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Versagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Sonstiges)

Dimas87, München, Donnerstag, 25.06.2020, 15:50 (vor 2016 Tagen) @ Jurist81

Nach dem HGB ist es die primäre Aufgabe des Wirtschaftsprüfers zu kontrollieren, ob die Bilanzen und der Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurden.

Inwieweit diese Prüfung auch beinhaltet, dass vorgelegte Zahlen auch verifiziert werden müssen, hängt extrem von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn EY aber irgendwelche Bestätigungen von Treuhändern ausreichen lässt, und seien sie noch so gut gefälscht, die ca. 1/4 des ausgewiesenen Umsatzes ausmachen, ohne dabei weitergehende eigene Untersuchungen anzustellen, dann darf aus meiner Sicht schon die Frage erlaubt sein, inwieweit EY nicht auch eine Teilschuld an diesem Desaster trifft. Dass ohne Weiteres eine Verifizierung möglich gewesen wäre, zeigt ja gerade das nun verweigerte Testat.

Sollten die Gerichte dahingehend entscheiden, dass EY rechtlich nicht für seine Tätigkeit in der Angelegenheit belangt werden kann, dann darf man meiner Meinung nach auch zu Recht grundsätzlich die Sinnhaftigkeit von Wirtschaftsprüfern als Jahresabschlussprüfer und damit als Kontrollorgan hinterfragen. Nichts anderes wird hier getan.

Ohnehin find ich es erstaunlich, wie extrem die Haftung der Wirtschaftsprüfer von Gesetzes wegen eingeschränkt wird. Da seien nur die Haftungsobergrenze und die an unfassbar viele Voraussetzungen geknüpfte Haftung gegenüber Dritten genannt. Stell dir mal vor, es gäbe entsprechende Haftungsbeschränkungen für andere Berufsstände wie Anwälte, Ärzte oder Architekten. Die Sonderstellung der Wirtschaftsprüfer gegenüber diesen anderen Berufsständen ist meiner Meinung nach nicht zu rechtfertigen.


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