schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Der Hauptantrag wurde laut Frau von Strolch ablehnt (Sonstiges)

markus, Samstag, 20.06.2020, 11:25 (vor 2021 Tagen) @ Ulrich

Laut Frau von Strolch ist der Hauptantrag abgelehnt worden, lediglich der Hilfsantrag hatte Erfolg. In der Sache selbst gab es noch keine Entscheidung. Es sind reine Formalfehler, die zu einem Aufschub der Entscheidung führen: Zuständig für die Sache selbst ist das Bundesschiedsgericht der AfD, nicht der Parteivorstand. Daher darf Kalbitz bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts seine Mitgliederrechte weiterhin ausüben.

saechsische.de/meuthen-sieht-sich-nicht-geschwaecht-5216688.html

Der nächste Schritt wird dann vermutlich sein, dass weitere formale Gründe dazu führen, dass Kalbitz Mitglied bleiben darf. Das Gesetz selbst kennt ja nur ein Parteiausschlussverfahren (und das ist langwierig) und nicht die Nichtigkeit der Mitgliedschaft. Völlig unklar, ob letzteres überhaupt möglich ist. Die Mitgliederliste, die der Verfassungsschutzes haben will, steht zudem offenbar unter Verschluss. Wie soll das dann als Beweis taugen? Die eidesstattliche Versicherung von Kalbitz, kein Mitglied gewesen zu sein, taugt dagegen schon als Beweis.

Am Ende wird Meuthen gehen müssen. Das dürfte ihm aber egal sein. Dann sitzt er halt noch vier weitere Jahre parteilos im EU Parlament, spitzt im Büro Bleistifte an, und geht danach in Rente.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1518502 Einträge in 16322 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 01.01.2026, 15:01
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln