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Echte Liebe ?! (BVB)

markus, Mittwoch, 25.05.2022, 20:55 (vor 699 Tagen) @ Sascha

Ich lese mir jetzt nicht die Urteile durch, aber ich würde fast wetten, dass sich alle auf einen gewerblichen Verkauf beziehen und die Anwaltskanzlei bewusst eine Unterscheidung von gewerblich und privat unterlassen hat.

Ich hab grad die BGH Entscheidung überflogen. Auszug:

48] (2) Das systematische Ausnutzen fremden Vertragsbruchs ist ebenfalls kein besonderer Grund, der die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten begründen kann. Systematisches und planmäßiges Vorgehen liegt vielmehr im Wesen des Wettbewerbs. Planmäßigkeit des Handelns ist daher grundsätzlich kein Kriterium der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung (BGH, Urt. v. 8. 11. 2001 – I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, 549 = WRP 2002, 524 – Mietwagenkostenersatz; Gutzeit, BB 2007, 113, 119; Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3390 f.).

[49] (3) Eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten folgt auch nicht daraus, dass sie die Karten nicht direkt beim Kläger beziehen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Unerheblich ist deshalb, dass die Beklagten durch den Ankauf der Karten von Dritten das Weiterveräußerungsverbot umgehen, das sie bei einem Direkterwerb vom Kläger aufgrund dessen Allgemeiner Geschäftsbedingungen binden würde.

[50] (4) Ebenso wenig ist das Handeln der Beklagten unlauter, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell das Interesse des Klägers beeinträchtigen, einen "Schwarzhandel" mit seinen Karten zu unterbinden. Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass es wettbewerbskonformem Verhalten entspricht, Ware – auch vom Endkäufer – zu dem Zweck zu erwerben, sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen.

Das würde dann auch erklären, warum die Händler vorm Stadion fröhlich weitermachen können. Vermutlich zahlen diese Leute keine Umsatzsteuer. Glaube ich auch nicht. Aber das wird ja kein Grund sein den Verkauf zu unterbinden. Dann wird das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung handeln müssen.

Aber darum ging es ja nicht einmal. Die Karten sind offenbar unter dem normalen Preis verkauft worden.


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