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DomJay, Köln, Mittwoch, 10.04.2024, 10:08 (vor 852 Tagen) @ jniklast

Weiß nicht, wenn der Schiedsrichter es eigentlich gesehen hat (legt sein angeblicher Kommentar im Spiel nah), dann hat er die Regeln missachtet. Das ist grundsätzlich schon ein Wiederholungsgrund im Gegensatz zur Tatsachenentscheidung.

Aber wie gesagt, es würde den Bayern bei einem erfolgreichen Protest ja nicht einfach im Nachhinein ein Tor zugesprochen werden, sondern das Spiel müsste wiederholt werden. Und ich denke insgesamt sind die Bayern dann doch nicht so unzufrieden mit einem 2:2 in London.

Ich glaube er hat seine Kompetenz ausgereizt indem er es als Abstoß bewertet hat.

Wir wissen nicht, was er als Kindergarten/Kindefehler bezeichnet hat. Vielleicht die Forderung nach einem 11m?


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