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Neue Corona-Schutzverordnung NRW 13.01. (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Dienstag, 11.01.2022, 19:46 (vor 880 Tagen) @ Goalgetter1990

Allerdings: "(9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, wer
als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat"

Das müsste in der Konsequenz heißen, J&J + 1 Booster = Gültiger Booster

§ 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

"Im Sinne dieser Verordnung ist...
...eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist"


Daher gebe ich dir da recht...


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