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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 15.02.2024, 18:52 (vor 960 Tagen) @ Pete H.

In dem konkreten Fall halte ich die Wahl eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht und eines Fachanwalts für Arbeitsrecht für reichlich unbedarft. Man muss sich das mal vorstellen, es geht da wirklich auch um die berufliche Existenz. Da kannst du dir einfach nicht zwei Leute nehmen, die in ihrem Gemischtwarenladen halt auch Strafrecht anbieten.


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