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Mal ein bisschen was aus der Praxis (Sonstiges)

koom, Freitag, 26.02.2021, 16:43 (vor 1781 Tagen) @ pactum Trotmundense

Jedes Verbrechen gegen die körerliche Unversehrtheit eines Menschen muss einfach Freiheitsentzug nach sich ziehen.

Wobei hier (mutmaßlich und gottlob) ja noch nichts durch Metzelder passiert ist, sondern bestenfalls/schlechtenfalls nur eine Absicht oder Planung stattfand. Insofern ist Bewährung da noch potentiell in Ordnung.

Was Vorhaben und Aussagen angehen, muss man eh vorsichtig sein. Vermutlich jeder hat schon mal gesagt, dass er X oder Y an die Wand stellen würde oder ihm ins Gesicht hauen und ähnlich. In irgendeiner Laune und Rage passiert das, aber da steckt eigentlich superselten was dahinter.

Hinter dieser "kleinen Anzahl von Bildern" stecken Menschen. Jedes einzelne Bild kann die abgebildete Person auf ihr Leben zerstören.

Da drüber braucht man nicht zu diskutieren. Das ist richtig.

Was mich am Artikel aber ganz besonders ankotzt, ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die auch noch gegen die Frau ermittelt hat, weil sie nicht unverzüglich zur Polizei gegangen ist. Ich sage es ganz frei heraus. Wenn der Staat nicht will, dass Verbrechen angezeigt werden, dann soll er es sagen.

Darum geht es ja nicht. Der Staat will, dass man Verbrechen anzeigt. Aber wenn die Frau Druck macht und "mehr" einfordert, weil sie mehr Beweise will, wird es sehr gefährlich. Dafür gibt es ja die (sehr kleine) Strafe mit den 300 respektive 500 Euros. Das dürfte auch schon hinlänglich bekannt sein, dass man beim Thema Kinderporno keine Eigenrecherche betreiben soll und beim Erstauftreten sofort die Polizei einschaltet.

Und generell erscheint mir die Zeugin da auch nicht gerade ganz sauber zu sein...


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