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Bevor es hier den Riesenaufschrei gibt (Corona)

Litze, Dienstag, 13.04.2021, 10:15 (vor 2013 Tagen) @ markus

Arbeitsrechtlich wird der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer wohl nur in Ausnahmefälle zu einem Schnelltest verpflichten können. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen, bspw. in einem Pflegeheim könnte das noch zulässig sein, in einem normalen Büro wohl eher nicht. Wir haben in Deutschland eine sehr arbeitnehmerfreundliche Gesetzgebung, wonach der Arbeitgeber so gut wie gar nicht in die Rechte des Arbeitnehmers eingreifen darf.

Selbst wenn der Arbeitgeber also den Arbeitnehmer verpflichten will, einen Test durchzuführen, könnte sich der Arbeitnehmer dagegen wohl erfolgreich gerichtlich wehren. Urteile gibt es dazu aber noch nicht!

Der Staat kann die Arbeitgeber aber nicht verpflichten, etwas zu tun, was er rechtlich nicht umsetzen kann.


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