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Neue Corona-Schutzverordnung NRW 13.01. (Corona)

Habakuk, OWL, Dienstag, 11.01.2022, 19:50 (vor 880 Tagen) @ Goalgetter1990

Allerdings: "(9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, wer
als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat"

Das erlebe ich seit zwei Jahren als einen besonderen Zauber all dieser Verordnungen, dass da gern irgendeine unverständliche oder mehrdeutige Formulierung hingeschmiert wird, aber man sich zu fein ist, das Ganze mal zu konkretisieren. Stattdessen folgen Querverweise auf andere Verordnungen, die einem auch nicht weiter helfen.

Allein der Begriff "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" lässt schon vermuten, dass da jemand als Kind zu lange auf dem Töpfchen sitzen musste. Übrigens lautet hier §2 Nummer 2: "Im Sinne dieser Verordnung ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist."


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