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Unsinn. (BVB)

markus, Sonntag, 19.07.2020, 10:58 (vor 2095 Tagen) @ Cthulhu
bearbeitet von markus, Sonntag, 19.07.2020, 11:02

Wenn man das Ausmaß in dem er nicht geliefert hat in Relation zu einem normalen Arbeitnehmer setzt, der in relativ gleichem Maße nicht liefert, würde wohl jeder überall einen Arschtritt bekommen oder sich einen neuen Arbeitsplatz suchen können.


DAS ist doch wirklich ausgemachter Schwachsinn, damit wird impliziert, alle müssten im Beruf immer 110% geben, immer maximale Leistung und wenn nicht fliegt man.
Die Realität, grade in Bürojobs sieht oft anders aus, da geht auch mal Dienst nach Vorschrift, ein hoffentlich balidger Ex-Kollege von mir hat fast 20 Jahre nichts geleistet und kann jetzt überlegen, ob er mit Abfindung geht.

Man muss bzw. sollte Fußballer keinesfalls bemitleiden, mit 29 sorgenfrei in Rente zu gehen ist eines der größten Privilegien, die man sich vorstellen kann, aber es ist wirklich nicht so, dass man sich ohne Ende Nichtleistung leisten könnte, während in normalen Angestelltenverhältnissen der Chef mit der Peitsche daneben steht, immer auf dem Sprung zur Personalabteilung.

Richtig. Als Arbeitnehmer kann man sich schon sehr viel erlauben. Als Arbeitnehmer schuldet man seinem Arbeitgeber keinen bestimmten Erfolg (ist ja kein Werkvertrag), sondern man tauscht Arbeitszeit gegen Vergütung. Ein Arbeitnehmer muss seine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen ausschöpfen. Er muss tun, was er soll und das, was er kann.

Eine Kündigung wegen Minderleistung ist daher an bestimmten Voraussetzungen geknüpft. Es muss entweder eine qualitative Minderleistung (hohe Fehlerquote) oder quantitative Minderleistung (langsames Arbeiten) vorliegen.

Bei ersterem gibt es keine bestimmten Schwellenwerte, da Fehler unterschiedlich starke Auswirkungen haben können. In einem Fall vor dem BAG reichte bei einer Versandmitarbeiterin eine Fehlerquote, die 300% über dem Durchschnitt lag, allerdings aus. Bei der quantitativen Minderleistung kann es ab 25% weniger Leistung kritisch werden, je nachdem woran es liegt. 40-50% Minderleistung sollen auch ohne eingehende Begründung ausreichend sein.

Die Minderleistung muss sich zudem über einen längeren Zeitraum erstrecken (mehr als 1 Jahr). Zudem darf es nicht an Ursachen liegen, für die der Arbeitnehmer nichts kann. Fehlerhafte Vorarbeiten von anderen Mitarbeitern, eine unzureichende technische Ausstattung oder eine mangelnde Arbeitsorganisation gehen auf die Kappe des Arbeitgebers.

Darüberhinaus müssen zahlreiche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachtet werden. Ein Arbeitgeber kann nicht einfach Leistungsauswertungen durchführen. Jedenfalls nicht, wenn es sich dabei um technische Überwachung handelt. Und ein Betriebsrat, der Leistungsauswertungen erlaubt, ist eh fehl am Platz. Denn dabei geht es auch um den Schutz personenbezogener Daten. Der Chef muss die Minderleistung daher mit eigenen Augen sehen und sich selbst Notizen machen.

Zudem ist auch immer fraglich, ob nicht gesundheitliche Probleme ausschlaggebend sind. Dann scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung nämlich aus. Dann kommt allenfalls eine personenbedingte Kündigung in Betracht, die wieder an ganz andere Voraussetzungen geknüpft ist.


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