schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bar/Kneipe ist abhängig von der Betriebserlaubnis (BVB)

Gordi, Donnerstag, 02.12.2021, 13:20 (vor 868 Tagen) @ istar

Das ist so, aber zielgerichtete Maßnahmen sind idR besser als der Holzhammer.


Wobei alle Bars zu schließen, für mich auch eher die Holzhammer-Methode ist. Wenn es darum geht, die Welle zu brechen, mag das Sinn machen, aber dann ist es schwer verständlich, warum die Glühwein-Stände auf dem Weihnachtsmarkt offen haben dürfen. Ich bin mir sicher, die haben auch ihren Anteil. Zumal die Besucher dort prozentual auch deutlich häufiger auf der Intensiv landen dürften, als in Clubs und Bars.


Was würde das eigentlich bedeuten?
Sind Bars und Kneipen dasselbe?

Ist ein Restaurant, in dem auch eine Theke steht, eine Bar?

Bin immer ratloser.

Und gespannt darauf, was am Ende beschlossen wird.

Das ist abhängig davon, was in der Betrieberlaubnis steht. In einer Bar dürfen offiziell Tanzveranstaltungen stattfinden, in anderen gastronomischen Betrieben, zu denen auch Kneipen gehören, nicht.
Wenn jetzt aber ein Kneipenwirt seinen Laden als Bar lizensiert hat, ohne jemals eine Tanzveranstaltung hat stattfinden lassen, müsste er trotzdem schließen, weil es halt offiziell eine Bar ist und keine Kneipe/kein Restaurant.

Hat mir zumindest der Wirt meiner Stammkneipe so erzählt, dessen Laden Gott sei Dank nicht unter "Bar" läuft.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1229338 Einträge in 13652 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.04.2024, 22:44
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln