Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch (Politik)
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 11:45 (vor 783 Tagen)
Das BVerfG hat ein weiteres Gesetz aus der Ära Lambrecht in den Orkus gejagt.
Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen. Es war schon relativ dreist von der GroKo dergestalt die Axt an Grundrechte anlegen zu wollen.
Für diesen Strang liebe ich das Forum
Londo, Münster, Mittwoch, 01.11.2023, 08:46 (vor 782 Tagen) @ MarcBVB
Danke für die Erläuterungen und Diskussionen.
Schönen Mittwoch/Feiertag für Euch!
Für diesen Strang liebe ich das Forum
PaBe, Mittwoch, 01.11.2023, 09:49 (vor 782 Tagen) @ Londo
Danke für die Erläuterungen und Diskussionen.
Schönen Mittwoch/Feiertag für Euch!
Schließe ich mich zu 100% an.
Ich bin bei solchen Thema immer nur stiller Mitleser weil ich meist 0 Ahnung davon habe (was ja viele User nicht davon abhält trotzdem ihren Senf dazu zu geben).
Dadurch erfährt man oft viel mehr zu den Hintergründen. Und in den allermeisten Fällen bleibt die Diskusionskultur auch gewahrt. :-)
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 21:53 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Eine dem Angeklagten strukturell überlegene Staatsanwaltschaft hat bestmöglich zu ermitteln. Bleibt die Beweislage trotzdem unsicher, hat sie das Verfahren vorläufig einzustellen, kann es bei veränderter Beweislage jedoch wieder fortführen. Erhebt sie gleichwohl Anklage, gibt es nach einem rechtskräftigen Freispruch grundsätzlich kein Zurück mehr.
Ich glaube dieser Absatz hat deinen Standpunkt für mich gut verständlich zusammengefasst.
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 21:26 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Frage Marc: habe gerade gelesen, dass Ismet H. vom Hamburger Star-Verteidiger Johann Schwenn vertreten wurde. Macht so ein Mann das wegen der Wichtigkeit des Falls dann Pro Bono? Kachelmann wird dem ja vermutlich Millionen gezahlt haben, dass der den damals rausgehauenen hat.
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 23:40 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Frage Marc: habe gerade gelesen, dass Ismet H. vom Hamburger Star-Verteidiger Johann Schwenn vertreten wurde. Macht so ein Mann das wegen der Wichtigkeit des Falls dann Pro Bono? Kachelmann wird dem ja vermutlich Millionen gezahlt haben, dass der den damals rausgehauenen hat.
Millionen sicherlich nicht. Der wird sicherlich mit nem sehr ordentlichen Stundensatz gerechnet haben (1,5K oder so).
Und natürlich lässt er sich auch das jetzige Verfahren bezahlen. Vielleicht halt mit etwas weniger Geld. Aber wer Angst hat, vielleicht lebenslang in den Knast zu müssen, der hat auch Geld.
BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung
Finchen, Dienstag, 31.10.2023, 15:14 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html
Was ich nicht verstehe: Wieso wiegt die Rechtssicherheit des Freigesprochenen höher als die Umsetzung von Gerechtigkeit? Wieso geht es nicht um das, was tatsächlich stattgefunden hat, anstatt darum, was man fälschlicherweise annahm, es hätte stattgefunden?
BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 01.11.2023, 00:08 (vor 783 Tagen) @ Finchen
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html
Was ich nicht verstehe: Wieso wiegt die Rechtssicherheit des Freigesprochenen höher als die Umsetzung von Gerechtigkeit? Wieso geht es nicht um das, was tatsächlich stattgefunden hat, anstatt darum, was man fälschlicherweise annahm, es hätte stattgefunden?
https://twitter.com/simpBVerfG/status/1719290886884835534?s=19
Weil du Menschen nach Freispruch nicht einfach nochmal vor Gericht ziehen kannst. Damit machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Und das geht halt überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft hat unter sich als Hilfsbeamte den kompletten Polizeiapparat. Und die kann entscheiden, ob sie jemanden anklagt. Und dann muss halt alles auf den Tisch. Und wenn's wackelig ist, dann muss ich halt abwägen.
BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung
markus, Mittwoch, 01.11.2023, 07:54 (vor 782 Tagen) @ MarcBVB
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html
Was ich nicht verstehe: Wieso wiegt die Rechtssicherheit des Freigesprochenen höher als die Umsetzung von Gerechtigkeit? Wieso geht es nicht um das, was tatsächlich stattgefunden hat, anstatt darum, was man fälschlicherweise annahm, es hätte stattgefunden?
https://twitter.com/simpBVerfG/status/1719290886884835534?s=19Weil du Menschen nach Freispruch nicht einfach nochmal vor Gericht ziehen kannst. Damit machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Und das geht halt überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft hat unter sich als Hilfsbeamte den kompletten Polizeiapparat. Und die kann entscheiden, ob sie jemanden anklagt. Und dann muss halt alles auf den Tisch. Und wenn's wackelig ist, dann muss ich halt abwägen.
Ich habe jetzt nicht die ganze Diskussion verfolgt, sehe es aber auch so, dass man sich auf rechtskräftige Entscheidungen verlassen können muss. Letztendlich werden dadurch auch Unschuldige davor geschützt, mit vermeintlich neuen Beweisen immer wieder erneut angeklagt zu werden.
Ich weiß nicht, klingt für mich wieder nach Recht schlägt Gerechtigkeit
pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 31.10.2023, 14:04 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Die Entscheidung des BVerfG ist richtig.
Rechtstheoretisch stimmt das. Kann ich sogar tatsächlich inhaltlich nachvollziehen und verstehen, was mir bei deutscher Jura nicht immer gelingt. Ich sage es dir aber ganz offen wie es sich für mich als absoluten Laien, der nur ein subjektives Empfinden für Gerechtigkeit hat anhört, wenn ein vergewaltigender Mörder, der aufgrund eines DNA-Beweises zweifelsfrei als Mörder identifiziert wurde nicht bestraft wird, weil es zum Zeitpunkt seines Verfahrens noch gar nicht die technischen Möglichkeiten des DNA-Beweises gab: beschissen ungerecht.
Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen.
Oh, da bin ich sogar für, wenn es um Verbrechen gegen Leib und Leben geht. Allerdings bin ich auch dafür, dass der Staat die selben Mittel aufbringen sollte um die Unschuld eines Verdächtigen zu beweisen wie er es macht um die Schuld zu beweisen. In der Theorie muss die Polizei auch entlastende Beweise sammeln und die Staatsanwaltschaft muss die berücksichtigen, aber du bist vom Fach. Dir muss ich die Problematik sicher nicht erzählen.
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 12:49 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Teil 1 der Fehlgriffe einer Lambrecht ist damit korrigiert. Mal schauen, ob es die Ampel schafft, den nächsten Fehlgriff auch zu korrigieren. Es gibt ja jetzt die ersten Fälle, die es in die Öffentlichkeit geschafft haben und die zeigen, dass es keine gute Idee war den 184b generell zum Verbrechen aufzustufen.
Ich hoffe,...
CHS
, Lünen / Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 12:33 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Das BVerfG hat ein weiteres Gesetz aus der Ära Lambrecht in den Orkus gejagt.
Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen. Es war schon relativ dreist von der GroKo dergestalt die Axt an Grundrechte anlegen zu wollen.
...du wirst deine Freude über das Urteil hier nicht irgendwann bereuen.
Verfassungsgemäß mag das vielleicht richtig sein, aber wahrscheinlich wird es dann häufiger ein Fall Marianne Bachmeier in deutschen Gerichten geben.
Gruß
CHS
Ich hoffe,...
tim86, Hamburg, Mittwoch, 01.11.2023, 10:06 (vor 782 Tagen) @ CHS
Verfassungsgemäß mag das vielleicht richtig sein, aber wahrscheinlich wird es dann häufiger ein Fall Marianne Bachmeier in deutschen Gerichten geben.
Dafür verhindert es, dass Opfer der Justiz wie Gustl Mollath, auch nach Freispruch weiter von der Justiz verfolgt werden. Vor allem da die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig sind( https://www.dw.com/de/eugh-deutsche-staatsanw%C3%A4lte-d%C3%BCrfen-keinen-europ%C3%A4ischen-haftbefehl-ausstellen/a-48897628 ).
Das Beispiel passt natürlich nicht ganz auf die Doppelbestrafung, aber Marianne Bachmeier passt ja auch nicht zur Doppelbestrafung. Zeigt aber beides wie er Opfern(sei es der Justiz oder Angehörige von Mordopfern) ergehen kann.
Ich hoffe,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 13:49 (vor 783 Tagen) @ CHS
Lieber CHS,
ich halte es schlichtweg für unerträglich, wenn ein Verfahren nach Abschluss aller Rechtsmittel und Instanzen dann trotzdem nur mit einem Freispruch unter Vorbehalt enden würde. Der Grundsatz ne bis in idem schützt die Rechtssicherheit und den Menschen davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu werden.
Und es diszipliniert halt Staatsanwaltschaften. Wenn die Anklage halt eher wackelig ist, dann verzichte ich halt darauf.
Ich hoffe,...
klsch, Ort, Dienstag, 31.10.2023, 17:32 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Lieber CHS,
ich halte es schlichtweg für unerträglich, wenn ein Verfahren nach Abschluss aller Rechtsmittel und Instanzen dann trotzdem nur mit einem Freispruch unter Vorbehalt enden würde. Der Grundsatz ne bis in idem schützt die Rechtssicherheit und den Menschen davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu werden.
Und es diszipliniert halt Staatsanwaltschaften. Wenn die Anklage halt eher wackelig ist, dann verzichte ich halt darauf.
Was ist mit den Verfahren wo es in der Vergangenheit Freisprüche gab weil es an Beweisen mangelte. Mit der heutigen forensischen Technik jedoch die Beweise zweifelsfrei eindeutig sind so dass bei einer erneuten Anklage es zur einer Verurteilung kommen würde.
Das Urteil von heute schützt das Recht vor Gerechtigkeit
Kann eigentlich noch der Eugh das Urteil von heute noch aufheben? oder ist es jetzt endgültig.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 17:39 (vor 783 Tagen) @ klsch
Kann eigentlich noch der Eugh das Urteil von heute noch aufheben? oder ist es jetzt endgültig.
Wieso glaubst du, dass der EuGH den Grundsatz anders beurteilen würde? Also wenn er gefragt werden würde, was er in diesem Fall nicht wird.
International wird der Grundsatz tendenziell noch strenger gesehen. In den USA ist das Verfahren für die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch generell beendet. Da gibt es keine Möglichkeit der Revision/Berufung.
Ich hoffe,...
klsch, Ort, Dienstag, 31.10.2023, 17:56 (vor 783 Tagen) @ simie
Kann eigentlich noch der Eugh das Urteil von heute noch aufheben? oder ist es jetzt endgültig.
Wieso glaubst du, dass der EuGH den Grundsatz anders beurteilen würde? Also wenn er gefragt werden würde, was er in diesem Fall nicht wird.
International wird der Grundsatz tendenziell noch strenger gesehen. In den USA ist das Verfahren für die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch generell beendet. Da gibt es keine Möglichkeit der Revision/Berufung.
Eben Usa... ist deswegen kein Bsp. wir leben in der EU
Mein Gedanke ist dass sich die Technik bei der Beweisaufnahme weiterentwickelt.
Was heute 70zu30 für eine Verurteilung spricht kann schon in 5 Jahren durch moderne Technik 90zu10 sein.
Bei einer Chance von 70zu30 klagt die Staatsanwaltschaft aber an, und das zu Recht denn die Aussicht auf eine Verurteilung ist recht hoch. Jetzt trifft man aber auf einen Richter der es anders sieht. Nach dem Urteil von heute war es das Freispruch und fertig.
5 Jahre später ist die Chance aber bei 90zu10 und jetzt darf aber nicht mehr angeklagt werden.
Für mich nicht zu verstehen.
Interessant ist für mich ob der Eugh das Urteil von heute aufheben kann.
Ich hoffe,...
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 18:05 (vor 783 Tagen) @ Taifun
Steht der EUGH über dem Grundgesetz?
Ich glaube, da gab es mal einen heiklen Fall wegen der Finanzierung des ESM in der Finanzkrise oder so.
Ich hoffe,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 18:12 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Steht der EUGH über dem Grundgesetz?
Ich glaube, da gab es mal einen heiklen Fall wegen der Finanzierung des ESM in der Finanzkrise oder so.
Ultra vires!
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 18:25 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Steht der EUGH über dem Grundgesetz?
Ich glaube, da gab es mal einen heiklen Fall wegen der Finanzierung des ESM in der Finanzkrise oder so.
Ultra vires!
Welche Kurve stehen die?
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 17:59 (vor 783 Tagen) @ klsch
Eben Usa... ist deswegen kein Bsp. wir leben in der EU
Das war nur ein Beispiel dafür, dass der Grundsatz international eher noch strenger gehandhabt wird, als in Deutschland.
Ich hoffe,...
klsch, Ort, Dienstag, 31.10.2023, 18:01 (vor 783 Tagen) @ simie
Eben Usa... ist deswegen kein Bsp. wir leben in der EU
Das war nur ein Beispiel dafür, dass der Grundsatz international eher noch strenger gehandhabt wird, als in Deutschland.
Schon klar stimme zu. Der Rest aber den ich geschrieben habe ist interessanter.
Ich hoffe,...
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 17:53 (vor 783 Tagen) @ simie
Da gibt es einen Spielfilm, da wird eine Frau zu Unrecht für den Mord an ihrem Mann verurteilt. Als sie wieder frei kommt, stellt sie fest, dass der noch lebt und will ihn wirklich umbringen, weil sie dafür nicht noch einmal angeklagt werden könnte…
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 17:58 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Wobei das Blödsinn ist, da in diesem Fall die erste Verurteilung ja nicht bezüglich des tatsächlichen Mordes erfolgte. Sie könnte demnach erneut angeklagt werden, ohne den Grundsatz des Double Jeopardy (Englisch für ne bis in idem) zu verletzen.
Wie gesagt,...
CHS
, Lünen / Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:52 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Lieber CHS,
ich halte es schlichtweg für unerträglich, wenn ein Verfahren nach Abschluss aller Rechtsmittel und Instanzen dann trotzdem nur mit einem Freispruch unter Vorbehalt enden würde. Der Grundsatz ne bis in idem schützt die Rechtssicherheit und den Menschen davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu werden.
Und es diszipliniert halt Staatsanwaltschaften. Wenn die Anklage halt eher wackelig ist, dann verzichte ich halt darauf.
...ich wünsche mir, dass du das nie bereuen wirst.
Mein Mitgefühl ist bei den Leuten, die jetzt erleben müssen, dass man zwar den Mörder kennt, aber ihn nicht belangen kann.
Gruß
CHS
Wie gesagt,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 13:55 (vor 783 Tagen) @ CHS
Mein Mitgefühl haben die auch. Aber wenn die sauer sein wollen, dann bitte auf die Staatsanwaltschaft, die vorschnell angeklagt hat.
Machen wir uns nichts vor, wenn man das Strafverfahren als ein Spiel sieht, dann gewinne ich da nur, wenn die Gegenseite einen Fehler macht. Aus eigener Stärke kann ich nicht gewinnen. Entweder hat die StA den Falschen oder sie begehen einen derartigen Formfehler.
Wie gesagt,...
pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 31.10.2023, 14:10 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Mein Mitgefühl haben die auch. Aber wenn die sauer sein wollen, dann bitte auf die Staatsanwaltschaft, die vorschnell angeklagt hat.
Weil 1983 auch schon absehbar war, dass es die DNA-Technik mal geben wird, ne? Ist ja nicht so, dass man alles damals mögliche zusammen getragen hat oder willst du mir etwa sagen, dass man in Deutschland Menschen vor den Richter zerrt, mit allen persönlichen Konsequenzen, die man als Angeklagter allein schon in einem Strafverfahren hat, wo man sich unsicher sein muss, dass diese Person überhaupt die Tat begangen hat?
Wie gesagt,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 14:12 (vor 783 Tagen) @ pactum Trotmundense
Mein Mitgefühl haben die auch. Aber wenn die sauer sein wollen, dann bitte auf die Staatsanwaltschaft, die vorschnell angeklagt hat.
Weil 1983 auch schon absehbar war, dass es die DNA-Technik mal geben wird, ne? Ist ja nicht so, dass man alles damals mögliche zusammen getragen hat oder willst du mir etwa sagen, dass man in Deutschland Menschen vor den Richter zerrt, mit allen persönlichen Konsequenzen, die man als Angeklagter allein schon in einem Strafverfahren hat, wo man sich unsicher sein muss, dass diese Person überhaupt die Tat begangen hat?
Ja. Möchte ich.
Wie gesagt,...
Scherben, Kiel, Mittwoch, 01.11.2023, 09:09 (vor 782 Tagen) @ MarcBVB
Mein Mitgefühl haben die auch. Aber wenn die sauer sein wollen, dann bitte auf die Staatsanwaltschaft, die vorschnell angeklagt hat.
Weil 1983 auch schon absehbar war, dass es die DNA-Technik mal geben wird, ne? Ist ja nicht so, dass man alles damals mögliche zusammen getragen hat oder willst du mir etwa sagen, dass man in Deutschland Menschen vor den Richter zerrt, mit allen persönlichen Konsequenzen, die man als Angeklagter allein schon in einem Strafverfahren hat, wo man sich unsicher sein muss, dass diese Person überhaupt die Tat begangen hat?
Ja. Möchte ich.
Mich wundert, dass das überhaupt jemand in Zweifel zieht. Das ist doch ein sehr bekanntes Verhalten von Staatsanwaltschaften insbesondere im Fußball-Kontext.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:07 (vor 783 Tagen) @ CHS
Verfassungsgemäß mag das vielleicht richtig sein, aber wahrscheinlich wird es dann häufiger ein Fall Marianne Bachmeier in deutschen Gerichten geben.
Wieso? Bachmeier erschoss den Angeklagten doch bevor überhaupt ein Urteil gefällt wurde.
Ich sehe nicht, was das mit dem Verbot der erneuten Anklage nach einem Freispruch zu tun hat.
Zumal solche Fälle, für die eine erneute Anklage in Betracht käme, doch extrem selten sind. Mir ist aktuell tatsächlich nur der Fall Möhlmann, der auch zu dieser Gesetzesänderung führte, bekannt.
Ich hoffe,...
CHS
, Lünen / Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:25 (vor 783 Tagen) @ simie
Wieso? Bachmeier erschoss den Angeklagten doch bevor überhaupt ein Urteil gefällt wurde.
Ich habe es nur als Beispiel für Selbstjustiz im Gericht genommen. Dass dies nicht wie hier ist, das stimmt. Übrigens interessant, sie wurde wegen Todschlag verurteilt, 1995 hat sie aber in einer Talkshow gesagt, dass nach reiflicher Überlegung gemacht hat. Aber auch sie dürfte nicht wieder angeklagt werden (bringt sowieso nichts, da sie mittlerweile verstorben ist).
Zumal solche Fälle, für die eine erneute Anklage in Betracht käme, doch extrem selten sind. Mir ist aktuell tatsächlich nur der Fall Möhlmann, der auch zu dieser Gesetzesänderung führte, bekannt.
Wie gesagt, ich hoffe, du wirst dieses Urteil nicht irgendwann bereuen. Und das meine ich ernst.
Gruß
CHS
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:37 (vor 783 Tagen) @ CHS
Ich habe es nur als Beispiel für Selbstjustiz im Gericht genommen. Dass dies nicht wie hier ist, das stimmt. Übrigens interessant, sie wurde wegen Todschlag verurteilt, 1995 hat sie aber in einer Talkshow gesagt, dass nach reiflicher Überlegung gemacht hat. Aber auch sie dürfte nicht wieder angeklagt werden (bringt sowieso nichts, da sie mittlerweile verstorben ist).
Reifliche Überlegung widerspricht ja auch nicht der Verurteilung wegen Totschlages. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist eben nicht, wie viele irrtümlicherweise glauben, Affekt oder Nichtaffekt. Zum Mord wird er dann durch Vorliegen eines oder mehrerer Mordmerkmale (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln, Verdeckungsabsicht, Ermöglichung eines Verbrechens). Und da bei ihr keines dieser Merkmale vorlag, ändert diese Erzählung nichts an der Einschätzung, dass es in ihrem Fall ein Totschlag war. Einzig die Höhe der Strafe wäre eventuell anders ausgefallen, wenn sie sich schon so vor dem Urteil geäußert hätte.
Ich hoffe,...
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 13:13 (vor 783 Tagen) @ simie
Auch wenn es nur der eine Fall ist: da läuft vermutlich ein mörder seit 40 Jahren frei rum, vor 10 Jahren ist man ihm endgültig auf die Schliche gekommen, aber einsperren darf man ihn nicht.
Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden eines großen Teils der Bevölkerung. In einer Demokratie ist das ein Problem. Das ist meine feste Überzeugung. Wenn das häufiger vorkommt, dass die Verfassung dem Willen der großen Mehrheit entgegen steht, dann bekommen wir ganz andere Probleme. Die AFD wird es freuen. Wieder ein Thema, dass man ausschlachten kann.
Ich hoffe,...
Melange, Berlin, Mittwoch, 01.11.2023, 12:04 (vor 782 Tagen) @ Eisen
Ich würde behaupten, dass ist der Sinn einer Verfassung. Gerade die strengeren Regeln diese zu ändern und ihr grundsätzlicher Charakter dienen dazu eben nicht den schwankenden Gefühlen der Mehrheiten, dem Schielen der Politik auf Stimmen und ähnlichem anheim zu fallen.
Ich hoffe,...
Fisheye, Dienstag, 31.10.2023, 19:28 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Auch wenn es nur der eine Fall ist: da läuft vermutlich ein mörder seit 40 Jahren frei rum, vor 10 Jahren ist man ihm endgültig auf die Schliche gekommen, aber einsperren darf man ihn nicht.
Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden eines großen Teils der Bevölkerung. In einer Demokratie ist das ein Problem. Das ist meine feste Überzeugung. Wenn das häufiger vorkommt, dass die Verfassung dem Willen der großen Mehrheit entgegen steht, dann bekommen wir ganz andere Probleme. Die AFD wird es freuen. Wieder ein Thema, dass man ausschlachten kann.
Ich bin ganz froh das sich die Justiz bisher noch nicht am dreckigsten Bodensatz, AfD und ihre Wähler, der Gesellschaft in ihren Entscheidungen orientiert
Ich hoffe,...
Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 31.10.2023, 13:52 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Auch wenn es nur der eine Fall ist: da läuft vermutlich ein mörder seit 40 Jahren frei rum, vor 10 Jahren ist man ihm endgültig auf die Schliche gekommen, aber einsperren darf man ihn nicht.
Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden eines großen Teils der Bevölkerung. In einer Demokratie ist das ein Problem. Das ist meine feste Überzeugung. Wenn das häufiger vorkommt, dass die Verfassung dem Willen der großen Mehrheit entgegen steht, dann bekommen wir ganz andere Probleme. Die AFD wird es freuen. Wieder ein Thema, dass man ausschlachten kann.
Gerade die AfD würde die Verfassung gerne umschreiben.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:23 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ja. Wenn man den Einzelfall betrachtet ist das schwer erträglich.
Auf der anderen Seite stehen dann aber Rechtsgrundsätze, die auch ihre Berechtigung haben. Zum Beispiel soll der Rechtsgrundsatz ne bis in idem verhindern, dass ein einmal Freigesprochener immer wieder Ermittlungen ausgesetzt wird. Oder auch verhindern, dass zu schnell angeklagt wird, mit dem Hintergedanken, dass man ja im Falle des Scheitern irgendwann eine neue Chance bekommt.
Und den einzuschränken muss dann halt gut überlegt sein.
In einer Abwägung kam dann das BVerfG jetzt zum Ergebnis, dass die beschlossene Einschränkung zu weitgehend ist. Und begründet das, wie ich finde, auch gut.
Du stimmst ja eher den beiden Mindermeinungen zu. Wobei auch die ja einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bejahen. Für den aktuellen Fall würde sich daher nichts ändern, auch wenn diese nicht die Mindermeinung vertreten würden.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:42 (vor 783 Tagen) @ simie
Diese "Willkür" bei immer wieder neuen Anklagen, kann man doch recht einfach ausschließen, indem Beweise nicht nur neu, sondern auch zum Zeitpunkt der Ermittlungen nicht erhebbar sein müssen.
Ich hoffe,...
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 13:55 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Diese "Willkür" bei immer wieder neuen Anklagen, kann man doch recht einfach ausschließen, indem Beweise nicht nur neu, sondern auch zum Zeitpunkt der Ermittlungen nicht erhebbar sein müssen.
Wenn Du einen bösartigen Akteur annimmst, dann ist das überhaupt nicht auszuschließen. Wie soll man denn als erneut Angeklagter belegen, dass das vorher nicht möglich war? Ich werfe hier mal das Stichwort KI in den Ring. Die KI sagt dies und das, das konnten wir vor drei Jahren noch nicht. Die Nummer kannst Du ewig fahren.
Das war jetzt nach zwei Minuten Nachdenken. Wenn der Staat ein ewiges Verfahren will, dann kriegt der das auch.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 14:03 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Ich verstehe offen gesagt nicht, was du mit KI im Zusammenhang neuer Beweise meinst.
Ich meine ganz handfeste Dinge wie z.B. die Rekonstruktion zerstörter Datenträger, oder die Gewinnung von DNA aus kaum sichtbaren Partikeln, die vor 20 Jahren nicht möglich waren.
Diese Beweise waren ja zum Tatzeitpunkt schon vorhanden, es fehlte allerdings die Möglichkeit, diese Beweise auszuwerten.
Ich hoffe,...
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:15 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Ich verstehe offen gesagt nicht, was du mit KI im Zusammenhang neuer Beweise meinst.
KI ist so ein Zauberwort, das ich in den letzten Jahren sehr oft in allen möglichen Zusammenhängen gehört habe.
Ich meine ganz handfeste Dinge wie z.B. die Rekonstruktion zerstörter Datenträger, oder die Gewinnung von DNA aus kaum sichtbaren Partikeln, die vor 20 Jahren nicht möglich waren.
Und schon haben wir ein schönes Beispiel für KI. Zerstörte Datenträger, zerstörte physische Dinge, die mit Hilfe einer KI virtuell wieder zusammengefügt werden, um wichtige Erkenntnisse zu gewinnen. Unsere KI kann das jetzt, das ging vor x Jahren noch nicht!
Das kannste immer wieder behaupten und dann liegt es am Angeklagten, zu widerlegen, dass es wirklich neu ist.
Wobei, mir kommt da ein viel einfacherer Gedanke:
Der Staat klagt erneut an und der Angeklagte wehrt das erfolgreich ab, indem er darlegt, dass es keine neuen technischen Möglichkeiten gibt. Das erneute Verfahren wird abgelehnt. Und dann sagt der Staat, er habe aber noch das hier und will deswegen ein neues Verfahren. Und wieder muss der Angeklagte darlegen usw.
Damit kannst Du einen Freigesprochenen eben auf einer anderen Ebene in ein lebenslages Verfahren zwingen. Nach einigen Jahren macht das dann auch keinen Unterschied mehr.
Diese Beweise waren ja zum Tatzeitpunkt schon vorhanden, es fehlte allerdings die Möglichkeit, diese Beweise auszuwerten.
Siehe oben, Du verlagerst das Problem nur auf eine andere Ebene, öffnest aber Tür und Tor für lebenslage Verfolgung.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 14:22 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Wie gesagt, es müssen Beweise sein, die zur Urteilslegung nicht verwertbar, oder vorhanden waren. Und die kannst du ja auch nicht jeden Monat hervorzaubern.
Wenn das Verfahren neu aufgerollt wird, hat man ja einen aktuellen technischen Stand. Eine dritte Aufnahme wäre dann ja auch erst wieder möglich, wenn sich dieser aktuelle Stand wieder deutlich verändert hat. Also reden wir da vermutlich über Sprünge von mindestens 10 bis 15 Jahren.
Ich hoffe,...
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:32 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Wie gesagt, es müssen Beweise sein, die zur Urteilslegung nicht verwertbar, oder vorhanden waren. Und die kannst du ja auch nicht jeden Monat hervorzaubern.
Und wer beurteilt, ob das jetzt ein Hervorzaubern ist? Gerade bei KI kannst Du richtig viel behaupten und das wird nie nie nie rational geklärt. Ich sag nur mal Stoppschilder und Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.
Wenn das Verfahren neu aufgerollt wird, hat man ja einen aktuellen technischen Stand. Eine dritte Aufnahme wäre dann ja auch erst wieder möglich, wenn sich dieser aktuelle Stand wieder deutlich verändert hat. Also reden wir da vermutlich über Sprünge von mindestens 10 bis 15 Jahren.
Gerade im Bereich IT sind 10-15 Jahre eine extrem lange Zeit. Das geht da sehr viel schneller. Aber nehmen wir an, es seien 10 Jahre. Alle 10 Jahre ein Verfahren?
Oder wie wäre es, wenn alle vier Wochen ein freundlicher Polizist bei Dir anschellt und Dich davon in Kenntnis setzt, dass man fleißig sei und nicht locker lasse? Dass man schon einen Weg finden würde?
Du kannst dann schon Leute zermürben, ohne jemals überhaupt ein Verfahren zu eröffnen, weil Du behaupten kannst, man sei kurz davor. Und der Freigesprochene ist sich niemals sicher, ob er die Sache wirklich hinter sich hat.
Ich hoffe,...
EloKa, Dienstag, 31.10.2023, 14:41 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Und wer beurteilt, ob das jetzt ein Hervorzaubern ist? Gerade bei KI kannst Du richtig viel behaupten und das wird nie nie nie rational geklärt. Ich sag nur mal Stoppschilder und Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.
Jeder Informatiker kann das beurteilen.
KI ist keine abstrakte Zauberei sondern basiert auf GPT (generative pretrained transformer), also trainierter Software die neue Inhalte erzeugen soll. GPT wiederum basiert auf LLM (large language model). Im Prinzip errät die KI dass der Satz "die Hauptstadt von Frankreich heißt..." sehr wahrscheinlich mit dem Wort "Paris" abgeschlossen werden wird.
KI erschafft nichts Neues und zaubert auch keine neuen Inhalte aus dem Nichts hervor. Dazu sind die Systeme nicht in der Lage.
Ich hoffe,...
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:52 (vor 783 Tagen) @ EloKa
Und wer beurteilt, ob das jetzt ein Hervorzaubern ist? Gerade bei KI kannst Du richtig viel behaupten und das wird nie nie nie rational geklärt. Ich sag nur mal Stoppschilder und Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.
Jeder Informatiker kann das beurteilen.KI ist keine abstrakte Zauberei sondern basiert auf GPT (generative pretrained transformer), also trainierter Software die neue Inhalte erzeugen soll. GPT wiederum basiert auf LLM (large language model). Im Prinzip errät die KI dass der Satz "die Hauptstadt von Frankreich heißt..." sehr wahrscheinlich mit dem Wort "Paris" abgeschlossen werden wird.
KI erschafft nichts Neues und zaubert auch keine neuen Inhalte aus dem Nichts hervor. Dazu sind die Systeme nicht in der Lage.
Ja ICH weiß das. Aber erklär das mal einem Richter, wenn die Gegenseite etwas völlig anderes behauptet. Und da sind wir wieder bei Stoppschildern, Internet-Radiergummi, DE-Mail usw.
Genau das ist ja mein Punkt, dass KI eigentlich gar nichts kann. Aber Du wirst sicher auch sehr oft die tollsten Versprechungen gehört haben, was da alles Wundersames möglich sein wird, und innerlich ein klein wenig gestorben sein. ;-)
Der Freigesprochene in dem Beispiel darf dann endlos Prozesse führen, in denen er belegt, dass KI das gerade nicht kann. Einfache Gespräche dazu tun schon oft weh. Ein Gerichtsverfahren, in dem es um das eigene Leben geht, sollte nicht an solchen Sachen hängen.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 15:03 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Der Richter hat allerdings auch keine Ahnung von Gentechnik und trotzdem ist DNA ein übliches Beweismittel, mit dem und gegen das Anklage und Verteidigung argumentiert und begutachten lassen.
Warum sollte KI dann schwieriger zu handhaben sein?
Ich hoffe,...
TeePee, NRW, Dienstag, 31.10.2023, 15:08 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Warum sollte KI dann schwieriger zu handhaben sein?
Weil es immer schwieriger werden dürfte, Fakes zu erkennen.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 15:12 (vor 783 Tagen) @ TeePee
Warum sollte KI dann schwieriger zu handhaben sein?
Weil es immer schwieriger werden dürfte, Fakes zu erkennen.
Aber der Großteil der Beweisführung dürfte doch auf Bestandteilen beruhen, deren Richtigkeit selbst der fachkundige Laie nicht mehr bewerten kann und bei dem man auf Experten angewiesen ist.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:50 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Ja. Könnte man. Zwei der Verfassungsrichter sehen ja im aktuellen Fall auch nur das Rückwirkungsverbot als verletzt an. Nicht die grundsätzliche Möglichkeit einer erneuten Anklage aufgrund neuer Beweise.
Sechs der Verfassungsrichter sind da jedoch strenger und möchten den Grundsatz eben nicht noch stärker eingeschränkt sehen, als er es aktuell ist.
Ich stimme da eher der Mehrheit zu. Aber klar, man kann auch der Meinung sein, dass die Änderung grundsätzlich in Ordnung war.
Ich hoffe,...
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 13:31 (vor 783 Tagen) @ simie
Aber das galt doch sowieso nur für Mord und Völkermord, oder? Das sind ja schwerste Verbrechen, die ja zum Glück auch nicht sooo häufig vorkommen. D.h. ca. 99% aller Strafprozesse und Angeklagten wären davon nicht betroffen und die Hürde wäre ja auch nicht nur einfach ein neuer Beweis, sondern schon etwas wirklich stichhaltiges, wie eben ein DNA Abgleich.
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich verstehe die grundsätzlichen Bedenken, was Rechtssicherheit für Freigesprochene angeht. Aber die Ausnahme für Mord/Völkermord fand ich jetzt angemessen, so wie es die auch generell in der Form gibt, dass Mord nicht verjährt.
Ich hoffe,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 13:40 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Das Problem ist, dass man halt damit anfängt. Mord, Völkermord, irgendwas sehr furchtbares. Aber ist das nicht auch bei Kindesmissbrauch schlimm? Bei schwerem Betrug? Untreue?
Und es hat sich doch bewährt. Also weiten wir das einfach aus.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:40 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich verstehe die grundsätzlichen Bedenken, was Rechtssicherheit für Freigesprochene angeht. Aber die Ausnahme für Mord/Völkermord fand ich jetzt angemessen, so wie es die auch generell in der Form gibt, dass Mord nicht verjährt.
Zwei der Verfassungsrichter sehen das ja ebenfalls so.
Bei denen scheitert es im aktuellen Fall nur an dem Rückwirkungsverbot.
Ich hoffe,...
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 12:42 (vor 783 Tagen) @ CHS
Mit diesem Urteil wird der Gerechtigkeit nicht genüge getan. Mord verjährt aus gutem Grund nicht. Mit diesem Urteil blendet man auch technischen Fortschritt aus, der möglicherweise die Beweislage entscheidet beeinflusst.
Ich hoffe,...
EloKa, Dienstag, 31.10.2023, 13:00 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Mit diesem Urteil blendet man auch technischen Fortschritt aus, der möglicherweise die Beweislage entscheidet beeinflusst.
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Das Urteil lässt sich nur schwierig mit meinem Gerechtigkeitsempfinden vereinbaren. Immerhin stört sich, bis auf wenige Ausnahmen, fast jeder andere auch auch daran.
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:12 (vor 783 Tagen) @ EloKa
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.
Ich hoffe,...
EloKa, Dienstag, 31.10.2023, 14:13 (vor 783 Tagen) @ simie
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten.
Es ist nicht sinnvoll an einem Freispruch festhalten zu wollen wenn man weiß, dass dieser nur auf Basis einer falschen Beweislage gefällt werden konnte.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:39 (vor 783 Tagen) @ simie
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.
Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.
Ich hoffe,...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 13:43 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.
Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.
Weil das schlichtweg aus der Menschenwürde folgt. Würdest du jeden Freispruch unter Vorbehalt stellen, dann machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns™. Und das wäre verfassungsrechtlich unerträglich.
Ich hoffe,...
CD7, Berlin, Dienstag, 31.10.2023, 17:44 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Weil das schlichtweg aus der Menschenwürde folgt. Würdest du jeden Freispruch unter Vorbehalt stellen, dann machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns™. Und das wäre verfassungsrechtlich unerträglich.
Daraus würde dann aber auch folgen, dass der Staat niemals irren kann, und das halte ich auch für gefährlich.
Ich hoffe,...
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:59 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?
Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.
Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.
Weil das schlichtweg aus der Menschenwürde folgt. Würdest du jeden Freispruch unter Vorbehalt stellen, dann machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns™. Und das wäre verfassungsrechtlich unerträglich.
Ich kann dieser Argumentation nicht wirklich folgen. Nach einem Freispruch ist man genau wie jeder andere Mensch ohne Anklage wieder im Zustand der "Schuldlosigkeit". Warum sollte man ihn dann nicht aufgrund neuer Beweise wieder einer Tat anklagen können, als wäre es eine "Neutat"?
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:43 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.
Weil man in dem Fall die Rechte des fälschlicherweise Verurteilten für deutlich stärker angegriffen hält, als im umgekehrten Fall. Deshalb sind Wiederaufnahmen zu Gunsten Verurteilter möglich. Wenn man sich aber die Hürden dafür anschaut, besteht diese Möglichkeit auch häufig nur auf dem Papier.
Ich hoffe,...
UBB, Dienstag, 31.10.2023, 13:18 (vor 783 Tagen) @ simie
Verstehe ich trotzdem nicht. Man mag vielleicht über die Eindeutigkeit der neu vorgelegten Beweise diskutieren aber einen Vergewaltiger/Mörder nun davon kommen zu lassen weil man erst jetzt die technischen Möglichkeiten hat. Ich weiß nicht
Ich hoffe,...
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 12:59 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ich stelle mal den Link zur Pressemitteilung des BVerfG ein:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html
In der wird auch schön begründet, wieso es zur Verfassungswidrigkeit kam.
Und es gibt auch zwei abweichende Meinungen bezüglich der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit.
Jedoch sehen auch diese beiden das Rückwirkungsverbot verletzt. Für die Fälle, die vor Gültigkeit dieses Gesetzes Rechtskraft erlangten, also auch den Fall, der zur Gesetzesänderung führte, dürfte das Gesetz eh nicht angewandt werden.
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 13:08 (vor 783 Tagen) @ simie
Könnte man „Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG“ ändern?
Kurze Frage:
simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:15 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Art 20 GG ist durch die Ewigkeitsklausel (Art 79 III) geschützt.
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 13:25 (vor 783 Tagen) @ simie
Ich muss gestehen, dass ich als Demokrat mit den Ewigkeitsklauseln ein Problem habe. Natürlich wird die Verfassung sowieso nicht ewig Bestand haben. Das ist klar, Reiche und Staaten zerfallen im laufe der Geschichte. Aber es muss einem demokratischen Volk möglich sein, sich mit ausreichend großer Mehrheit die Gesetze zu geben, die es will. Im Extremfall auch die komplette Verfassung neu zu fassen.
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Kurze Frage:
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:03 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Ernsthaft? Mal durchdenken:
Wer soll diese Überprüfung denn durchführen und nach welchen Regeln? Und was tut man, wenn die Überprüfung ergibt, dass etwas geändert werden sollte? Und nach welchen Regeln wird dann etwas geändert?
Dafür bräuchte man wahrscheinlich ein Gesetz, das diese Vorgänge regelt. Wird das auch regelmäßig überprüft? Falls ja, nach welchen Regeln? Nicht dass die AfD mal kurz die Mehrheit stellt und alles abschafft. Das ist ja nicht gewollt, oder?
Man bräuchte also ein Gesetz, das die Überprüfung des Gestzes zur Verfassungsüberprüfung regelt. Usw.
Ich hör mal auf. Irgendwo brauchst Du eben einen Ankerpunkt, den man nicht verrücken kann. Ich fürchte, das geht nicht anders.
Kurze Frage:
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 14:16 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Ernsthaft? Mal durchdenken:Wer soll diese Überprüfung denn durchführen und nach welchen Regeln? Und was tut man, wenn die Überprüfung ergibt, dass etwas geändert werden sollte? Und nach welchen Regeln wird dann etwas geändert?
Dafür bräuchte man wahrscheinlich ein Gesetz, das diese Vorgänge regelt. Wird das auch regelmäßig überprüft? Falls ja, nach welchen Regeln? Nicht dass die AfD mal kurz die Mehrheit stellt und alles abschafft. Das ist ja nicht gewollt, oder?
Ich glaube ja ganz praktisch gedacht, dass in einer Situation, in der eine Partei wie die AfD eine derartige Mehrheit hat, dass sie in böser Absicht grundlegende Punkte der Verfassung streichen oder ersetzen kann, der Punkt eh überschritten ist, in dem das Grundgesetz in dieser Form noch rett- oder erhaltbar ist.
Kurze Frage:
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:37 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Ernsthaft? Mal durchdenken:Wer soll diese Überprüfung denn durchführen und nach welchen Regeln? Und was tut man, wenn die Überprüfung ergibt, dass etwas geändert werden sollte? Und nach welchen Regeln wird dann etwas geändert?
Dafür bräuchte man wahrscheinlich ein Gesetz, das diese Vorgänge regelt. Wird das auch regelmäßig überprüft? Falls ja, nach welchen Regeln? Nicht dass die AfD mal kurz die Mehrheit stellt und alles abschafft. Das ist ja nicht gewollt, oder?
Ich glaube ja ganz praktisch gedacht, dass in einer Situation, in der eine Partei wie die AfD eine derartige Mehrheit hat, dass sie in böser Absicht grundlegende Punkte der Verfassung streichen oder ersetzen kann, der Punkt eh überschritten ist, in dem das Grundgesetz in dieser Form noch rett- oder erhaltbar ist.
Also wenn die AfD kein Recht bricht und die Verfassung in den Bereichen verändert, die möglich sind, kann eine andere Mehrheit das nach einer Wahl wieder rückgängig machen. Wenn sie die Verfassung und Wahlen abschafft, müssen wir wohl in den Widerstand.
Kurze Frage:
Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 31.10.2023, 14:56 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Ernsthaft? Mal durchdenken:Wer soll diese Überprüfung denn durchführen und nach welchen Regeln? Und was tut man, wenn die Überprüfung ergibt, dass etwas geändert werden sollte? Und nach welchen Regeln wird dann etwas geändert?
Dafür bräuchte man wahrscheinlich ein Gesetz, das diese Vorgänge regelt. Wird das auch regelmäßig überprüft? Falls ja, nach welchen Regeln? Nicht dass die AfD mal kurz die Mehrheit stellt und alles abschafft. Das ist ja nicht gewollt, oder?
Ich glaube ja ganz praktisch gedacht, dass in einer Situation, in der eine Partei wie die AfD eine derartige Mehrheit hat, dass sie in böser Absicht grundlegende Punkte der Verfassung streichen oder ersetzen kann, der Punkt eh überschritten ist, in dem das Grundgesetz in dieser Form noch rett- oder erhaltbar ist.
Also wenn die AfD kein Recht bricht und die Verfassung in den Bereichen verändert, die möglich sind, kann eine andere Mehrheit das nach einer Wahl wieder rückgängig machen. Wenn sie die Verfassung und Wahlen abschafft, müssen wir wohl in den Widerstand.
51% bei allen Wahlen würden theoretisch reichen. Eine 2 Drittelmehrheit würde wohl nicht mehr relevant oder habe ich da einen Denkfehler?
Kurze Frage:
TeePee, NRW, Dienstag, 31.10.2023, 14:26 (vor 783 Tagen) @ Sascha
Ich glaube ja ganz praktisch gedacht, dass in einer Situation, in der eine Partei wie die AfD eine derartige Mehrheit hat, dass sie in böser Absicht grundlegende Punkte der Verfassung streichen oder ersetzen kann, der Punkt eh überschritten ist, in dem das Grundgesetz in dieser Form noch rett- oder erhaltbar ist.
Und gerade deshalb ist es doch wichtig, dass sie sich nicht durch Einführung weniger strikter Verfahrensweisen überhaupt erst in diese Position bringen kann.
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 14:09 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Ich gebe natürlich zu, dass mein Gedankengang nicht vollständig ist, aber ich glaube, es ist deutlich geworden, was ich meine. Es ist problematisch, wenn Verfassungen sehr alt sind und nicht in die moderne Zeit passen. In den USA ist das extrem, unser GG ist ja erst 75 Jahre alt, aber auch wir stoßen in der modernen Welt teilweise an Grenzen, Stichwort zum Beispiel Datenschutz. In einer datenbasierten Welt. Im Extremfall verhindert das GG wirtschaftlichen Wohlstand, weil wir moderne Industrien nicht nutzen/einführen/entwickeln können. Das ist jetzt nur ein Beispiel.
Kurze Frage:
Nietzsche, Dienstag, 31.10.2023, 14:47 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ich gebe natürlich zu, dass mein Gedankengang nicht vollständig ist, aber ich glaube, es ist deutlich geworden, was ich meine. Es ist problematisch, wenn Verfassungen sehr alt sind und nicht in die moderne Zeit passen. In den USA ist das extrem, unser GG ist ja erst 75 Jahre alt, aber auch wir stoßen in der modernen Welt teilweise an Grenzen, Stichwort zum Beispiel Datenschutz. In einer datenbasierten Welt. Im Extremfall verhindert das GG wirtschaftlichen Wohlstand, weil wir moderne Industrien nicht nutzen/einführen/entwickeln können. Das ist jetzt nur ein Beispiel.
Ein interessanter Gedanke. Das könnte tatsächlich mal passieren. Aber ich sehe zur Zeit keine solche Situation. Der Datenschutz als solcher ist kein Problem, sondern die die Politiker.
Aber es ist ein interessanter Punkt, ob es mal eine wirklich gute und nützliche Technologie geben könnte, deren Einführung und Nutzung gegen das GG verstoßen würde. Falls Du Beispiele oder eine Idee für sowas hast, her damit! Wie sagt Spock doch immer so schön? Faszinierend! ;-)
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 15:30 (vor 783 Tagen) @ Nietzsche
Also beim ganzen Thema Digitalisierung und Nutzung von Daten hört man ja eigentlich oft, dass dieses oder jenes gegen das Grundgesetz verstößt oder das der Bundesdatenschutzbeauftragte mit Karlsruhe droht, selbst die Einführung der Corona Warn App war ein Riesen Thema, in der Jahrhundertpandemie wo es um Leben und Tod ging, haben wir lieber intensiver diskutiert, ob man den Abstand zu einem Infizierten tracken darf.
Ein anderes Themengebiet ist der völlig destruktive Föderalismus in unserem Land. Aber ich gebe zu, ich weiß nicht genau, ob die Lösung der Probleme generell an der Verfassung scheitert oder einer fehlerhaften/unmodernen Interpretation der Paragrapgen seitens der Richter in der Vergangenheit und der Unfähigkeit der Politik korrekte Gesetze zu beschließen. Ich meine, Homosexualität war auch mal strafbar, mit Zuchthaus, wie ist das bitte mit Artikel 1 §1 vereinbar? Gar nicht, aber es waren religiöse, konservative Richter, die das offenbar durchgewunken haben vor dem damaligen Gesellschaftsbild.
Kurze Frage:
fallrückzieher, Dienstag, 31.10.2023, 13:47 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Ich muss gestehen, dass ich als Demokrat mit den Ewigkeitsklauseln ein Problem habe. Natürlich wird die Verfassung sowieso nicht ewig Bestand haben. Das ist klar, Reiche und Staaten zerfallen im laufe der Geschichte. Aber es muss einem demokratischen Volk möglich sein, sich mit ausreichend großer Mehrheit die Gesetze zu geben, die es will. Im Extremfall auch die komplette Verfassung neu zu fassen.
Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.
Die Ewigkeitsklausel des Artikel 79 III ist ja eine der Lehren aus Weimar. Hier war es Hitler möglich durch das Ermächtigungsgesetz mehr oder minder verfassungsgemäß die Gewalt des Staates auf die Regierung bzw. seine Person zu konzentrieren. Insoweit ist Art 79 III die wichtigste und für mich auch absolute sinnvolle Regelung des Grundgesetzes.
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 13:57 (vor 783 Tagen) @ fallrückzieher
Wie Hitler das im Detail gemacht hat, weiß ich technisch gar nicht. Die Weimarer Verfassung war aber sicher sehr fehleranfällig.
Mir geht es eher um die Möglichkeit, demokratisch zur Not die ganze Verfassung zu ersetzen. Natürlich mit entsprechend großer Mehrheit. Ich finde, dass die möglich sein sollte.
Hintergrund ist, dass auch eine Verfassung altert und auch unser heutiges Grundgesetz in einer ganz anderen Zeit und vor ganz anderen politischen Weltlagen/Problemen/Herausforderungen geschrieben wurde vor 75 Jahren und da auch mit Sicherheit nicht mehr ganz up to Date ist.
Mit Sicherheit gibt es auch Argumente dagegen, aber ich finde es in einer Demokratie schwierig zu sagen, „so, das ist es jetzt, für immer“. Vielleicht würden sich die deutschen mittlerweile ne ganz andere Verfassung geben wollen. Die Möglichkeit besteht aber aktuell nicht ohne Putsch.
Kurze Frage:
jniklast, Langenhagen, Dienstag, 31.10.2023, 14:07 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Artikel 146 des GG besagt doch, dass sich das deutsche Volk in freier Wahl eine neue Verfassung geben kann. Ob die unter der Ewigkeitsklausel geschützten Punkte auch in der neuen Verfassung garantiert sein müssten ist wohl umstritten. Aber insbesondere Artikel 1 wird ja wohl nie nicht mehr "up to date" sein, insofern finde ich deinen Kommentar dazu ein bisschen merkwürdig.
Kurze Frage:
Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 14:11 (vor 783 Tagen) @ jniklast
Ok, das wusste ich nicht, wieder was gelernt.
Kurze Frage:
fallrückzieher, Dienstag, 31.10.2023, 14:05 (vor 783 Tagen) @ Eisen
Wie Hitler das im Detail gemacht hat, weiß ich technisch gar nicht. Die Weimarer Verfassung war aber sicher sehr fehleranfällig.
Mir geht es eher um die Möglichkeit, demokratisch zur Not die ganze Verfassung zu ersetzen. Natürlich mit entsprechend großer Mehrheit. Ich finde, dass die möglich sein sollte.
Hintergrund ist, dass auch eine Verfassung altert und auch unser heutiges Grundgesetz in einer ganz anderen Zeit und vor ganz anderen politischen Weltlagen/Problemen/Herausforderungen geschrieben wurde vor 75 Jahren und da auch mit Sicherheit nicht mehr ganz up to Date ist.
Mit Sicherheit gibt es auch Argumente dagegen, aber ich finde es in einer Demokratie schwierig zu sagen, „so, das ist es jetzt, für immer“. Vielleicht würden sich die deutschen mittlerweile ne ganz andere Verfassung geben wollen. Die Möglichkeit besteht aber aktuell nicht ohne Putsch.
Du kannst ja mit entsprechenden Mehrheiten auch im Grundgesetz sehr viel ändern. Nur eben nicht den Schutz der Menschenwürde und die Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Gewaltenteilung, Sozialstaat, Bundesstaat, etc.). Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, warum wir an diesen Prinzipien zukunftig etwas ändern sollten.
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 12:25 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Naja, mein Bauchunrechtsgefühl empfindet es schon als richtig, wenn zumindest schwere Straftaten auch später immer noch neu aufgerollt werden können, wenn neue Beweise auftauchen, die die Richtigkeit des Freispruchs wieder deutlich anzweifeln.
Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch
Kutte92, Münster, Dienstag, 31.10.2023, 12:17 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB
Das BVerfG hat ein weiteres Gesetz aus der Ära Lambrecht in den Orkus gejagt.
Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen. Es war schon relativ dreist von der GroKo dergestalt die Axt an Grundrechte anlegen zu wollen.
Aber in dem konkreten Fall für die Angehörigen sicher auch wahnsinnig schmerzhaft und schwer zu akzeptieren. Du weißt genau, wer deine Schwester/Tochter/Nichte missbraucht und umgebracht hat, kannst nichts tun und der Mörder lacht sich schlapp.