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ev. Kirche: Mehr als 2200 Missbrauchsopfer (Sonstiges)

yps77, Freitag, 26.01.2024, 11:23 (vor 94 Tagen) @ padre.serata

Als (ehrenamtliches) Mitglied eines Leitungsgremiums der ev. Kirche kann ich berichten, dass aktuell ein großes Bewusstsein für das Thema geschaffen wird, incl. verpflichtender Schulungen für jeden, der in irgendeiner Form in (Personal-)Verantwortung ist, sei es haupt- oder ehrenamtlich. Das ergibt sich alles aus dem "Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt", das seit 2018 (?) gilt.

Wobei der Begriff "sexualisierte Gewalt" hier sehr viel weiter gefasst ist, als es das Strafrecht tut. Das fängt bei einfachen aber eindeutigen Grenzverletzungen an, also sowas aus der Kategorie "Erwachsene Betreuungsperson betritt (absichtlich) Umkleideraum, in dem sich gerade Jugendliche umziehen". Das ist erstmal kein Straftatbestand, also die Polizei oder StA würden hier nicht ermitteln.

Die Kirchen haben aber inzwischen einen eigenen Kodex, nach dem solche Dinge ein absolutes No-Go sind, und es besteht für jeden MA die Pflicht, solche Fälle (oder Verdachtsfälle) an eine zentrale Stelle bei der Landeskirche zu melden, die über das weitere Vorgehen entscheidet.

Im Grunde geht es also darum, schon Handlungen zu vermeiden, die die Betroffenen als sexualisierte Gewalt empfinden, die aber noch keinen Straftatbestand erfüllen. Andererseits zu verhindern, dass sich sich aus diesen Dingen dann "echte" Straftaten entwickeln. Und allgemein ein Betriebsklima zu schaffen, in dem solche Dinge nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Übrigens verfolgen auch die Sportverbände eine ähnliche Strategie.

Ich habe mir die Studie jetzt nicht im Detail angesehen, und weiß auch nicht, wie viele der genannten 2000 Fälle tatsächlich strafrechtlich relevant sind, und wie viele die "Vorstufen" betreffen, auf die das neue Kirchengesetz mit seiner Meldekette abzielt.

Etwas Sorge bereitet mir die Tatsache, dass viele der Daten wohl aus der Auswertung von Personalakten stammen. Will heißen: Wenn sich die Vorfälle zugetragen haben, bevor das neue Kirchengesetz galt (und sie verpflichtend dokumentiert werden mussten), sie es aber trotzdem in die Personalakte geschafft haben - wie groß ist dann die Dunkelziffer?

Problematisch bei der Erstellung der Studie war wohl auch die Tatsache, dass die evangelische Kirche - anders als die katholische - nicht homogen ist, sondern aus sehr vielen einzelnen Landeskirchen besteht, die nicht alle nach denselben Standards arbeiten, was Verwaltung und Dokumentation angeht. Aber mit der EKD-Richtline gibt es zumindest im Bereich der sexualisierten Gewalt jetzt eine gewisse Vereinheitlichung: https://www.uek-recht.de/document/44830


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