Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung? (Politik)
Thomas, Dortmund, Donnerstag, 01.09.2022, 11:46 (vor 1209 Tagen)
Es war vorgesehen, dass Lichtwerbung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht erlaubt sein wird. In der Verordnung steht aber wohl lt. des Artikels 16 Uhr statt 6 Uhr.
Aber ob nun 6 oder 16, der Sport macht sich Sorgen.
Das Ding heißt Kurzfristen ergieversorgungs sicherungsmaßnahmen verordnung – EnSikuMaV
DB146, Lokschuppen, Donnerstag, 01.09.2022, 20:59 (vor 1209 Tagen) @ Thomas
Die Energieeinsparverordnung gibt es schon lange nicht mehr.
Beschlossen hat das Kabinett zwei neue Verordnungen, die rein gar nichts mit der damaligen Energieeinsparverordnung zu tun haben:
Kurzfristen ergieversorgungs sicherungsmaßnahmen verordnung – EnSikuMaV
Mittelfristen ergieversorgungs sicherungsmaßnahmen verordnung – EnSimiMaV
Ist doch nicht so schwer...
(wegen der Forenregel musste ich mehrere Leerzeichen in dem Verordnungsnamen ergänzen, die es natürlich im Original nicht gibt
)
In § 11 der EnSikuMaV heißt es:
§ 11
Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16
Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung
der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurz-
fristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Nach § 10 Abs. 1 BauO NRW 2018 sind Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
=> Die Werbebanden fallen unter diese Regelung.
Das Ding heißt Kurzfristen ergieversorgungs sicherungsmaßnahmen verordnung – EnSikuMaV
Thomas, Dortmund, Donnerstag, 01.09.2022, 21:16 (vor 1209 Tagen) @ DB146
Nach § 10 Abs. 1 BauO NRW 2018 sind Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
=> Die Werbebanden fallen unter diese Regelung.
Dann haben die Blauen ja kein Problem, ist ja nicht außen, ist in einer Halle. Aber ich finde "Außenwerbung" und "öffentlicher Verkehrsraum" passt nicht so ganz. Aber wir werden den #Aufschrei verfolgen, wenn es so weit ist.
Das Ding heißt Kurzfristen ergieversorgungs sicherungsmaßnahmen verordnung – EnSikuMaV
DB146, Lokschuppen, Donnerstag, 01.09.2022, 21:24 (vor 1209 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von DB146, Donnerstag, 01.09.2022, 21:30
Nach § 10 Abs. 1 BauO NRW 2018 sind Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
=> Die Werbebanden fallen nicht unter diese Regelung.
Dann haben die Blauen ja kein Problem, ist ja nicht außen, ist in einer Halle. Aber ich finde "Außenwerbung" und "öffentlicher Verkehrsraum" passt nicht so ganz. Aber wir werden den #Aufschrei verfolgen, wenn es so weit ist.
Man kann, wenn man auf der Strobelallee steht an der einen oder anderen Stelle durchaus die Banden erkennen - zumindest wenn die Nord leer ist
Aber ist schon richtig, das Kriterium ist im Rechtssinne nicht erfüllt. Das Fußballbusiness kann aufatmen.
Apropos #1... in der Presse wird "das Ding" konsequent falsch bezeichnet.
Apropos #2... Verordnungstitel mit mehr als 20 Buchstaben sollten verboten werden 
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 01.09.2022, 11:50 (vor 1209 Tagen) @ Thomas
Es war vorgesehen, dass Lichtwerbung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht erlaubt sein wird. In der Verordnung steht aber wohl lt. des Artikels 16 Uhr statt 6 Uhr.
Aber ob nun 6 oder 16, der Sport macht sich Sorgen.
Müssten dann theoretisch bei CL-Spielen um 22.00 Uhr die digitalen Werbebanden abgeschaltet werden?
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Rupo, Ruhrpott, Donnerstag, 01.09.2022, 14:40 (vor 1209 Tagen) @ Sascha
Werden wir doch morgen sehen oder? Eigentlich müsste doch um 22 Uhr gegen Hoffenheim dann die Lichtreklame ausgeschaltet werden oder gibt es eine System relevante Ausnahme für den Profifußball?
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Habakuk, OWL, Donnerstag, 01.09.2022, 14:46 (vor 1209 Tagen) @ Rupo
Werden wir doch morgen sehen oder? Eigentlich müsste doch um 22 Uhr gegen Hoffenheim dann die Lichtreklame ausgeschaltet werden oder gibt es eine System relevante Ausnahme für den Profifußball?
Ich nehme an, dass solche Verordnungen grundsätzlich nicht für den Profifußball gelten, da dieser in einem anderen Universum stattfindet.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Habakuk, OWL, Donnerstag, 01.09.2022, 14:08 (vor 1209 Tagen) @ Sascha
Müssten dann theoretisch bei CL-Spielen um 22.00 Uhr die digitalen Werbebanden abgeschaltet werden?
Wer bitte will denn noch Fußball sehen, wenn die Werbung abgeschaltet wird? Fußball ohne Werbung ist völlig sinnlos. Gab es sowas schon mal?
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Wallone, Donnerstag, 01.09.2022, 14:14 (vor 1209 Tagen) @ Habakuk
Wer bitte will denn noch Fußball sehen, wenn die Werbung abgeschaltet wird? Fußball ohne Werbung ist völlig sinnlos. Gab es sowas schon mal?
Der Fußball stört sowieso nur die Sicht auf die Werbung.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Habakuk, OWL, Donnerstag, 01.09.2022, 14:16 (vor 1209 Tagen) @ Wallone
Der Fußball stört sowieso nur die Sicht auf die Werbung.
Finde ich auch. Man sollte die Zahl der Spieler von 11 auf 5 reduzieren und einen kleineren Ball verwenden.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Thomas, Dortmund, Donnerstag, 01.09.2022, 14:11 (vor 1209 Tagen) @ Habakuk
Wer bitte will denn noch Fußball sehen, wenn die Werbung abgeschaltet wird? Fußball ohne Werbung ist völlig sinnlos. Gab es sowas schon mal?
Abgeschaltete immer bei uns!
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
dontChuck, Donnerstag, 01.09.2022, 12:10 (vor 1209 Tagen) @ Sascha
Ich könnte ein Kostüm anziehen und Werbeschilder schwenken. Für die entsprechende Bezahlung, ist ja Champions League.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Rupo, Ruhrpott, Donnerstag, 01.09.2022, 12:38 (vor 1209 Tagen) @ dontChuck
damit hast Du das Problem der Beleuchtung ja noch nicht gelöst. Hier käme die gute alte Grubenlampe ins Spiel, natürlich mit Talg befüllt als Brennstoff!
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Tremonius III, Ort, Donnerstag, 01.09.2022, 13:29 (vor 1209 Tagen) @ Rupo
damit hast Du das Problem der Beleuchtung ja noch nicht gelöst. Hier käme die gute alte Grubenlampe ins Spiel, natürlich mit Talg befüllt als Brennstoff!
...Karbit! Knallt besser!
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
DomJay, Köln, Donnerstag, 01.09.2022, 11:52 (vor 1209 Tagen) @ Sascha
Es war vorgesehen, dass Lichtwerbung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht erlaubt sein wird. In der Verordnung steht aber wohl lt. des Artikels 16 Uhr statt 6 Uhr.
Aber ob nun 6 oder 16, der Sport macht sich Sorgen.
Müssten dann theoretisch bei CL-Spielen um 22.00 Uhr die digitalen Werbebanden abgeschaltet werden?
Wahrscheinlich Rückkehr zu den alten Banden oder fixe Banden.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
DomJay, Donnerstag, 01.09.2022, 14:20 (vor 1209 Tagen) @ DomJay
Bei vielen fixen Kamerapositionen kann man die Werbung trivial einblenden. Machbar wäre das sogar bei Kameraschwenks.
Stadion ist egal.
P.s. Man könnte sogar bei den Spielern passende Werbung auf dem Feld einblenden. Rollator bei Gomez zum Beispiel, oder Messi bei Götze.
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
Sascha, Dortmund, Donnerstag, 01.09.2022, 12:11 (vor 1209 Tagen) @ DomJay
Es war vorgesehen, dass Lichtwerbung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht erlaubt sein wird. In der Verordnung steht aber wohl lt. des Artikels 16 Uhr statt 6 Uhr.
Aber ob nun 6 oder 16, der Sport macht sich Sorgen.
Müssten dann theoretisch bei CL-Spielen um 22.00 Uhr die digitalen Werbebanden abgeschaltet werden?
Wahrscheinlich Rückkehr zu den alten Banden oder fixe Banden.
Zweite Heimspiel gegen Sevilla um 22.15:
"Die Herren Pieper, Lays, Mastercard, Fed-Ex, Playstation, Heineken, Just Eat und Oppo mögen bitte zur Ordnerzentrale unter der Nordtribüne kommen."
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
toni82, Ort, Donnerstag, 01.09.2022, 15:33 (vor 1209 Tagen) @ Sascha
Danke, musste schmunzeln :)
Zum Thema aber, ganz ernst gemeinte Frage: Wir haben doch diese 'überblendbaren' Banden für den asiatischen Markt, oder? Müssen die dauerhaft 'voll' an sein, oder reichen da ein paar 'Positionsbestimmer' LEDs?
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
kriwi09, Donnerstag, 01.09.2022, 18:30 (vor 1209 Tagen) @ toni82
Gemeint sind Werbebanden in einer leeren Stadt, aber beim Fußball sind sie Teil des "Spiels".
Kleiner Schreibfehler in der Energieeinsparverordnung?
toni82, Ort, Freitag, 02.09.2022, 10:30 (vor 1208 Tagen) @ kriwi09
Nein, gemeint sind schon die Werbebanden im Stadion. Die haben doch eine Technik integriert, mit der bei der Fernsehübertragung andere Werbung (z.B. asiatische) rein montiert werden kann. Die Frage wäre halt, ob man das für den deutschen Markt auch machen könnte.
Also mein Gedanke wäre folgender: Werbebanden im Stadion scheinen "aus" aber der Fernsehzuschauer gelangt trotzdem in den "Genuss" von Bandenwerbung. Dann wird Energie (möglicherweise) gespart, aber die Werbeeinnahmen fließen trotzdem.