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Böhmermann und „Schwarzfahren“ (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 04.12.2021, 10:43 (vor 871 Tagen) @ Ulrich

Stark! Sehr gerne hier teilen, wenn es soweit ist.

Bin mit der Regelung auch schon unangenehm in Kontakt gekommen (Ref. als Sitzungsvertreter), zum Glück gibt es § 153 (a)...

Einzig kritisch an Böhmermanns Beitrag ist, dass er es so darstellt, als ob § 265a StGB Anklagen / Strafbefehle nach 1x Schwarzfahren ins Hause flattern - dem ist nicht so. Das fällt aber auch nicht weiter ins Gewicht, da m. E. genau diese finanzielle Ohnmacht Grund dafür ist, dass so häufig passiert, dass Schwarzfahrt 2-5 erfolgen, sodann die Strafanzeigen/-anträge erfolgen.

Ich befürchte, die wirklich Hartnäckigen werden sich von zivilrechtlichen Forderungen nicht abschrecken lassen. Irgendwann kommt dann das Hausverbot, sie machen trotzdem weiter und am Ende steht doch wieder ein Strafverfahren.

Jeder Tag Ersatzfreiheitsstrafe kostet den Staat knapp 150 €. Das ist so nutzlos.


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