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Folgen der Flut 2021 (Politik)

Franke, Montag, 18.07.2022, 17:14 (vor 647 Tagen) @ MarcBVB

Auch zerstörte Immobilien haben Bestandsschutz, § 35 IV Nr. 3 BauGB.


Sieben Monate nach der Flut "noch immer ganz am Anfang"

"'Es gibt für so was ja keine Blaupause, und so viele Fragen sind ungeklärt.' Zum Beispiel, wer sein Haus überhaupt wieder aufbauen darf. Der HQ100-Wert wurde nach der Flut angehoben. Das ist die Wasserstandshöhe, mit der bei einem hundertjährigen Hochwasser zu rechnen ist. Statt 3,72 Meter beträgt er nun für Kreuzberg 5,20 Meter."

"Auf den Grundstücken in Flussnähe herrscht nun Bauverbot. Eine Entschädigung gibt es für die Betroffenen wohl nicht. 'Uns wurde erklärt, dass es sich bei den Bundeshilfen nicht um einen Entschädigungsfonds, sondern um einen Wiederaufbaufonds handelt. Und wo nichts aufgebaut werden kann, gibt es auch kein Geld'".


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