))
Sollten nur Waren bestellt worden sein, weil man zum Beispiel einzelne Dinge in Eigenleistung selbst erstellt, dann zählt das Lieferdatum. Bei Versendung durch einen Dritten gilt der Beginn der Beförderung als Lieferdatum.
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quincy123, Montag, 15.06.2020, 22:10 (vor 2026 Tagen) @ Baffy
Bei Versendung durch einen Dritten gilt der Beginn der Beförderung als Lieferdatum.
Ist das so? Ich dachte die Lieferung selbst ist rechtlich so definiert, dass diese erst erfolgt ist, nachdem der Belieferte Verfügungsmacht über die Ware erlangt? Das wäre bei Beginn einer Beförderung ja nicht gegeben!?
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Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 22:35 (vor 2026 Tagen) @ quincy123
Paragraph 3 Absatz 6 UStG
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 22:07 (vor 2026 Tagen) @ Baffy
Es sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, dieses bestimmt dann den Tag der Leistung.
Alle Leistungen die bereits vorher abgenommen sind werden nicht von der Senkung betroffen.
Allerdings kommt es hier auf die Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an und nicht durch die Baubehörde.
Wenn ein Gesamtbauunternehmen beauftragt wurde ist in der Regel die Abnahme des gesamten Objektes (inkl. Tiefbau) nach Fertigstellung dessen.
Wenn einzel Bauaufträge für die einzelnen Gewerke an unterschiedliche Auftragnehmer erteilt wurden, ist jeder Bauauftrag einzeln zu betrachten.
Sollten nur Waren bestellt worden sein, weil man zum Beispiel einzelne Dinge in Eigenleistung selbst erstellt, dann zählt das Lieferdatum. Bei Versendung durch einen Dritten gilt der Beginn der Beförderung als Lieferdatum.
Ich glaube, ich sollte schleunigst den weg zu nem Steuerfachanwalt aufsuchen oder?
Ich kann es nicht genau sagen, da ein ausführender Bauingenieur die Gewerke per Angebotphase ausgewählt und in unserem Namen beauftragt hat. Ist aber kein klassischer Bauträger... Aber wenn in meinem Namen ein Auftrag erteilt wird, dann müsste eine Abnahme ja auch schriftlich von mir fixiert werden oder?
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 22:12 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
Die Abnahme sollte von dir oder einem von dir beauftragten Bevollmächtigten vorgenommen werden. Mit dem solltest du dich mal unterhalten.
Ein Steuerfachanwalt wird sich erst in einiger Zeit mit der Thematik befassen. (Vergangenheitsbewältiger). Ich empfehle eher einen Steuerberater aufzusuchen.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 23:27 (vor 2025 Tagen) @ Baffy
bearbeitet von Voegi, Montag, 15.06.2020, 23:44
Die Abnahme sollte von dir oder einem von dir beauftragten Bevollmächtigten vorgenommen werden. Mit dem solltest du dich mal unterhalten.
Ein Steuerfachanwalt wird sich erst in einiger Zeit mit der Thematik befassen. (Vergangenheitsbewältiger). Ich empfehle eher einen Steuerberater aufzusuchen.
Das werde ich tun :) Eine Bevollmächtigung habe nicht ausgestellt, im Bauleistungskatalog für das jeweilige Gewerk steht, dass eine förmliche Abnahme stattfindet, die Schlusszahlung erfolgt mit Gesamtabnahme. Da ich aber nichts schriftlich fixiert habe, noch mir Termine für eine Teilabnahme genannt wurden, werden diese defacto auch nicht erfolgt sein. Auf den Rechnungen steht auch nur Teilrechnunge bzw. Anzahlungsrechnung.
Wie gesagt, sollte es tatsächlich möglich sein, dann gibts irgendwann nach Corona nen Kasten Bier oder bei nem Heimspiel ordentlich Freibier für dich :D
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:04 (vor 2026 Tagen) @ Hatebreed
Wir bauen gerade und ab Juli kommt es komplett bei uns an.
Einziger "Streitpunkt" bei den Arbeiten ab Juli: Was passiert mit dem Material, die das jeweilige Gewerk schon vorher eingekauft hat zum alten MwSt. Satz? Aber alle Stundenlohnarbeiten etc. wird alles auf 16% gesenkt.
Interessant wird da nur noch der Punkt "Abschlagspauschalen" und wenn die Leistungen teilweise jetzt schon im Juni erbracht wurden... Was zählt denn da? Die Schlussrechnung?
jegliche Rechnung, welche du im Zeitraum Juli-Dez erhälst, wird mit 16% Mwst auf die Nettorechnungssumme beaufschlagt.
Material, was der jeweilige Gewerkslieferant vorab gekauft hat, ist egal, da er es sich über die Vorsteuer automatisch den % Satz zurückholt welcher auf seiner EK Rechnung ausgewiesen ist.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:38 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
bearbeitet von quincy123, Montag, 15.06.2020, 21:42
Das stimmt nicht. Es gilt der Zeitpunkt der Leistung bzw. die Übergabe der Ware. Wenn Du eine Rechnung am 30.12. erhältst für eine Ware die am 02.01. geliefert wird, gelten wieder die 19%.
Gleiches gilt, wenn Du am 30.06. einen Handwerker im Haus hast, der am 15.07. die Rechnung erstellt: Hier gelten dann 19%.
Da wird es noch zu Überraschungen kommen.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
madball, sᴉǝɹʞßoʇsu∀ ɯnz ɯʞ 8ʻߤ, Montag, 15.06.2020, 20:59 (vor 2026 Tagen) @ Hatebreed
Die MwSt ist doch ein durchlaufender Posten für gewerbliche Anbieter, sollte daher rein vom Netto-Betrag her kein Problem sein für den Anbieter.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
waltrock
, Montag, 15.06.2020, 20:36 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Das ist wieder so eine Idee einer völlig weltfremden Regierung.
Die Umstellungsarbeiten in allen physischen (Preisschilder) und IT Systemen ist immens. Es gibt den MwSt-Satz 16% einfach nicht. Das muss nun alles für ein halbes Jahr eingepflegt werden.
Theoretisch kann man die Kosten eines Produktes identisch belassen, sodass darüber die Umstellungskosten wieder rein kommen.
Was wird faktisch passieren? Artikel bleiben gleich teuer, zum Jahreswechsel werden sie teurer weil MwSt-Anstieg.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
DerInDerInderin, Montag, 15.06.2020, 21:18 (vor 2026 Tagen) @ waltrock
Was wird faktisch passieren? Artikel bleiben gleich teuer, zum Jahreswechsel werden sie teurer weil MwSt-Anstieg.
Darauf wird es hinauslaufen. Wir betreuen die ERP Systeme von Hunderten Firmen. Dank Microsoft haben wir schon ein Tool zur MwSt-Umstellung im Bauch. Für die meisten unserer Kunden, bis auf die, die wirklich sehr individualisiert sind, fällt bis auf ein paar Minuten Einrichtung und Ausführen des Tools kaum Aufwand an. Was man aber sehr oft hört, ist die "Verwunderung", dass die VK-Preise anschließend nicht mehr "stimmen".
Für die ganz großen Kunden mit mehreren Tausend bzw. Zehntausend Artikeln haben wir automatisch neue VK-Preise ab Juli hinterlegt. Manuell ist das nicht leistbar. Es hat aber bisher niemand gefordert, dass wir für den 1. Januar 2021 die alten Preise wieder einpflegen.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Lambert09, Am Rande Westfalens, Montag, 15.06.2020, 20:55 (vor 2026 Tagen) @ waltrock
Das stimmt so nicht wie du es sagst. Die Geschäfte dürfen nämlich die Sonderregelung nutzen und die 3% als Rabatt an der Kasse gewähren. Dieses wurde bei der Bekanntgabe der Senkung explizit erwähnt, um somit den Aufwand und die Kosten zu minimieren und ggf. auch die Schlupflöcher der Verkäufer zu verkleinern.
So ganz welt- oder realitätsfremd und schlimm ist unsere Regierung nämlich gar nicht. Aber meckern ist eben oftmals einfacher.
Auch wenn vielleicht nicht alles günstiger wird, vieles hingegen schon. Also ist deine Aussage, dass es die Senkung nicht gibt, faktisch falsch!
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
waltrock
, Dienstag, 16.06.2020, 08:44 (vor 2025 Tagen) @ Lambert09
Ich verlasse mich da lieber auf die Aussagen eines befreundeten Steuerberaters als auf deine.
Wenn ich allein in meinem kleinen beruflichen Umkreis schaue und automatische Scansysteme habe, die auf Steuererkennung 7 und 19 Prozent trainiert sind, glaube ich einfach, dass hier der Ertrag für die Händler und letztendlich den Bürger minimal ist.
Schau dir alleine die Diskussion hier im Thread an. Die Steuersenkung ist noch nicht da und es weiß keiner Bescheid bzw. blickt durch. Und das alles für ein halbes Jahr.
Weltfremde Regierung bezieht sich einfach darauf, dass im Kämmerlein jemand so eine Idee hatte, sie innerhalb von zwei Tagen durchgewunken wird und die Umsetzung binnen eines Monats beschlossen wird, ohne die Konsequenzen bei den KMU bedacht zu haben, die aktuell schauen mussen nicht auf 1. FC Kaiserslautern zu machen.. Das finde ich einfach weltfremd, ja.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:10 (vor 2026 Tagen) @ Lambert09
Das stimmt so nicht wie du es sagst. Die Geschäfte dürfen nämlich die Sonderregelung nutzen und die 3% als Rabatt an der Kasse gewähren. Dieses wurde bei der Bekanntgabe der Senkung explizit erwähnt, um somit den Aufwand und die Kosten zu minimieren und ggf. auch die Schlupflöcher der Verkäufer zu verkleinern.
So ganz welt- oder realitätsfremd und schlimm ist unsere Regierung nämlich gar nicht. Aber meckern ist eben oftmals einfacher.
Auch wenn vielleicht nicht alles günstiger wird, vieles hingegen schon. Also ist deine Aussage, dass es die Senkung nicht gibt, faktisch falsch!
Natürlich stimmt das.... stell mal einfach so mir nichts dir nichts dein System um bzw. versuche es... Nicht jeder der so ein System betreibt hat dies studiert und ist auf eine Systemänderung als Dienstleistung eines IT Dienstleisters angewiesen... und das ganze geht im 6 monaten wieder back to bones...
Die IT Dienstleister reiben sich die Hände, die Preise bleiben, bis auf wenige Ausnahmen gleich und was im Jan passiert (eigentlich die Hochzeit für Rabatte) kann sich jeder der den Dreisatz beherrscht ausmalen
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Lambert09, Am Rande Westfalens, Montag, 15.06.2020, 21:32 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
bearbeitet von Lambert09, Montag, 15.06.2020, 21:36
Wie gesagt, ich habe gesagt dass nicht alles günstiger wird. Vieles hingegen schon, das habe ich bereits hier im Ort mitbekommen. Sei es Handwerkerleistungen, Konsumgüter oder Ähnliches.
Ich habe lediglich gesagt, dass seine Aussage falsch ist, dass es keine Senkung geben wird.
Auch wenn nur 50% der Dinge günstiger wird, es gibt die Senkung. Auch wenn ihr es vielleicht nicht wahrhaben wollt. Zumal mit Sicherheit auch die Vielzahl an kleinen Geschäften mitunter mehrmals im Jahr Rabattaktionen durchführen die sie in der Kasse eingeben. So billige Ausreden zählen nicht.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Franke, Montag, 15.06.2020, 21:06 (vor 2026 Tagen) @ Lambert09
Das stimmt so nicht wie du es sagst. Die Geschäfte dürfen nämlich die Sonderregelung nutzen und die 3% als Rabatt an der Kasse gewähren. Dieses wurde bei der Bekanntgabe der Senkung explizit erwähnt, um somit den Aufwand und die Kosten zu minimieren und ggf. auch die Schlupflöcher der Verkäufer zu verkleinern.
So ganz welt- oder realitätsfremd und schlimm ist unsere Regierung nämlich gar nicht. Aber meckern ist eben oftmals einfacher.
Auch wenn vielleicht nicht alles günstiger wird, vieles hingegen schon. Also ist deine Aussage, dass es die Senkung nicht gibt, faktisch falsch!
Ein Verband von Mittelständlern (Vorsitzende ist aus der Gegend) sagt, man hat zweimal Arbeit damit, statt sich um die Coronakrisenbewältigung zu kümmern und dann noch Angst vor der Steuerprüfung, weil man etwas falsch gemacht haben könnte.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 20:32 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Ich möchte mir ein Auto kaufen. Vor ca. 2 Wochen habe ich mich eigentlich entschieden. Um die Mwst einzusparen, habe ich heute den Händler angerufen. Ich habe ihm mitgeteilt das ich gerne noch bis Juli mit dem Kauf warten möchte. Der Händler hat mir mitgeteilt das die Senkung der Mwst nicht an den Kunden weitergegeben wird. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Edit: verschoben
Ich baue gerade und habe dementsprechend ein paar Euronen, die dieses Jahr das Konto verlassen.
Meiner Erfahrung nach profitiert man max. davon, wenn man bereits was gekauft hat/Kaufvertrag abgeschlossen hat und die Netto Summe feststeht. Da veringert die Mwst sich bei Rechnunglegung dementsprechend. Hättest du dein Auto bereits gekauft und es wäre noch keine Rechnungslegung erfolgt, dann hättest du gute Aussichten gehabt. Aber so rechnet sich das jeder schön...
Wie immer halt... hab noch nen schönes perverses Beispiel: Bei uns kommt ne Wärmepumpe rein, welche von der BaFa mit 35% gefördert wird. Nur leider kostet diese ca 15-20% mehr als eine nicht förderfähige Vergleichswärmepumpe... So steckt sich der Handwerke auch nochmal ein paar hundert Euros in die tasche...
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Hatebreed, Montag, 15.06.2020, 20:48 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
bearbeitet von Hatebreed, Montag, 15.06.2020, 20:53
Wie immer halt... hab noch nen schönes perverses Beispiel: Bei uns kommt ne Wärmepumpe rein, welche von der BaFa mit 35% gefördert wird. Nur leider kostet diese ca 15-20% mehr als eine nicht förderfähige Vergleichswärmepumpe... So steckt sich der Handwerke auch nochmal ein paar hundert Euros in die tasche...
Was ist denn eine "Vergleichswärmepumpe"?
Anderes Fabrikat mit anderen Leistungswerten, anderer Qualität etc.?
Dann ist das ja kaum vergleichbar.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:06 (vor 2026 Tagen) @ Hatebreed
Wie immer halt... hab noch nen schönes perverses Beispiel: Bei uns kommt ne Wärmepumpe rein, welche von der BaFa mit 35% gefördert wird. Nur leider kostet diese ca 15-20% mehr als eine nicht förderfähige Vergleichswärmepumpe... So steckt sich der Handwerke auch nochmal ein paar hundert Euros in die tasche...
Was ist denn eine "Vergleichswärmepumpe"?
Anderes Fabrikat mit anderen Leistungswerten, anderer Qualität etc.?
Dann ist das ja kaum vergleichbar.
Waltrock schrieb es schon einen weiter unten... Es gibt förderfähige Wärmepumpen, da müssen div. bedingungen erfüllt sein, aber für die QWualität der Heizung sind die meines Wissens nach egal.
Wir hatten vorher eine andere Heizung in der Planung, haben nun eine förderfähige bekommen, die kostet bei uns aber 18% mehr ;)
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
waltrock
, Montag, 15.06.2020, 20:38 (vor 2026 Tagen) @ Voegi
Gibt es doch schon seit Jahren. KfW Forderung nur mit entsprechenden Produktzertifikaten. Das Zertifikat macht das Produkt aber so viel teurer, dass die Förderung komplett beim Hersteller landet. Versteckte Subventionen.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Bud_Bundy, Block 13, Montag, 15.06.2020, 20:18 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
bearbeitet von Bud_Bundy, Montag, 15.06.2020, 20:23
Dazu ein interessanter Artikel von der Tagesschau Tagesschau
Meiner Meinung nach profitiert niemand so richtig von der Steuersenkung. Im Juni halten sich die Verbraucher mit Anschaffungen zurück und tätigen die im Juli. Isoliert betrachtet wird der Konsum nicht gesteigert, sondern verschoben.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Basti Van Basten, Romania, Montag, 15.06.2020, 20:09 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Auf die Umsatzsteuer hat er eigentlich gar keinen Einfluss. Was er machen kann ist, dass er trotz der USt-Senkung den Preis für das Auto gleich lässt.
Du kannst dir ja ausrechnen, was deine Ersparnis gewesen wäre und ihm sagen, dass du nur für den Preis das Auto kaufen würdest. Wenn nicht, suchst dir halt einen anderen Händler.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 20:27 (vor 2026 Tagen) @ Basti Van Basten
Genau das will er tun. Er wird den Preis auf dem jetzigen Stand belassen.
Das mit der Berechnung ist gar nicht so einfach. Wenn ich mich richtig erinnere, wird bei einem Kauf seinerseits von Privat die UST nur vom Differenzbetrag des Kaufpreises gezogen.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Blackyellow, Montag, 15.06.2020, 21:32 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Relativ leicht zu berechnen: 2,51% Rabatt bei einer USt.-Senkung von 19% auf 16%.
Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an?
Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 20:52 (vor 2026 Tagen) @ Blackyellow
Da kommt's darauf an, wie die historie des Autos ist. Beim Neuwagen oder Fahrzeugen mit "USt ausweisbar" betrifft die USt den gesamten Kaufpreis.
Differenzbesteuerung gilt für Fahrzeuge die der Händler von Privatleuten oder nicht USt pflichtigen Unternehmen angekauft hat. Sollte es sich bei deiner Anschaffung um ein solches Fahrzeug handeln, is der steuervorteil minimal oder nicht vorhanden.