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Finanzinvestor will die Schufa kaufen und das Geschäft erweitern (Sonstiges)

Philipp54, Dienstag, 01.02.2022, 15:24 (vor 1444 Tagen) @ PePopp

Ein Bonitätsausweis ist kostenpflichtig.
Wenn von Geschäftserweiterung die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass nach weiteren Einnahmequellen über kostenpflichtige Anfragen laufen. Schon heute muss man darauf achten, dass bei der Einwilligung einer Auskunft keine Gebühren berechnet werden. Gleich, ob die Kosten über die Schufa abgerechnet werden.
Es geht auch um Datenverkauf und nicht nur um sichere Aufbewahrung.

Einer Datensicherung komplett in privater Hand, traue ich eine Menge zweifelhafter Geschäfte zu.


Sind die Kreditinstitut an der Schufa nicht mehr beteiligt, wird die Auskunft nicht mehr kostenlos bleiben, sondern ihnen berechnet und an die Kunden weitergeleitet.
So wie es heute schon läuft, wenn man sich die Auskunft über Drittanbieter einholt.


Das wäre gesetzeswidrig. Wie bereits geschrieben: du hast ein Recht auf die kostenlose Auskunft der von dir erhobenen Daten, siehe wie bereits geschrieben Artikel 15 DSGVO. Wenn sie sich da verweigern, müssen sie übrigens richtig ordentlich Strafe zahlen (bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist - siehe Artikel 83 DSGVO).
Wenn du natürlich irgendwelchen Extra-Schnickschnack haben willst oder meinst das über Drittanbieter machen zu müssen (was aus verschiedenen Gründen schwachsinnig ist), zahlst du natürlich dafür, aber das ist auch jetzt schon so.

Der Bonitätsausweis ist kein schnickschnack. Auf dem Wohnungsmarkt wird er dem Vermieter oft vorgelegt. Unaufgefordert vorgelegt, erhöht er die Chance die Mietwohnung zu bekommen.
Das die Verbraucherzentrale den Antrag zur kostenlosen Selbstauskunft anbietet, zeigt, welchen Erfolg Drittanbieter mit dem Abkassieren haben. In einer Vertragsverhandlung fragt der Verbraucher nicht danach, ob er eine Selbstauskunft kostenlos einholt.
Ob man beim Autokredit oder sonstigen Konsumerkredit darauf eingehen soll, kann man in Frage stellen, ist aber juristisch ebenso wenig anfechtbar.

Eine überwiegende Bankenbeteiligung ist mir weiter lieber, als der Verkauf an ein Private-Equity-Haus und einem gewinnbringenden Weiterverkauf nach ein paar Jahren.
Das kann für den Verbraucher nicht billiger werden.


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