schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Die DFL räumt dem potentiellen Investor ein Vetorecht bei "besonders wichtigen Geschäften" ein (Fußball und Sport allgemein)

Jurist81, Montag, 22.05.2023, 15:50 (vor 1112 Tagen) @ Weeman

Kommt drauf an ;)

In diesen Größenordnungen könnte ich mir vorstellen, dass bspw. 1/4 der Arbeitgeberbank des AR bestimmt werden und ggf. Besetzung eines CFO in der Geschäftsführung. Zustimmungskataloge für die Gesellschafterversammlung werden mit Sicherheit einstimmige Rechtsgeschäfte vorsehen, das sind da aber so Dinge wie Änderung des Gesellschaftsvertrages, um das Rausdrängen des Investors zu verhindern. Also vielmehr Absicherungs- als Gestaltungsmittel.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1579712 Einträge in 16956 Threads, 14397 registrierte Benutzer Forumszeit: 07.06.2026, 23:29
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln