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Maaßen meint, eine Verwarnung für ihn wäre ausreichend (Politik)

Zoon, Samstag, 11.02.2023, 23:28 (vor 442 Tagen) @ Taifun

Warum sollte man damit ein Ausschlußverfahren mit allen Rechten für Mitglieder umgehen können?

Ulrich hat da wohl die Statuten der SPD im Kopf. Dort wird man vom Bezirksvorsitzenden aufgefordert, binnen einer Woche aus der Organisation auszutreten, die mit der Mitgliedschaft in der SPD nicht vereinbar ist. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, gilt die als Austritt aus der SPD (§ 20 Schiedsordnung der SPD). Ein weiteres Ausschlussverfahren ist bei dieser Konstruktion nicht nötig.

In der CDU ist das anders geregelt. Dort findet ein Ausschlussverfahren wegen parteischädigendem Verhalten statt. Nach § 12 Nr. 2 der CDU-Satzug verhält sich parteischädigend, wer als Mitglied der CDU einer Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele
nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung
der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und
Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt. Da musss also so einiges zusammenkommen und geprüft werden. Ein Unvereinbarkeitsbeschluss dürfte diese Prüfung etwas vereinfachen, macht diese aber nicht überflüssig.

Quellen:
Statuten der SPD: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Parteiorganisation/SPD_Orgastatut_2022_barrierearm.pdf
Satzung CDU: https://archiv.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/statutenbroschuere_cdu_verlinkt.pdf?file=1


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