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Die DFL räumt dem potentiellen Investor ein Vetorecht bei "besonders wichtigen Geschäften" ein (Fußball und Sport allgemein)

Jurist81, Montag, 22.05.2023, 15:50 (vor 1186 Tagen) @ Weeman

Kommt drauf an ;)

In diesen Größenordnungen könnte ich mir vorstellen, dass bspw. 1/4 der Arbeitgeberbank des AR bestimmt werden und ggf. Besetzung eines CFO in der Geschäftsführung. Zustimmungskataloge für die Gesellschafterversammlung werden mit Sicherheit einstimmige Rechtsgeschäfte vorsehen, das sind da aber so Dinge wie Änderung des Gesellschaftsvertrages, um das Rausdrängen des Investors zu verhindern. Also vielmehr Absicherungs- als Gestaltungsmittel.


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