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Echte Liebe ?! (BVB)

gellendorf, Mittwoch, 25.05.2022, 20:25 (vor 695 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Mein Beitrag von gestern zu der Abmahnung hat zu lebhaften Diskussionen geführt.
Leider hatte ich gestern keine Zeit, mich zu beteiligen.
Ich möchte den Vorgang nicht wieder aufrühren, zitiere aber aus dem Schreiben der Ruhrkanzlei den entscheidenden Passus:

"Dieses Ziel wird konterkariert, wenn die Clubs Tickets bewusst unter dem möglichen Marktpreis verkaufen, diese Karten dann aber gerade bei Topspielen von Händlern aufgekauft werden, um die Karten anschließend gewinnbringend zu höheren Preisen weiter zu veräußern. Eine rigorose Handhabung solcher Fälle ist vor dem Hintergrund der Ziele der Eindämmung der Covid-19 Pandemie und des Erhalts einer sozialen Preisstruktur sowie der Gewährleistung der Sicherheit im SIGNAL IDUNA PARK unumgänglich, so dass ein kontrollierter Ticketverkauf auch zur Durchsetzung der Stadionverbote zwingend erforderlich ist. Auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten sowie nach den Vorgaben des für alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ sind die Clubs dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen. Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) bereits höchstrichterlich bestätigt. Auch das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 02.10.2014 (Az.: 327 O 251/14) oder das Landgericht Heidelberg (Az.: 12 O 13/18 KfH mit Urteil vom 22.08.2018) als auch das Landgericht Dortmund (Az.: 16 O 40/17 mit Urteil vom 12.11.2020) jüngst entschieden, dass der höhere Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden kann."

Es werden also diverse Gründe genannt.

Ich fürchte, das Vorgehen des BVB dürfte im Rahmen der Privatautonomie zulässig sein (leider).

SGG Gellendorf


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