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Taz Anwalt: Wieso soll das verboten sein? (Sonstiges)

markus, Donnerstag, 25.06.2020, 13:12 (vor 2231 Tagen) @ Freyr

Seehofer macht einen Rückzieher. Währenddessen ist der Taz Artikel „All Cops are berufsunfähig“ weiterhin online und der Taz Anwalt legt noch einen drauf.


BERLIN taz | Bundesinnenminister Seehofer hat ein gestörtes Verhältnis zu Persönlichkeits- und Grundrechten: In Bremen hat er in grober Weise die Rechte der früheren Leiterin der Ortstelle des BAMF verletzt und diese verleumden lassen. Er weiß noch nicht einmal, was er über die AfD auf der Webseite seines Ministeriums veröffentlichen darf.
Aber er weiß, und tut dies lautsprecherisch kund, dass sich die taz-Autor*in Yaghoobifarah strafbar gemacht hat mit dem Artikel „All cops are berufsunfähig“. Der Mann ist Verfassungsminister, er kennt die Verfassung nicht und missachtet das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit.

https://taz.de/Verteidigung-taz-Kolumne/!5696661/


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