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Jobticket (Sonstiges)

brummbaer, Mittwoch, 16.03.2022, 19:05 (vor 1401 Tagen) @ Nightview

Weiß einer eigentlich wie aussieht, wenn man ein Jobticket hat?
Bei uns in der Firma kommen relativ viele aus Düren und fahren mit dem Jobticket nach Köln.

Jobticket ca. 60€ pro Monat
Steuererstattung wäre ja dann grob überschlagen fürs Jahr locker 4.000€,oder?

Nein, sicherlich deutlich weniger.

Die absetzbare (ungleich Erstattung(!) Pauschale beträgt bei einer unterstellten Entfernung von 45 km:
20*0,30+(45-20)*0,38=15,50[€] je Arbeitstag. (Die ersten 20 km gibt es 30ct je km, danach 38ct je km, berechnet wird nur die einfache Strecke.)
Bei unterstellten ca. 230 Arbeitstagen wären das also 230*15,50=3565[€], die in der Steuererklärung absetzbar wären.
Wieviel "Mehr" das jetzt an Rückerstattung ausmacht, hängt davon ab, ob die Werbungskostenpauschale (dazu gehört die Pendlerpauschale) schon ausgeschöpft wurde oder auch nicht.
Außerdem ist vor allem auch der persönliche Grenzsteuersatz ausschlaggebend. D.h. wer ein höheres zu versteuerndes Einkommen hat und dadurch einem hohen Grenzsteuersatz unterliegt, profitiert auch in Euro mehr bei den absetzbaren Beträgen.

Um es mal einfach zu machen. Liegt das Einkommen deutlich über demjenigen, ab dem der Spitzensteuersatz fällig wird, würde dieser entsprechend greifen.
Rechenbeispiel: Single-Person hat (vor Betrachtung der Pendlerpauschale) 80.000 € Jahreseinkommen, so würde der Spitzensteuersatz i.H.v. 42 Prozent greifen (Grenze liegt sogar bei unter 60.000 €). Sprich der fiktive Kollege mit 80k Einkommen, bekäme dann aufgrund der Pendelei eine Rückerstattung i.H.v. 3565*0,42=1497,3[€].


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