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Die DFL räumt dem potentiellen Investor ein Vetorecht bei "besonders wichtigen Geschäften" ein (Fußball und Sport allgemein)

Jurist81, Montag, 22.05.2023, 11:59 (vor 1264 Tagen) @ DerInDerInderin

Abwarten, möglich ist, dass der Investor ein (oder mehrere) Aufsichtsratsmitglieder bestimmen darf und natürlich der AR bei besonders wichtigen Geschäften zustimmen muss. Wäre Marktpraxis, klingt aber nicht so spektakulär. Ich bin zwar gegen den Investoreneinstieg- aus Gerechtigkeits- und Nachhaltigskeitserwägungen - habe zugleich das Gefühl, dass sehr viel Hysterie in dem Thema einfach daher kommt, dass man das Geschäft nicht versteht und damit meine ich ausdrücklich auch die schreibende Zunft.


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