schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Wahlrechtsreform von 2020 der damaligen GroKo war verfassungskonform (Politik)

PePopp, Mittwoch, 29.11.2023, 11:04 (vor 754 Tagen)

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-wahlrechtsreform-von-2020-war-verfassungsgemaess-a-ecc0ad34-35f3-4c39-b310-29d1e308cccb

Geklagt hatten Grüne, FDP und Linkspartei.

Mittlerweile hat die Ampel-Regierung aber bereits ein hochumstrittenes, neues Wahlrecht verabschiedet, gegen das bereits Klagen CSU, Linkspartei und dem Verein "Mehr Demokratie e.V." eingereicht wurden.

Möglich wäre, dass im heute verkündeten Urteil bereits ein paar generelle Leitsätze gelegt werden, die Aufschluss über die Erfolgsaussichten dieser Klagen geben.

Wahlrechtsreform von 2020 der damaligen GroKo war verfassungskonform

Ulrich, Dienstag, 05.12.2023, 13:38 (vor 748 Tagen) @ PePopp

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-wahlrechtsreform-von-2020-war-verfassungsgemaess-a-ecc0ad34-35f3-4c39-b310-29d1e308cccb

Geklagt hatten Grüne, FDP und Linkspartei.

Mittlerweile hat die Ampel-Regierung aber bereits ein hochumstrittenes, neues Wahlrecht verabschiedet, gegen das bereits Klagen CSU, Linkspartei und dem Verein "Mehr Demokratie e.V." eingereicht wurden.

Möglich wäre, dass im heute verkündeten Urteil bereits ein paar generelle Leitsätze gelegt werden, die Aufschluss über die Erfolgsaussichten dieser Klagen geben.

Die Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen getroffen worden, die Minderheitsvoten scheinen teilweise geradezu wütend ausgefallen zu sein.

Am 19.12. steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin an, die vom Wahlprüfungsausschluss des Bundestags beschlossen worden war. Da bereits einige Klagen von Einzelpersonen, etc. gegen diesen Beschluss abgelehnt worden sind, kann man davon ausgehen, dass die Wahlwiederholung grundsätzlich stattfinden wird. Die Frage ist lediglich, ob in dem vom Bundestagstagsausschuss beschlossenen Umfang. Wäre die Wahlrechtsreform gekippt worden, dann hätte dies eventuell Probleme mit sich gebracht.

Übrigens wirft auch die nächste Klage gegen die aktuelle Wahlrechtsreform ihre Schatten voraus. Eigentlich wollte die Union als Nachfolger für den scheidenden Verfassungsrichter Peter Müller den ehemaligen bayrischen Justizminister Winfried Bausback benennen. Der hat aber in seiner Dissertation ausgeführt, dass die jetzt abgeschaffte Grundmandatsklausel verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte. Deshalb kam er doch nicht zum Zuge, statt dessen folgt der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank Nachfolger von Müller.

1517083 Einträge in 16287 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 22.12.2025, 15:40
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln