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Cannabis im Straßenverkehr (Politik)

Freyr, Freitag, 19.11.2021, 01:23 (vor 1491 Tagen) @ Sentinel2150
bearbeitet von Freyr, Freitag, 19.11.2021, 01:29

Spannend werden jetzt Detailregeln, wie z.B. neue Grenzwerte beim Führen eine Kraftfahrzeugs etc.

dazu gibt es ja schon länger Regeln und Diskussionen.

Schon vor 6 Jahren schlug Die Grenzwertkommission eine Empfehlung vor, nach der erst ab einem Grenzwert von 3,0 ng/ml THC im Blut ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt und der Führerschein entzogen werden soll.

Bisher ist die Praxis so dass die Gerichte ab einem Wert von 1 ng/ml THC im Blut davon ausgehen dass keine Fahrtüchtigkeit mehr vorlag. Das Entspricht einer Null-Toleranz-Grenze da der Nachweis von 1 ng/ml THC im Blut selbst Tage danach noch möglich ist.

Es gab von den Linken vor einigen Monaten den Vorschlag den Grenzwert festzulegen

bundestag.de/presse/hib/824290-824290

"Die Forderung der Linksfraktion nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml - entsprechend der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol - stößt bei Sachverständigen auf Zuspruch wie auch auf Ablehnung."

"Anja Knoche von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hält den im Antrag aufgeführten THC-Wert von 10 ng/ml als analogen Wert zur 0,5 Promillegrenze bei Alkohol für sehr hoch gegriffen. Neuere Studien wiesen darauf hin, dass bei einem Wert von 3,8 ng/ml ähnliche Einschränkungen wie bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille zu erkennen seien. Unter 2 ng/ml seien keine Beeinträchtigungen zu erkennen."

Der Abbau der Konzentration wurde z.B. in dieser Studie ermittelt

"Comparison of Cannabinoid Pharmacokinetic Properties in Occasional and Heavy Users Smoking a Marijuana or Placebo Joint"

[image]

Dabei unterschiedet sich die Art ob gelegentlich oder regelmäßig konsumiert wird.
Bei Gelegentlichen Konsumenten sinkt der Grenzwert unter 10 ng/ml schon nach 1 Stunde und unter 3 ng/ml nach 3 Stunden.
Bei regelmäßigen Konsumenten sinkt der Grenzwert unter 10 ng/ml erst nach 2 Stunden und der weitere Abbau erfolgt sehr langsam so dass 3 ng/ml teilweise erst nach 7 Stunden oder noch längerer Wartezeit erreicht werden.


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Niederlande

Schaut man ins Ausland so gilt in den Niederlanden ein Grenzwert von 5 ng/ml THC im Blut (Grenzwert im Blutserum; nicht zu verwechseln mit dem Grenzwert im Vollblut) im Straßenverkehr. Im Falle des Mischkonsums mit Alkohol, anderen Drogen oder Medikamenten ist der Grenzwert abgesenkt.
In den US-Staaten Maine, Montana, Colorado und Washington liegt der Grenzwert sogar bei 10 ng/ml THC im Blutserum.

Ich würde mich an den Niederlanden orientieren und einen Grenzwert von 5 ng/ml THC im Blutserum (aka 3 ng/ml im Vollblut) festlegen.


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